Die Seite für Richtig- und Klarstellungen zu Themen des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD.
Das EFD steht für Themen wie Bundesfinanzen, Steuern, Finanzplatz, Digitalisierung, Zoll, Personal sowie Bauten und Logistik im Interesse der Öffentlichkeit. Für Fragen zu diesen Themen ist das EFD Anlaufstelle für Medien und Bürgerinnen und Bürger. Im Faktencheck finden sich Richtig- und Klarstellungen. Diese werden in der Regel nur in ihrer jeweiligen Sprachversion publiziert.
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Faktencheck vom 30. November 2022
Der Beitrag «Clevere Lobbyistinnen und Lobbyisten: Neues Steuermodell für die reichen Reeder» in der SRF Rundschau vom 30.11.2022 enthält folgende irreführende Aussagen:
- Beim grafischen Vergleich zwischen der heutigen Besteuerung der Seeschifffahrtsbranche und der neuen Welt (Einführung Tonnagesteuer) wird die Tonnagesteuer als Gebühr bezeichnet.
Korrekt ist: Die Tonnagesteuer ist keine Gebühr. In seiner Botschaft vom 4. Mai 2022 zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen hält der Bundesrat fest, dass die Tonnagesteuer einer alternativen Methode zur Ermittlung der ordentlichen Gewinnsteuer gleichkommt. Der Tonnagegewinn wird zu den Gewinnsteuersätzen (Bund, Kanton, Gemeinde) besteuert. (siehe Botschaft S. 2)
- Der Journalist erwähnt, dass die geschätzten Mehreinnahmen von 180 Mio. Franken (aus der CREA-Studie) vom Bundesrat übernommen worden seien.
Korrekt ist: Der Bundesrat geht kritisch mit dem Zahlenmaterial von CREA um und hält in seiner Botschaft fest: «Die finanziellen Auswirkungen einer Tonnagesteuer können letztlich nicht verlässlich geschätzt werden. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden positiven Effekte auf den Wirtschaftsstandort Schweiz dürften allfällige auf die öffentliche Hand entfallende Mindereinnahmen jedoch gering ausfallen.» (siehe Botschaft S. 37-38)
Faktencheck vom 7. November 2022
20 Minuten vernachlässigt am 7. November 2022 in Print, Online und Video zum Thema
Zöllner wollen unbewaffnet bleiben - 20 Minuten
Revision Zollgesetz: «Die Waffenschulung darf nicht stattfinden» - 20 Minuten
die journalistische Sorgfaltspflicht und verbreitet falsche und irreführende Informationen.
Zwar bezieht sich 20 Minuten auf den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) zur Transformation des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit und stellt die Rechtmässigkeit der Ausbildung des heutigen Zollpersonals an der Waffe in Frage, lässt aber die Stellungnahme des Bundesrats zu diesem Bericht (PDF, 220 kB, 30.08.2022) unerwähnt. Denn:
In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass auch die GPK-S hinsichtlich der Rechtmässigkeit befand, dass das BAZG nach Artikel 235 der Zollverordnung die Kompetenz hat, die Inhalte der Ausbildung und das Berufsbild seiner Mitarbeitenden zu definieren. Zudem hält er fest, dass die seit August 2021 nach dem neuen Berufsbild laufende Ausbildung der Aspirantinnen und Aspiranten sowie die seit Januar 2022 laufende Weiterbildung der bestehenden Mitarbeitenden im Einklang mit den Aufgaben der Einheiten des BAZG gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen steht. Bezüglich der Änderung der Regionalstruktur, der Namensänderung des Amtes und der gemeinsamen Führung von Zoll und GWK im Direktionsbereich Operationen unterstreicht der Bundesrat, dass der Bericht der GPK-S deren Rechtmässigkeit bestätigt hat.
In Bezug auf die Bewaffnung kann das Personal des BAZG, ausser dem GWK, nach Artikel 228 Zollverordnung (ZV) wie folgt bewaffnet werden:
- das Personal der Hauptabteilung Zollfahndung (Bst. a);
- das im Reiseverkehr eingesetzte Personal (Bst. b);
- das Personal der mobilen Teams für Kontrollen im Zollgebiet oder am Domizil (Bst. c).
Wer die neue Ausbildung zum/r Fachspezialist/in Zoll und Grenzsicherheit absolviert, ist uniformiert und bewaffnet. Zuvor waren vor allem die Mitarbeitenden der Grenzwacht bewaffnet. Die bestehenden Mitarbeitenden, die eine Weiterbildung zum Fachspezialisten Zoll und Grenzsicherheit absolvieren, können entscheiden, ob sie künftig eine Schusswaffe tragen wollen oder nicht. Es gibt keinen Zwang.
Weiter verweisen wir auf die Stellungnahme des Bundesrats zu den Interpellationen 21.3421 Rytz und 22.3499 Weichelt.
