Too Big To Fail
Um Risiken für den Staat, Steuerzahlende und die Volkswirtschaft zu verringern, müssen sich systemrelevante Banken («too big to fail») besser absichern. Der Bundesrat hat deshalb am 6. Juni 2025 Eckwerte für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen festgelegt. Am 22. April 2026 hat er die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes verabschiedet und die Eigenmittelverordnung angepasst. Am 12. August 2026 hat er die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und zur Änderung der Liquiditätsverordnung eröffnet.
Änderung des Bankengesetzes und Liquiditätsverordnung
Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2026 die Vernehmlassung eröffnet. Die vorgeschlagenen Massnahmen vervollständigen das Gesamtpaket zur Stärkung der Stabilität des Finanzplatzes. Die Anforderungen an die Unternehmensführung von Banken und an die Krisenvorbereitung systemrelevanter Banken sollen erhöht werden.
Medienkonferenz von 12. August 2026
Dokumentation
Bankengesetz (und weitere Erlasse), Änderung vom 12. August 2026
Liquiditätsverordnung, Änderung vom 12. August 2026
Erläuternder Bericht Änderung Bankengesetz (und weitere Erlasse)
Erläuternder Bericht Änderung Liquiditätsverordnung
Vergleich zum geltenden Recht Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen
Vergleich zum geltenden Recht Liquiditätsverordnung der Banken und Wertpapierhäuser
Regulierungsfolgenabschätzung Änderung des Bankengesetzes und Umsetzung der weiteren Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und des Berichts der Parlamentarischen Untersuchungskommission
Brief an die Kantone Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bankengesetzes
Brief an die Organisationen Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bankengesetzes
Brief an die Kantone Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Liquiditätsverordnung
Brief an die Organisationen Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Liquiditätsverordnung
Adressatenliste Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bankengesetzes und der Liquiditätsverordnung
Übersichtstabelle zu den einzelnen Massnahmen
Fragen und Antworten
Hintergrund der Vorlage
Allgemein zur Too-Big-To-Fail-Thematik
Die wichtigsten Beschlüsse
Corporate Governance und Vergütungen
Aufsicht
Liquiditätssicherung in der Krise
Stabilisierung und Abwicklung
Zusammenarbeit der Behörden
Botschaft zum Bankengesetz und Eigenmittelverordnung
Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat verabschiedet Botschaft und Eigenmittelverordnung
Systemrelevante Banken in der Schweiz sollen ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen müssen. Diese zielgerichtete Massnahme ist zentral zur Stärkung der Finanzstabilität. Das Parlament kann ab Sommer 2026 über die Gesetzesvorlage beraten. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eigenmittelverordnung angepasst.
Medienkonferenz von 22. April 2026
Dokumentation
Botschaft Änderung Bankengesetz
Bankengesetz
Ergebnisbericht Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes
Eigenmittelverordnung
Ergebnisbericht Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung
Erläuternder Bericht zur Eigenmittelverordnung
Rechtliche Kurzanalyse Prof. Corinne Zellweger-Gutknecht zur Abspaltung des US-Geschäfts von systemrelevanten Banken
Fragen und Antworten
Eckwerte zur Stärkung der Stabilität des Schweizer Finanzplatzes
Bundesrat zieht Lehren aus Credit-Suisse-Krise und konkretisiert Massnahmen für Bankenstabilität
Die Analyse der Krise der Credit Suisse hat gezeigt: Das Too-Big-To-Fail-Dispositiv muss verbessert werden, um Risiken für den Staat, Steuerzahlende und die Volkswirtschaft zu verringern. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 die Eckwerte für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen festgelegt, die ab Herbst gestaffelt in die Vernehmlassung gehen.
Medienkonferenz vom 6. Juni 2025
Fragen und Antworten
Faktenblätter
Eckwerte des Bundesrates zur Änderung des Bankengesetzes
Umsetzung der Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität und dem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission
Faktenblatt: Eigenmittelunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften beim Schweizer Stammhaus (Massnahme 15)
Vergütungen
Faktenblatt TBTF-Eckwerte
Stellungnahmen
FINMA - Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen
SNB - Nationalbank unterstützt Massnahmen zur Stärkung der Too-big-to-fail-Regulierung
Gutachten
Gutachten Alvarez & Marsal
Cost-Benefit-Analysis - Analysis of the costs and benefits from proposed changes to the regulatory capital treatment of participations in foreign subsidiaries of Swiss-based SIBs
Gutachten Prof. Dr. Heinz Zimmermann
Kurzgutachten zu Kapitalkosteneffekten einer höheren Eigenkapitalausstattung einer systemrelevanten Bank (UBS)
TBTF Bericht
Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität
Gestützt auf Artikel 52 des Bankengesetzes und Aufträge des Parlaments hat der Bundesrat eine eingehende Evaluation der Regulierung systemrelevanter Banken durchgeführt.
