Bundesrat schickt Vorlage zur einfachen Mehrwertsteuer in die Vernehmlassung

Bern, 15.02.2007 - Die Mehrwertsteuer (MWST) soll einfach werden und mehr Rechtssicherheit und Kundenorientierung bieten. Nachdem der Bundesrat 2005 bei der MWST einen grundlegenden Reformbedarf festgestellt hatte, wurden rasch erste Verbesserungen vollzogen. Nun hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer umfassenden Vereinfachung der MWST eröffnet. Das Fundament der Vorlage aus drei Modulen bildet das vollständig überarbeitete MWST-Gesetz mit rund 50 Massnahmen. Optimieren lässt sich die Vereinfachung mit der Einführung eines einheitlichen Steuersatzes von 6 Prozent und der Abschaffung von 20 der bestehenden 25 Ausnahmen. Dazu gibt es eine Variante mit einem Einheitssatz von 6,4 Prozent, wo das Gesundheitswesen weiterhin von der MWST befreit bleibt. Als Alternative zum Einheitssatz von 6 Prozent bietet sich ein MWST-System mit zwei Steuersätzen an, bei dem dieselben Ausnahmen wegfallen. Nebst den Erleichterungen für Unternehmen bringt die Reform eine Stärkung des Wirtschaftstandortes und mehr Wachstum.

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