OECD-Mindestbesteuerung

Bei einer Stimmbeteiligung von 42,4 % haben die Schweizer Stimmberechtigten anlässlich der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 die Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Mindestbesteuerung mit 78,5 % Ja-Stimmen gegen 21,5 % Nein-Stimmen angenommen.


Das Wichtigste in Kürze

Die Schweiz hat sich mit rund 140 weiteren Staaten dazu bekannt, dass grosse international tätige Unternehmensgruppen in jedem Land mindestens 15 Prozent Steuern bezahlen sollen. Bezahlt eine Unternehmensgruppe in einem Land weniger Steuern, so kann sie künftig von anderen Ländern besteuert werden, bis die 15 Prozent erreicht sind. Betroffen sind grosse international tätige Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Das dürften schätzungsweise wenige Tausend sein, wobei die Daten für eine genauere Schätzung fehlen. Alle anderen Unternehmen sind nicht betroffen.

Dieses Projekt der Mindestbesteuerung wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) ins Leben gerufen. Sie wollen damit die Regeln zur Besteuerung von grossen Unternehmensgruppen an die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft anpassen.

Bundesrat und Parlament wollen die Mindestbesteuerung per 2024 einführen können und so stabile Rahmenbedingungen schaffen sowie Steuereinnahmen und Arbeitsplätze in der Schweiz sichern.

Für die Umsetzung der Mindestbesteuerung in der Schweiz soll eine Ergänzungssteuer eingeführt werden. Diese gleicht die Differenz zwischen dem effektiven Steuersatz im Kanton und den 15 Prozent aus. Der Ertrag der Ergänzungssteuer soll zu 75 Prozent den Kantonen und zu 25 Prozent dem Bund zukommen. Über den Nationalen Finanzausgleich erfolgt danach eine Umverteilung zwischen allen Kantonen. So erhalten auch finanzschwache Kantone einen Anteil der Einnahmen.

Im ersten Jahr werden die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer auf 1–2,5 Milliarden Franken geschätzt. Sowohl die kurz- als auch langfristigen finanziellen Auswirkungen der Ergänzungssteuer sind allerdings schwierig zu schätzen.

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Debatte im Parlament

Das Parlament will die Mindestbesteuerung in der Schweiz einführen können. Umstritten war die Verteilung der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer zwischen Bund und Kantonen sowie unter den Kantonen. Eine Minderheit wollte dem Bund einen höheren Anteil als 25 Prozent der Einnahmen zusprechen und die Einnahmen unter den Kantonen gleichmässiger verteilen. So wäre der interkantonale Steuerwettbewerb zusätzlich gedämpft worden. Der Bund hätte seinen höheren Anteil an den Mehreinnahmen gesamtschweizerisch investieren können, zum Beispiel in Massnahmen zur Erhöhung der Erwerbsanreize. Der gewählte Verteilschlüssel bewog eine Minderheit dazu, die Vorlage abzulehnen. Die Mehrheit im Parlament hingegen will die Mindestbesteuerung in der Schweiz einführen können und befürwortet die Vorlage.

Argumente Bundesrat und Parlament

Stabile Rahmenbedingungen sichern

Die Schweiz sichert mit der Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Mindestbesteuerung international stabile Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Da die betroffenen Unternehmensgruppen die Steuer ohnehin entrichten müssen, wird mit der Ergänzungssteuer sichergestellt, dass die Steuereinnahmen in der Schweiz bleiben und nicht ins Ausland abfliessen.

Breit abgestützter Kompromiss

Die Umsetzung der international vereinbarten Mindestbesteuerung wird im Grundsatz von allen Fraktionen im Parlament mitgetragen. Die Verteilung der zusätzlichen Steuereinnahmen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden basiert auf einem Kompromiss, den Vertreterinnen und Vertreter dieser ausgehandelt haben.

Die ganze Schweiz profitiert

Mit dem gewählten Verteilschlüssel können die zusätzlichen Einnahmen vor allem dort eingesetzt werden, wo die zusätzliche Steuerbelastung die Standortattraktivität am stärksten beeinträchtigt. Vom Erhalt der Standortattraktivität, den Steuereinnahmen und den Arbeitsplätzen profitiert die ganze Schweiz.

Ausgleich zwischen den Kantonen

Über den nationalen Finanzausgleich ist sichergestellt, dass alle Kantone von den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer profitieren. Je höher der Kantonsanteil an diesen Einnahmen ist, desto mehr Geld fliesst mit dem Finanzausgleich den Kantonen zu. Der gewählte Verteilschlüssel kommt so auch den finanzschwächeren Kantonen zugute.

Föderalistische Umsetzung

Die Vorlage respektiert den Föderalismus. So vollziehen die Kantone die Vorschriften über die Ergänzungssteuer. Sie sind grundsätzlich frei darin, wie sie ihre Einnahmen verwenden. Sie müssen aber die Gemeinden angemessen berücksichtigen.

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Letzte Änderung 27.03.2024

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