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DossierVeröffentlicht am 9. Juni 2026

Nationaler Finanzausgleich

Der Nationale Finanzausgleich basiert auf der Idee, dass wirtschaftlich starke Kantone und der Bund den finanziell schwächeren Kantonen helfen. Durch diesen Ausgleich sollen staatliche Aufgaben effizienter erbracht werden.

Das Wichtigste in Kürze

Der Föderalismus ist ein tragendes Prinzip der Schweiz. Die 26 Kantone und die rund 2100 Gemeinden verfügen über weitreichende Kompetenzen und unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten.

Der Finanzausgleich stärkt deshalb den Zusammenhalt des Landes. Er basiert auf dem Solidaritätsprinzip: Die wirtschaftlich starken Kantone und der Bund helfen den finanziell schwächeren.

Der nationale Finanzausgleich verfolgt zwei Hauptziele:

  • die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone zu verringern
  • staatliche Aufgaben effizient zu erfüllen

Das geltende Ausgleichsystem wurde 2008 eingeführt und 2020 angepasst. Es besteht hauptsächlich aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich. Der Bund finanziert rund zwei Drittel und die Kantone einen Drittel der Ausgleichszahlungen.

Der Ressourcenausgleich

Der Ressourcenausgleich stellt sicher, dass jeder Kanton genügend finanzielle Mittel hat, um seine Aufgaben wahrzunehmen. Grundlage dafür ist das Ressourcenpotenzial, das die Wirtschaftskraft eines Kantons widerspiegelt. Es wird auf der Basis der steuerbaren Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen und der steuerbaren Gewinne der juristischen Personen berechnet.

Wird das Ressourcenpotenzial pro Einwohner ins Verhältnis zum schweizerischen Mittel gesetzt, resultiert daraus der Ressourcenindex. Kantone mit einem Ressourcenindex von über 100 gelten als ressourcenstark und leisten Beiträge an den Finanzausgleich. Kantone mit einem Ressourcenindex kleiner als 100 sind ressourcenschwach und erhalten Mittel aus dem Ressourcenausgleich.

Lesebeispiel: Der Kanton Genf verfügt im Jahr 2027 über einen Ressourcenindex von 164,5. Das Mittel aller Kantone ist 100, der Kanton Genf ist also ein ressourcenstarker Kanton.

Die Mittel aus dem Ressourcenausgleich werden gezielt auf die ressourcenschwächsten Kantone verteilt. Kantone mit einem Ressourcenindex von weniger als 70 Punkten erreichen dank dem Ausgleich genau die garantierte gesetzliche Mindestausstattung von 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels. Die übrigen ressourcenschwachen Kantone erreichen einen Wert zwischen 86,5 und 100 Indexpunkten. Der Ressourcenausgleich wird vom Bund zu 60 und von den ressourcenstarken Kantonen zu 40 Prozent finanziert.

Mit dem Ressourcenausgleich wird die Ungleichheit in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen merklich abgebaut. Sie verringert sich dank dem Finanzausgleich um rund einen Drittel.
Die Ausgleichssumme für den Ressourcenausgleich wird seit 2020 regelgebunden über gesetzliche Vorgaben festgelegt. Zuvor hatte jeweils das Parlament darüber entschieden.

Lastenausgleich

Der Lastenausgleich wird durch den Bund finanziert. Er unterstützt Gebirgs- und Zentrumskantone, die überdurchschnittliche und kaum beeinflussbare Kosten tragen müssen:

  • Einerseits sind dies Kosten aufgrund der Bevölkerungsstruktur (Armut, Alter und Ausländerintegration) oder der Zentrumsfunktion, die im soziodemografischen Lastenausgleich berücksichtigt werden.

  • Andererseits werden mit dem geografisch-topografischen Lastenausgleich Kantone mit Kosten aufgrund der Höhenlage, der Steilheit des Geländes oder der geringen Besiedlungsdichte entlastet.

