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DossierVeröffentlicht am 4. September 2024

Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz

Die Schweiz hat die OECD-Mindeststeuer per 1. Januar 2024 eingeführt. Welche Auswirkungen hat die weitere Umsetzung der Mindestbesteuerung auf die Verfassung, das Steuersystem, den Bundeshaushalt und die betroffenen Unternehmen?

Medienmitteilungen zum Thema

  • 4. September 2024

    Internationale Ergänzungssteuer IIR soll 2025 in Kraft treten

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 beschlossen, die sogenannte Income Inclusion Rule (IIR) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Diese internationale Ergänzungssteuer erweitert die bereits per 2024 eingeführte schweizerische Ergänzungssteuer (QDMTT). Beide Steuerregeln stellen sicher, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben, statt ins Ausland abzufliessen, und sorgen für Rechtssicherheit.

  • 4. Juni 2024

    Bundesrätin Karin Keller-Sutter trifft in Berlin deutschen Finanzminister Christian Lindner

    Bundesrätin Karin Keller-Sutter trifft am 5. Juni 2024 in Berlin den deutschen Finanzminister Christian Lindner. Im Zentrum des Austauschs stehen die Lage der Finanzhaushalte und die Schuldenbremse sowie die internationale Finanzmarktstabilität und die Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen.

  • 22. Dezember 2023

    Einführung der OECD/G20-Mindestbesteuerung auf den 1. Januar 2024

    Die OECD/G20-Mindestbesteuerung wird wie vorgesehen eingeführt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Dezember 2023 beschlossen, die Ergänzungssteuer im Inland ab dem 1. Januar 2024 zu erheben. Damit wird verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesst. Über die Einführung weiterer Elemente des OECD/G20-Regelwerks wird der Bundesrat später entscheiden.

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

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Schweiz - 3003 Bern