Faktencheck vom 10. August 2022
Die Radiosendung «Echo der Zeit» vom 10. August thematisiert die Reform der Verrechnungssteuer, die am 25. September zur Abstimmung kommt. Die Anmoderation lautet:
"(…) Die Schweizerinnen und Schweizer sollen entscheiden, ob die Verrechnungssteuer abgeschafft werden soll. Der Bundesrat will sie abschaffen, um den Wirtschaftsstandort Schweiz attraktiver zu machen. SP, Grüne und Gewerkschaften haben jedoch das Referendum dagegen ergriffen, (…) weil sie finden, es gehe zu viel Geld verloren. Fünf Milliarden Franken brachte die Verrechnungssteuer zum Beispiel im letzten Jahr ein."
Korrekt ist: Gut 95 % der Verrechnungssteuern entfallen auf Dividenden. Diese sind weiterhin geschuldet. Nur einzelne Teile der Verrechnungssteuer werden dem Stimmvolk zur Abschaffung empfohlen. Die Reform schafft die Verrechnungssteuer auf Zinserträgen neuer Obligationen ab, d.h. keine Verrechnungssteuer ist geschuldet:
- auf im Inland ab dem 1. Januar 2023 ausgegebenen Obligationen,
- auf Zinsen aus Fonds mit Obligationen,
- auf Zinsen auf Kundenguthaben von Unternehmen sowie von Personen, die im Ausland ansässig sind.
Die Anmoderation erwähnt den Ertrag aus der Verrechnungssteuer. Im Zusammenhang mit der Behauptung, die Verrechnungssteuer werde abgeschafft, wird suggeriert, dass dieser Betrag wegfällt.
Korrekt ist: Gemäss Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV werden die Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer langfristig, d.h. nach mehreren Jahrzehnten, bei 215 bis 275 Mio. Franken liegen. Weil die Unternehmen aufgrund der Reform wieder Obligationen in der Schweiz ausgeben werden, was sie bisher teils nicht mehr gemacht haben, wird der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt. Simulationen gehen davon aus, dass es zu Mehreinnahmen kommen kann, die die Mindereinnahmen übersteigen.
Faktencheck vom 11. März 2022
Die Handelszeitung schreibt in einem Artikel am 11. März 2022, dass Finanzinstitute und Rohstoffabbaufirmen von einer globalen Mindestbesteuerung (Säule 2) von 15 Prozent «nicht betroffen» seien. Dies ist falsch.
Ausnahmen für diese Branchen soll es lediglich bei der Säule 1 des OECD-Projekts zur internationalen Unternehmensbesteuerung geben, das heisst bei der Gewinnbesteuerung in Marktgebieten.
Link:
Faktencheck vom 16. September 2021
In der Weltwoche vom 16.09.2021 wird auf Seite 21 im Beitrag «Wer fordert endlich eine Impfpflicht?» geschrieben: «Ob sich Ueli Maurer inzwischen ein zweites Mal geimpft hat, bleibt ein gut gehütetes Staatsgeheimnis.»
Das EFD betont, dass der Impfstatus von Bundesrat Maurer kein Staatsgeheimnis ist. Bundesrat Maurer hat bereits am 4. Juni 2021 anlässlich einer Medienkonferenz des Bundesrates klargestellt, dass er die zweite Impfung erhalten hat. Die Aussage an der Pressekonferenz kann ab Minute 23:15 nachgehört werden.
Link zur Medienkonferenz: 04.06.2021 - BR Maurer zu: Coronavirus (COVID-19): Entscheide des Bundesrats - YouTube
Faktencheck vom 9. September 2021
In der WoZ-Ausgabe vom 9. September 2021 steht im Artikel «Der Umbau ist ein Abbau» von Andreas Fagetti folgender Satz:
"Bundesrat Ueli Maurer will zudem die Verrechnungssteuer ersatzlos abschaffen."
Dieser Satz ist falsch.
Richtig ist:
Die Reform sieht vor, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinsen ersatzlos abzuschaffen. Hiervon ausgenommen sind die Zinsen auf Kundenguthaben an inländische natürliche Personen bei Banken und Sparkassen. Die Verrechnungssteuer bleibt zudem u.a. erhalten bei den Dividenden, den Lotteriegewinnen und den der VST unterliegenden Versicherungsleistungen.
Die VST wird also nicht ersatzlos abgeschafft, sondern in einem ganz klar definierten Teil reformiert.
Faktencheck vom 16. Mai 2021
In der Sonntagszeitung vom 16.5.2021 wurde im Artikel „Nach Skandal bei Credit Suisse - Politiker wollen Regeln verschärfen“ alt Ständerat Philipp Müller damit zitiert, dass ihn die Nichtreaktion der Regierung auf die Bemerkung von Joe Biden, die Schweiz sei eine Steueroase, geärgert habe. «Das hätte ich nicht auf mir sitzen lassen. Eine Einbestellung des Botschafters wäre das Mindeste gewesen, was der Bundesrat hätte tun müssen».
Folgendes sind die Fakten:
- Die USA sind aktuell mit einer Geschäftsträgerin (Chargée d‘Affaires) und nicht mit einem Botschafter oder einer Botschafterin in der Schweiz vertreten.
