"Steuergerechtigkeits-Initiative" ist schädlich und unnötig

Bern, 06.10.2010 - Der Bundesrat und die Kantonsregierungen lehnen die so genannte "Steuergerechtigkeits-Initiative" ab. Bundesrat Hans-Rudolf Merz, FDK-Präsident Christian Wanner und KdK-Ausschussmitglied Luigi Pedrazzini legten heute die Gründe für die Ablehnung dar. Die Initiative stellt den Steuerwettbewerb in Frage und beschneidet die kantonale Souveränität in Steuerbelangen. Sie schmälert die Standortattraktivität der Schweizer Volkswirtschaft und gefährdet somit Arbeitsplätze und Wohlstand.

Die am 6. Mai 2008 eingereichte Volksinitiative "Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)" verlangt, dass die Bundesverfassung mit Mindestvorgaben zu den Steuersätzen von natürlichen Personen ergänzt wird. Der Bundesrat und die Kantonsregierungen lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab.

Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Christian Wanner, Präsident der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) und Finanzdirektor des Kantons Solothurn, sowie Luigi Pedrazzini, Mitglied des Leitenden Ausschusses der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und Tessiner Staatsratspräsident, erläuterten heute an einer Medienkonferenz ihre ablehnende Haltung.

Gründe für die Ablehnung

Nach Ansicht des Bundesrates und der Kantonsregierungen ist die Initiative unnötig. Es bestehen bereits Instrumente, wie zum Beispiel die Neugestaltung des Finanzausgleichs, die den Steuerwettbewerb in geeigneten Schranken halten. Zudem ist das in der Initiative geforderte Verbot degressiver Steuern bereits Tatsache.

Die Initiative, so die Begründung des Bundesrates und der Kantonsregierungen, stellt den Steuerwettbewerb in Frage und beschneidet die kantonale Souveränität in Steuerbelangen. Damit schade sie der ganzen Schweiz, deren Standortattraktivität geschmälert wird. Bei Annahme der Initiative verlieren die Kantone die Möglichkeit, sich im Steuer- und Standortwettbewerb nach ihren regionalen Bedürfnissen zu positionieren. Das schadet der Standortattraktivität der Schweiz. Durch die Einschränkung des Steuerwettbewerbs würde zudem der Druck auf die Kantone sinken, ein optimales Preis-Leistungsverhältnis, also eine attraktive Kombination von öffentlichen Leistungen bei möglichst geringer steuerlicher Belastung, anzubieten, was zu Steuererhöhungen für alle führen könnte.


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