Die Lastenausgleichszahlungen sind unabhängig vom Ressourcenausgleich.

Ein Kanton erhält Mittel aus dem geografisch-topografischen Lastenausgleich, wenn seine Lasten über dem nationalen Durchschnitt liegen. Die Mittel werden zu je einem Drittel für die Höhenlage, die Steilheit und die geringe Bevölkerungsdichte ausgerichtet.

Beim soziodemografischen Lastenausgleich werden zwei Drittel der Mittel für überdurchschnittliche Lasten aufgrund der Bevölkerungsstruktur und ein Drittel aufgrund der Zentrumsfunktion verteilt. Letztere misst Kosten der «Dichte» und betrifft im Wesentlichen die urbanen Zentren Zürich, Genf und Basel.

Infografik

Temporäre Instrumente

Zwei temporäre Instrumente dämpfen die Auswirkungen zweier Reformen ab. Das erste Instrument, der Härteausgleich, stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleichssystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er endet spätestens 2034 und wird seit 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert sein Anrecht auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.

Im Jahr 2024 wurde ein weiteres temporäres Instrument eingeführt. Es glättet die Auswirkungen der Anpassungen des Ressourcenausgleichs im Rahmen der AHV-Steuervorlage (STAF). Während sieben Jahren werden dazu jährlich 180 Millionen eingesetzt. Diese Mittel werden vom Bund zur Verfügung gestellt.

Finanzströme des Finanzausgleichs

Die Zahlungen des Finanzausgleichs belaufen sich im Jahr 2027 auf rund 0,8 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Davon entfallen 82 Prozent auf den Ressourcenausgleich, 13 Prozent auf den Lastenausgleich und 5 Prozent auf die temporären Instrumente.

Infografik

Dossier der zuständigen Stelle

Ausgleichszahlungen (EFV)

Medienmitteilungen zum Thema

  • 9. Juni 2026

    Finanzausgleich: Starker Anstieg der Ausgleichszahlungen 2027

    Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat die Ausgleichszahlungen der Kantone für das Jahr 2027 ermittelt. Insgesamt steigen die Zahlungen gegenüber dem Vorjahr um 527 Millionen Franken auf 6,9 Milliarden Franken. Hauptgrund ist das deutliche Wachstum des Ressourcenausgleichs: Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone steigen um 540 Millionen oder 10,5 Prozent auf insgesamt 5,7 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert. Die grösste Zunahme des Ressourcenindexes verzeichnen die Kantone Zug, Genf und Schaffhausen. Die Kantone Thurgau und Obwalden verzeichnen den grössten Rückgang des Ressourcenindexes. Die Berechnungen werden den Kantonen zur Stellungnahme unter­breitet.

  • 26. November 2025

    Finanzausgleich: Ausgleichszahlungen 2026

    Die Finanzausgleichszahlungen 2026 steigen gegenüber dem Vorjahr um 227 Millionen Franken auf 6,4 Milliarden Franken. Der Bundesrat hat die Ausgleichszahlungen an seiner Sitzung vom 26. November 2025 im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) gutgeheissen.

  • 11. Juni 2025

    Finanzausgleich: Die Ausgleichszahlungen steigen 2026 stark an

    Die Eidgenössische Finanzverwaltung hat die Ausgleichszahlungen der Kantone für das Jahr 2026 ermittelt. Insgesamt steigen die Zahlungen gegenüber dem Vorjahr um 227 Millionen Franken auf 6,4 Milliarden Franken. Der hohe Anstieg der Ausgleichs­zahlungen ist auf das starke Wachstum des Ressourcenausgleichs zurückzuführen. Die grösste Zunahme des Ressourcenindexes verzeichnen die Kantone Genf, Zug und Schaffhausen. Die Indizes der Kantone Basel-Stadt, Obwalden, Thurgau und Zürich weisen den grössten Rückgang auf. Die Berechnungen werden den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV