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Veröffentlicht am 26. September 2025

Too Big To Fail

Um Risiken für den Staat, Steuerzahlende und die Volkswirtschaft zu verringern, müssen sich systemrelevante Banken («too big to fail») besser absichern. Der Bundesrat hat deshalb am 6. Juni 2025 Eckwerte für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen festgelegt und am 26. September 2025 die Vernehmlassung zur Eigenkapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus systemrelevanter Banken eröffnet.

Medienmitteilung vom 26. September 2025

  • Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Eigenkapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2025 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung eröffnet. Mit den Anpassungen sollen systemrelevante Banken in der Schweiz künftig ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit Eigenkapital unterlegen müssen. Die Eigenmittelanforderung soll über eine Frist von sieben Jahren kontinuierlich ansteigen. Die Vernehmlassung dauert bis am 9. Januar 2026.

Vernehmlassung

Gutachten Alvarez & Marsal Cost-Benefit-Analysis und Gutachten Prof. Dr. Heinz Zimmermann zu Kapitalkosteneffekten einer höheren Eigenkapitalausstattung einer systemrelevanten Bank (UBS) befinden sich hier unten beim Kapitel "Gutachten".

Bundesrat zieht Lehren aus Credit-Suisse-Krise und konkretisiert Massnahmen für Bankenstabilität

Die Analyse der Krise der Credit Suisse hat gezeigt: Das Too-Big-To-Fail-Dispositiv muss verbessert werden, um Risiken für den Staat, Steuerzahlende und die Volkswirtschaft zu verringern. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 die Eckwerte für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen festgelegt, die ab Herbst gestaffelt in die Vernehmlassung gehen. Dazu gehören strengere Eigenkapitalvorgaben für systemrelevante Banken mit Tochtergesellschaften im Ausland, ergänzte Anforderungen zur Stabilisierung und Abwicklung systemrelevanter Banken, die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes für Banken sowie mehr Kompetenzen für die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Der Bundesrat hat zudem eine Vernehmlassung eröffnet für diejenigen Massnahmen, die direkt auf Verordnungsstufe umgesetzt werden sollen.

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Fragen und Antworten

Allgemein

Too-Big-To-Fail-Thematik

Die wichtigsten Beschlüsse

Eigenmittel

Liquidität

Stabilisierung und Abwicklung

Corporate Governance

Boni

Zusammenarbeit der Behörden in der Krise

Änderungen im Bereich FINMA

Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Too-Big-To-Fail- Instrumente)

Weiteres Vorgehen

Faktenblätter

Stellungnahmen

Gutachten

Medienkonferenz vom 6. Juni 2025

TBTF Bericht