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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. September 2025

Bundesrat verabschiedet den zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2025

Bern, 19.09.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. September 2025 insgesamt 10 Nachtragskredite verabschiedet. Er beantragt damit eine Erhöhung des laufenden Budgets um rund 106 Millionen Franken. Der grösste Nachtragskredit wird für ein neues Reservekraftwerk in Birr benötigt.

Mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2025 beantragt der Bundesrat dem Parlament 10 Nachtragskredite im Umfang von 105,7 Millionen Franken. Die Nachtragskredite betreffen schwergewichtig die folgenden Bereiche:

  • Ergänzende Winterreserve (50,0 Mio.): Das Risiko einer Strommangellage in Europa besteht weiterhin. Die Verträge für die bestehenden Reservekraftwerke in Cornaux (NE) und Monthey (VS) können über das Ende der Laufzeit im Frühling 2026 hinaus verlängert werden. Beim dritten Reservekraftwerk in Birr (AG) mit einer Leistung von 250 Megawatt ist dies nicht möglich. Damit auch im Winter 2026/2027 genügend Reserven zur Verfügung stehen, soll am Standort Birr ein bestehender Prüfstand mit 250 Megawatt Leistung wieder in Betrieb genommen und als Übergangslösung dienen. Dazu sind Wiederinstandsetzungsarbeiten notwendig. Die Kosten werden von den Stromkonsumentinnen und -konsumenten über das Netznutzungsentgelt getragen und sind somit für den Bund haushaltsneutral. Die Finanzdelegation hat bereits einen dringlichen Nachtragskredit (Vorschuss) und damit eine erste Tranche von 25 Millionen Franken genehmigt.
    Für den Abschluss der dazu notwendigen Verträge ist auch eine Verlängerung und Erhöhung des bestehenden Verpflichtungskredits um 332,4 Millionen notwendig. Der Verpflichtungskredit ist vorerst bis zum Winter 2029/2030 befristet.
  • Aufgaben der Schweiz als Gastland internationaler Organisationen (21,5 Mio.): In den letzten Monaten haben unerwartete Kürzungen oder Aussetzungen von Beiträgen seitens einiger Mitgliedstaaten zu Liquiditätsengpässen bei verschiedenen internationalen Organisationen geführt. Es sind daher gezielte Massnahmen erforderlich, um Genf und die Schweiz als ein Zentrum des Multilateralismus zu erhalten und die in der Schweiz ansässigen internationalen Organisationen kurzfristig zu unterstützen. Dafür ist ein Massnahmenpaket in der Höhe von 21,5 Millionen Franken vorgesehen.
    Zudem soll in den Jahren 2025 und 2026 für bestimmte internationale Organisationen die Rückzahlung von Darlehen an die Immobilienstiftung FIPOI ausgesetzt werden (19,3 bzw. 19,4 Mio.). Dafür ist ein Verpflichtungskredit von 38,7 Millionen nötig.
  • Jugend und Sport (20 Mio.): Aufgrund des Bevölkerungswachstums und zusätzlicher Fördermassnahmen steigt die Zahl der Teilnehmenden bei J+S kontinuierlich. Für 2025 wurde mit einem Wachstum von 4 Prozent gerechnet. Die Mitte August aktualisierte Hochrechnung geht nun von einem Wachstum von 8 bis 12 Prozent aus. Insgesamt wird ein Nachtragskredit von 20 Millionen beantragt.

Die weiteren Nachtragskredite summieren sich auf 14,2 Millionen und betreffen verschiedene Bereiche, u.a. Beiträge an die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (5,7 Mio.), Vollzugskosten und Rückkehrhilfe in der Migration (3 Mio.) oder Investitionsbeiträge für den Autoverlad (2,4 Mio.).

Ebenso beantragt werden verschiedene Verpflichtungskredite, damit der Bund über das Jahr 2025 hinaus Verpflichtungen eingehen kann.

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben. Sie müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die betroffenen Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft.

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Botschaft Nachtrag II