Das Wichtigste in Kürze
Die Schulden des Bundes sind als Folge der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gestiegen. Der Bund hat Schulden von fast 110 Milliarden Franken. Trotzdem ist das Schuldenniveau der Schweiz im internationalen Vergleich nach wie vor tief. Dies verdankt der Bund auch der «Schuldenbremse». Noch 2005 hatten die Bundesschulden ca. 130 Milliarden betragen. Seit der Einführung der Schuldenbremse 2003 konnte der Bund seine Schulden stark abbauen. 2020 und 2021 sind die Schulden infolge der Corona-Pandemie nun aber wieder deutlich angestiegen. Die Zunahme der Bruttoschulden ist jedoch geringer als die Finanzierungsdefizite, weil rund die Hälfte der Defizite über die vorhandenen flüssigen Mittel gedeckt werden konnte.
Die coronabedingte Verschuldung widerspiegelt sich im Fehlbetrag des Amortisationskontos. Dieser Fehlbetrag, der durch die ausserordentlichen Ausgaben abzüglich der ausserordentlichen Einnahmen entstanden ist, dürfte bis Ende 2022 auf rund 25 bis 30 Milliarden Franken ansteigen und muss gemäss Finanzhaushaltgesetz (FHG) wieder abgebaut werden. Um Sparprogramme oder Steuererhöhungen zu verhindern, schlägt der Bundesrat eine Anpassung des FHG vor.

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Bruttoschulden, der Nettoschulden und der Schuldenquoten zwischen 2009 und 2021.
Wie setzen sich die Schulden des Bundes zusammen?
Rund 75 Milliarden davon sind Schulden am Geld- und Kapitalmarkt. Die Bruttoschulden des Bundes umfassen zusätzlich auch weitere Verbindlichkeiten, bespielweise offene Zahlungen gegenüber Steuerpflichtigen, Kantonen oder Unternehmungen des Bundes.
Wie nimmt der Bund Schulden auf?
Um Fremdmittel aufzunehmen, gibt der Bund Schuldpapiere aus, so genannte Eidgenössischen Anleihen («Eidgenossen») und Geldmarktbuchforderungen. Diese Schuldpapiere stellen Wertpapiere dar und können von den Kreditgebern während der Laufzeit, wie andere Wertpapiere auch, frei gehandelt werden.
- Bei den Geldmarktbuchforderungen handelt es sich um kurzfristige Mittelaufnahmen, also Kredite, mehrheitlich mit einer Laufzeit von drei Monaten und maximal 12 Monaten.
- Die Eidgenössischen Anleihen garantieren eine langfristigere Geldaufnahme und weisen eine Laufzeit von bis zu 50 Jahren auf.
Für seine Schulden zahlt der Bund insgesamt einen Preis, die Schuldzinsen. Die Belastungen beliefen sich im Jahr 2021 auf insgesamt fast 800 Millionen Franken. Der Bund verfolgt eine langfristige Strategie und zeichnet deshalb Schuldpapiere mit Laufzeiten von bis zu 50 Jahren.
Bei wem hat der Bund Schulden?
Da die ausgegebenen Geld- und Kapitalmarktpapiere nicht auf Namen lauten und mit ihnen gehandelt wird, weiss der Bund auch nicht abschliessend, von wem sie gehalten werden. Die Statistik der Schweizerischen Nationalbank liefert jedoch Hinweise, wie sich die Investorenbasis der Eidgenössischen Anleihen zusammensetzen dürfte: zu einem Grossteil aus inländischen Anlagefonds und Versicherungen, etwa 18 Prozent entfallen auf ausländische Anleger, und der Rest verteilt sich auf Pensionskassen, Banken und andere inländische Investoren. Seine Schulden hat der Bund demnach grösstenteils bei institutionellen Investoren aus dem Inland.

Die Grafik zeigt, welchen Anteil an Staatsanleihen oder «Eidgenossen» die unterschiedlichen Investorengruppen in den Jahren 2010, 2019 und 2020 hatten.
Ausblick
Die Corona-Pandemie macht hohe Ausgaben erforderlich. Die Schulden nehmen aufgrund der hohen Corona-Ausgaben wieder deutlich zu. Bis Ende 2022 rechnet der Bundesrat mit einem Fehlbetrag im ausserordentlichen Haushalt von 25-30 Milliarden Franken. Diese zusätzliche Verschuldung muss gemäss Ergänzungsregel zur Schuldenbremse kompensiert werden. Der Bundesrat hat Ende August 2021 deshalb zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt, um die Corona-Schulden wieder abzubauen. Die erste Variante sieht einen mittelfristigen Abbau durch zukünftige Finanzierungsüberschüsse vor. Die zweite Variante enthält die Option, nur die Hälfte der Schulden abzubauen. Beide Varianten sind aus heutiger Perspektive ohne Sparprogramme umsetzbar. Ebenfalls zum Schuldenabbau tragen die Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) bei. Der Nationalrat will die Hälfte der Corona-Schulden mit vergangenen Überschüssen aus dem ordentlichen Haushalt verrechnen. Der Abbau der anderen Hälfte soll bis 2031 mit dem Einsatz von strukturellen Gewinnen sowie Zusatzausschüttungen der Nationalbank erfolgen. Mit der Vorlage zum Schuldenabbau beschäftigt sich als nächstes der Ständerat.
Letzte Änderung 29.03.2023