Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

Die Umsetzung der Mindestbesteuerung soll in der Schweiz mit einer Verfassungsänderung erfolgen. Das Volk wird am 18. Juni 2023 darüber abstimmen. Durch die Annahme kann der Bundesrat die Mindestbesteuerung mit einer Verordnung umsetzen. Die Schweiz schafft damit stabile Rahmenbedingungen und sichert Steuereinnahmen in der Schweiz. Nach sechs Jahren muss der Bundesrat dem Parlament ein Bundesgesetz vorlegen.


Ausgangslage

Die aktuelle Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmensgruppen ist nach Ansicht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G20) nicht mehr zeitgemäss. Mit der zunehmenden Globalisierung wollen sie für grosse, international tätige Unternehmensgruppen besondere Besteuerungsregeln einführen.

Rund 140 Staaten, darunter die Schweiz, haben sich dazu bekannt, dass grosse, international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15% Steuern auf ihrem Gewinn bezahlen sollen. In der Schweiz werden diese 15% teilweise nicht erreicht.

Verfassungsänderung

Bundesrat und Parlament wollen deshalb für grosse, international tätige Unternehmensgruppen die Mindestbesteuerung einführen. Für alle übrigen Unternehmen wird sich nichts ändern. Es muss deshalb in der Verfassung eine Grundlage geschaffen werden, die diese Ungleichbehandlung explizit zulässt.

In einer Übergangsbestimmung gibt die Verfassung dem Bundesrat Leitplanken vor, wie er die Mindestbesteuerung umsetzen soll. Die Verordnung soll solange gelten, bis sie von einem Bundesgesetz abgelöst wird. Der Bundesrat muss dieses Bundesgesetz spätestens nach sechs Jahren vorlegen.

Wer ist betroffen?

Nur grosse, international tätige Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro unterliegen der neuen Mindestbesteuerung. In der Schweiz zählen einige wenige Hundert inländische sowie wenige Tausend ausländische Unternehmensgruppen dazu. Grob 99% der Unternehmen in der Schweiz sind von der Reform daher nicht direkt betroffen und werden wie bisher besteuert.

In allen Kantonen kann eine tiefere Besteuerung als 15% auftreten. Besonders betroffen sind aber Kantone mit tiefer Steuerbelastung, in denen viele grosse und profitable Unternehmen angesiedelt sind.

Ergänzungssteuer in der Verordnung

Falls die Mindestbesteuerung nicht erreicht wird, wird der fehlende Betrag mit einer Ergänzungssteuer erhoben. Ansonsten könnten statt der Schweiz andere Staaten den fehlenden Betrag einziehen. Die Ergänzungssteuer ist eine Bundessteuer. Wie bei der heutigen direkten Bundessteuer wird sie aber von den Kantonen umgesetzt.

Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen einer Mindestbesteuerung sind unsicher, da sie stark von der Gesetzgebung in anderen Ländern und dem Verhalten der Unternehmen abhängen. Zudem können nicht alle Reformelemente geschätzt werden. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer werden grob auf anfänglich 1 bis 2.5 Mrd. Franken jährlich geschätzt1.

Durch die Mindestbesteuerung verliert die Schweiz an steuerlicher Attraktivität. Das könnte Unternehmen dazu veranlassen wegzuziehen oder sich erst gar nicht in der Schweiz niederzulassen. Dadurch könnten sich Mindereinnahmen bei Unternehmenssteuern und anderen Abgaben ergeben.

Auch innerhalb der Schweiz wird der Steuerwettbewerb leicht eingeschränkt. Hochsteuerkantone werden im Verhältnis zu Tiefsteuerkantonen attraktiver. Auch steigt bei Unternehmen und Behörden der administrative Aufwand.

1 Eine weitere Untersuchung zu den finanziellen Auswirkungen sieht sich mit ähnlichen methodischen Herausforderungen konfrontiert. Die geschätzten finanziellen Auswirkungen liegen jedoch innerhalb der erwähnten Bandbreite, siehe: BSS, Volkswirtschaftliche Beratung, Schlussbericht, OECD-Mindeststeuer, Unternehmensbesteuerung in der Schweiz unter dem Regime der OECD-Mindeststeuer: Schätzung der Mehreinnahmen, Verteilung zwischen den Kantonen, Basel 22.07.2022.

Verteilung der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer

Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer stehen zu 75% jenen Kantonen zu, in denen grosse Unternehmen bisher tiefer besteuert wurden. Damit können die Einnahmen gezielt dort eingesetzt werden, wo die Steuererhöhung zu einem Verlust an Standortattraktivität führt. Ein Teil der Einnahmen fliesst aber in den Finanzausgleich und kommt damit auch allen anderen Kantonen zugute. Die Kantone entscheiden souverän über die Verwendung ihrer Einnahmen. Sie müssen aber die Gemeinden angemessen berücksichtigen.

Dem Bund stehen 25% der Einnahmen zu. Auch von diesen Einnahmen geht ein Teil an den nationalen Finanzausgleich. Die restlichen Einnahmen verwendet der Bund zur schweizweiten Förderung der Standortattraktivität.

Q&A zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung in der Schweiz

Dokumentation

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Letzte Änderung 24.05.2023

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Verantwortliche Stelle für die nationale Umsetzung

Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV

Verantwortliche Stelle für internationale Fragen

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

Abstimmungen

https://www.efd.admin.ch/content/efd/de/home/steuern/steuern-international/umsetzung-oecd-mindeststeuer.html