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Veröffentlicht am 12. August 2026

Too Big To Fail

Um Risiken für den Staat, Steuerzahlende und die Volkswirtschaft zu verringern, müssen sich systemrelevante Banken («too big to fail») besser absichern. Der Bundesrat hat deshalb am 6. Juni 2025 Eckwerte für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen festgelegt. Am 22. April 2026 hat er die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes verabschiedet und die Eigenmittelverordnung angepasst. Am 12. August 2026 hat er die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und zur Änderung der Liquiditätsverordnung eröffnet.

Änderung des Bankengesetzes und Liquiditätsverordnung

Medienkonferenz von 12. August 2026

Dokumentation

Fragen und Antworten

Hintergrund der Vorlage

Allgemein zur Too-Big-To-Fail-Thematik

Die wichtigsten Beschlüsse

Corporate Governance und Vergütungen

Aufsicht

Liquiditätssicherung in der Krise

Stabilisierung und Abwicklung

Zusammenarbeit der Behörden

Botschaft zum Bankengesetz und Eigenmittelverordnung

  • Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat verabschiedet Botschaft und Eigenmittelverordnung

    Systemrelevante Banken in der Schweiz sollen ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen müssen. Diese zielgerichtete Massnahme ist zentral zur Stärkung der Finanzstabilität. Das Parlament kann ab Sommer 2026 über die Gesetzesvorlage beraten. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eigenmittelverordnung angepasst.

Medienkonferenz von 22. April 2026

Dokumentation

Fragen und Antworten

Eckwerte zur Stärkung der Stabilität des Schweizer Finanzplatzes

  • Bundesrat zieht Lehren aus Credit-Suisse-Krise und konkretisiert Massnahmen für Bankenstabilität

    Die Analyse der Krise der Credit Suisse hat gezeigt: Das Too-Big-To-Fail-Dispositiv muss verbessert werden, um Risiken für den Staat, Steuerzahlende und die Volkswirtschaft zu verringern. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 die Eckwerte für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen festgelegt, die ab Herbst gestaffelt in die Vernehmlassung gehen.

Medienkonferenz vom 6. Juni 2025

Fragen und Antworten

Faktenblätter

Stellungnahmen

Gutachten

TBTF Bericht