Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz
Die Schweiz hat die OECD-Mindeststeuer per 1. Januar 2024 eingeführt. Welche Auswirkungen hat die weitere Umsetzung der Mindestbesteuerung auf die Verfassung, das Steuersystem, den Bundeshaushalt und die betroffenen Unternehmen?
Medienmitteilungen zum Thema
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Informationsaustausch in Sachen OECD-Mindestbesteuerung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 die Vernehmlassung zur Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlage zum Informationsaustausch in Sachen OECD-Mindestbesteuerung eröffnet. Die betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen sollen künftig die Informationen zentral in einem Staat einreichen können. Die am Informationsaustausch beteiligten Staaten sollen zudem prüfen können, ob die Steuerberechnungen multinationaler Unternehmensgruppen korrekt sind. Die Vernehmlassung dauert bis zum 8. Mai 2025. Die nationale Implementierung ist nicht Gegenstand dieser Vorlage. Der Bundesrat verfolgt die internationalen Entwicklungen eng.
Verordnung zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung wird angepasst
An seiner Sitzung vom 20.11.2024 hat der Bundesrat beschlossen, die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (Mindestbesteuerungsverordnung) anzupassen. Die Änderung erfolgt auf Grund des Inkrafttretens der internationalen Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule, IIR).
Internationale Ergänzungssteuer IIR soll 2025 in Kraft treten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 beschlossen, die sogenannte Income Inclusion Rule (IIR) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Diese internationale Ergänzungssteuer erweitert die bereits per 2024 eingeführte schweizerische Ergänzungssteuer (QDMTT). Beide Steuerregeln stellen sicher, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben, statt ins Ausland abzufliessen, und sorgen für Rechtssicherheit.
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
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