- BR Maurer hat am 29.4., direkt im Anschluss an das Bekanntwerden der Äusserungen von US Präsident Biden der Tagesschau von SRF gegenüber klar Stellung bezogen.
- Besagte Geschäftsträgerin der USA wurde ebenfalls am 29.4. ins EFD einbestellt. Das Gespräch mit Staatssekretärin Daniela Stoffel fand am 30.4. in dieser Sache statt.
Faktencheck vom 29. Oktober 2020
Der Artikel «Covid-19-Staatshilfen: Bund wird tief ins Kässli greifen müssen» aus der «Handelszeitung» vom 29.10.2020 enthält mehrere Fehler. Zwei davon stellen wir hiermit richtig:
- Die Aussage, die Covid-19-Kredite seien «still und heimlich» eingestellt worden, ist falsch. Die Frist ist explizit in der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung von Ende März 2020 festgehalten. In diversen Dokumenten und Quellen wurde zudem immer wieder prominent auf diese Frist hingewiesen (z.B. Vernehmlassung Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz, Website covid19.easygov.swiss).
- Die Aussage, wonach «Maurer (…) als Finanzminister (hoffte), dass sein Staatsdefizit um 23,1 Milliarden Franken tiefer sein würde und er besser dastünde», ist unhaltbar. Das Parlament hat für das Covid-19-Kredit-Bürgschaftssystem, das bis am 31. Juli 2020 lief, einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 40 Milliarden Franken gutgeheissen. Ein solcher Kredit setzt lediglich den Höchstbetrag fest, bis zu dem der Bundesrat ermächtigt wäre, für ein bestimmtes Vorhaben finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Bei den 40 Milliarden Franken handelt es sich also nicht um liquide Mittel, die das Parlament dem Bundesrat zur Verfügung gestellt hat. Mittelabflüsse entstehen beim Bund erst, wenn die Unternehmen die Covid-19-Kredite nicht zurückbezahlen können und die Solidarbürgschaften von den Banken gezogen werden.
Die 23,1 Milliarden Franken, die vom Verpflichtungskredit nicht ausgeschöpft wurden, liegen also nicht einfach im «Bundeskässli» bereit oder führten zu einem geringeren Staatsdefizit. Sie könnten auch nicht ohne neue gesetzliche Grundlage und ohne neuen Kreditbeschluss des Parlaments für andere Projekte zur Bekämpfung der Folgen der Covid-19-Epidemie eingesetzt werden.
Faktencheck vom 9. April 2020
In der Weltwoche vom 9. April 2020 wird auf Seite 16 zum Thema Bürgschaftskredite geschrieben: «Der Nullzins gilt nur fürs erste Jahr. Danach können die Banken diesen Zins einseitig erhöhen. Was Ueli Maurer allen verschwieg.»
Das EFD stellt klar, dass dies eine Falschmeldung ist. In Artikel 13 der entsprechenden Verordnung ist festgeschrieben, dass nicht die Banken, sondern das EFD die Zinssätze jährlich per 31. März an die Marktentwicklungen anpasst, erstmals am 31. März 2021. In den ebenfalls veröffentlichten Erläuterungen zur Verordnung steht zudem, woran sich das EFD dabei orientiert. Solange das Zinsniveau so tief bleibt wie heute, bleibt der Satz bei Null.
Faktencheck vom 10. Januar 2020
In der Ausgabe des Blicks vom Freitag, 10. Januar 2020, wird auf Seite 2 darüber informiert, dass Bundesrat Ueli Maurer Anfang Woche gegenüber Tele Züri ein Vieraugengespräch mit US-Präsident Donald Trump am WEF angekündigt habe.
Das EFD stellt klar, dass das eine Falschmeldung ist. Bundesrat Maurer hat in dieser Woche weder mit Tele Züri gesprochen noch ein Vieraugengespräch mit Präsident Trump angekündigt. Ein allfälliges Treffen mit Präsident Trump anzufragen und durchzuführen ist Sache des Präsidialdepartements.
Konkrete Informationen werden am 17. Januar in der Medienmitteilung des Bundesrates erfolgen.
Faktencheck vom 30. Dezember 2019
In der Ausgabe vom Montag, 30. Dezember 2019, veröffentlichten der Tages-Anzeiger und andere Medien der Tamedia AG ein Interview mit dem chinesischen Konzeptkünstler Ai Weiwei.
Dabei wurden in einer Fragestellung, die das EFD betrifft, Fakten nicht korrekt wiedergegeben:
Es ist zu lesen, dass Bundespräsident Ueli Maurer «die umstrittene Vereinbarung zur neuen chinesischen Seidenstrasse unterzeichnete».
Richtig ist, dass das Memorandum of Understanding (MoU) zur Entwicklung der Kooperation in Drittmärkten durch die Staatssekretärinnen Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Direktorin des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), und Daniela Stoffel, Direktorin des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF), unterzeichnet wurde und nicht durch die Staatsoberhäupter Chinas und der Schweiz. Es handelt sich dabei um eine technische Absichtserklärung.
Letzte Änderung 19.03.2024