Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2024

Bern, 15.03.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. März 2024 insgesamt 11 Nachtragskredite verabschiedet. Er beantragt damit eine Erhöhung des laufenden Budgets um rund 604 Millionen Franken. Mehr als die Hälfte davon betrifft die Reservekraftwerke (315 Mio.). Die Ausgaben dafür werden allerdings durch Mehreinnahmen finanziert und sind für den Bund damit haushaltneutral. Der zweite grosse Nachtragskredit betrifft die Migrationsausgaben, die aufgrund einer höheren Anzahl von Gesuchen für Asyl und Status S deutlich höher ausfallen als budgetiert (255 Mio.).

Mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2024 beantragt der Bundesrat dem Parlament 11 Nachtragskredite im Umfang von 603,5 Millionen. Die Nachtragskredite betreffen schwergewichtig die folgenden Bereiche:

Reservekraftwerke (315,1 Mio.): Die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben der Reservekraftwerke und Notstromgruppen wird von Swissgrid koordiniert. Vertragspartner ist aber der Bund. Aus mehrwertsteuerrechtlichen Gründen ist es deshalb nötig, dass auch die Ausgaben und Einnahmen über den Bundeshaushalt abgewickelt werden. Die beim Bundesamt für Energie (BFE) anfallenden Ausgaben werden allerdings vollständig über Mehreinnahmen aus dem Netznutzungsentgelt finanziert und sind damit für den Bund haushaltsneutral.

Bundesasylzentren und Funktionsaufwand Staatssekretariat für Migration (SEM) (255,1 Mio.): Für 2024 rechnet das SEM neu mit 33’000 Asylgesuchen sowie rund 25'000 weiteren Gesuche für den Status S. Das ist deutlich mehr als noch bei der Budgetierung vorgesehen (20'000 Asylgesuche und 10'000 Status-S-Gesuche). Die Mehrkosten für 2024 betragen voraussichtlich insgesamt 255,1 Millionen. Davon werden 239,0 Millionen benötigt, um den Betrieb der zusätzlichen Unterkünfte inklusive der Sicherheit und der Betreuung sicherzustellen sowie zur Erschliessung von zusätzlichen Unterbringungsplätzen. Weiter soll die Bearbeitungskapazität des SEM befristet um 85,9 Vollzeitstellen erhöht werden, um einen weiteren Pendenzenanstieg bei den Asylgesuchen zu vermeiden. Die rund 16'000 pendenten Asylgesuche sollen innert nützlicher Frist bearbeitet werden können. Dafür und für zusätzliche Dolmetscher-Leistungen werden weitere 16,1 Millionen benötigt. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird im Auftrag des Bundesrats aber auch Gesetzesanpassungen und weitere Massnahmen vorschlagen, die zu einer Entlastung des Asylsystems führen sollen.

Unterstützungspaket Humanitäre Minenräumung 2024–2027 (20,0 Mio. für 2024): Die Schweiz unterstützt in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen bereits seit 2022 die humanitäre Minenräumung in der Ukraine. Für die Jahre 2024–2027 hat der Bundesrat 2023 ein weiterführendes Unterstützungspaket für die Ukraine beschlossen. Dafür werden zwei Nachtragskredite für humanitäre Aktionen (19,4 Mio.) sowie für zivile Konfliktbearbeitung und Menschenrechte (0,6 Mio.) beantragt. Diese Mittel werden vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Bereich Verteidigung vollständig kompensiert.

Die weiteren Nachtragskredite summieren sich auf 13,3 Millionen und betreffen unterschiedliche Bereiche (u.a. Missbrauchsbekämpfung Covid-Bürgschaften, Verfahrenskosten infolge des Schiedsverfahrens nach der Übernahme der CS durch die UBS, Beitrag an die Durchführung der Fussball-Europameisterschaft der Frauen).

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die betroffenen Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft.


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