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Veröffentlicht am 22. April 2026

Too Big To Fail

Um Risiken für den Staat, Steuerzahlende und die Volkswirtschaft zu verringern, müssen sich systemrelevante Banken («too big to fail») besser absichern. Der Bundesrat hat deshalb am 6. Juni 2025 Eckwerte für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen festgelegt. Am 22. April 2026 hat er die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes verabschiedet und die Eigenmittelverordnung angepasst.

Medienmitteilung vom 22. April 2026

  • Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat verabschiedet Botschaft und Eigenmittelverordnung

    Systemrelevante Banken in der Schweiz sollen ihre Beteiligungen an ausländi-schen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Eigenkapital unter-legen müssen. Diese zielgerichtete Massnahme ist zentral zur Stärkung der Fi-nanzstabilität. Das Parlament kann ab Sommer 2026 über die Gesetzesvorlage beraten. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eigenmittelverordnung angepasst.

Medienkonferenz von 22. April 2026

Fragen und Antworten

Medienmitteilung vom 6. Juni 2025

  • Bundesrat zieht Lehren aus Credit-Suisse-Krise und konkretisiert Massnahmen für Bankenstabilität

    Die Analyse der Krise der Credit Suisse hat gezeigt: Das Too-Big-To-Fail-Dispositiv muss verbessert werden, um Risiken für den Staat, Steuerzahlende und die Volkswirtschaft zu verringern. Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 die Eckwerte für entsprechende Gesetzes- und Verordnungsänderungen festgelegt, die ab Herbst gestaffelt in die Vernehmlassung gehen.

Fragen und Antworten

Faktenblätter

Stellungnahmen

Gutachten

Medienkonferenz vom 6. Juni 2025

TBTF Bericht