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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. September 2025

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Eigenkapitalunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken

Bern, 26.09.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. September 2025 die Vernehmlassung zur Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung eröffnet. Mit den Anpassungen sollen systemrelevante Banken in der Schweiz künftig ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig mit Eigenkapital unterlegen müssen. Die Eigenmittelanforderung soll über eine Frist von sieben Jahren kontinuierlich ansteigen. Die Vernehmlassung dauert bis am 9. Januar 2026.

Schweizer Banken müssen heute Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften nur teilweise mit Eigenkapital unterlegen. Verlieren diese Tochtergesellschaften an Wert, reduziert dies auch das Eigenkapital des Stammhauses in der Schweiz, das für dessen operatives Geschäft bestimmt war.

Damit Verluste auf Bewertungen ausländischer Tochtergesellschaften keine direkten Auswirkungen auf die Kapitalausstattung des Schweizer Stammhauses mehr haben können, sollen systemrelevante Banken künftig den Buchwert der Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften vollständig vom harten Eigenkapital abziehen. Diese strengere Eigenkapitalunterlegung hat in allen Phasen eines Krisenverlaufs – im normalen Geschäftsgang, der Stabilisierungs- und der Abwicklungsphase – eine positive Wirkung. Im normalen Geschäftsgang reduziert sie Schwankungen im Eigenkapital des Stammhauses aufgrund von Verlusten in der Bewertung ausländischer Tochtergesellschaften. Der Hauptnutzen der strengeren Eigenkapitalunterlegung liegt jedoch in der Stabilisierungsphase. Eine Bank soll in dieser kritischen Phase, in der sie noch eigenverantwortlich handeln kann, ausländische Tochtergesellschaften gesamthaft oder Teile davon ohne negative Folgen veräussern können. Damit werden die Kundinnen und Kunden sowie Gläubigerinnen und Gläubiger des Schweizer Stammhauses künftig noch besser vor Verlusten im Ausland geschützt.

Der Bundesrat, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) erachten die Massnahme als zentral, um die Too-Big-To-Fail-Ziele für eine verbesserte Finanzstabilität zu erreichen. Eine vom Eidgenössischen Finanzdepartement bei BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG in Auftrag gegebene verwaltungsexterne Analyse bestätigt dies. Die Massnahme trägt dem Umstand Rechnung, dass die Schweiz in Bezug auf die Bedeutung des Auslandmarkts einen Sonderfall im Vergleich zu anderen Standorten von global systemrelevanten Banken darstellt.

Die Neuregelung betrifft ausschliesslich systemrelevante Banken, die über ausländische Beteiligungen verfügen. Aktuell wäre nur die UBS in nennenswertem Umfang von der neuen Regelung betroffen. Die Neuregelung würde bei der UBS zu einer gezielten, substanziellen Stärkung der Eigenmittel im Stammhaus führen. Die Kosten der Massnahme können in bedeutendem Mass durch Management-Entscheidungen der UBS beeinflusst werden und sollten bei einer verursachergerechten Umlegung – wie im Bankgeschäft üblich – durch das Geschäft im Ausland und nicht durch die Kundinnen und Kunden in der Schweiz getragen werden.

Der Bundesrat wird die schrittweise Einführung der Gesetzesbestimmung mittels einer Übergangsbestimmung auf Verordnungsstufe regeln. Er beabsichtigt, den betroffenen Banken dafür eine Übergangsfrist von sieben Jahren einzuräumen, abhängig vom Fortgang der parlamentarischen Beratung. Die Unterlegung mit hartem Eigenkapitel soll bei Inkrafttreten 65 Prozent betragen und anschliessend pro Jahr um 5 Prozentpunkte auf den Zielwert von 100 Prozent ansteigen.

Bundesrat, SNB und FINMA sind sich einig, dass die vorgeschlagene Massnahme sinnvoll, notwendig und zielgerichtet sowie für die UBS tragbar ist. Der Bundesrat verzichtet damit, wie in seinem Bericht zur Bankenstabilität vom April 2024 ausgeführt, auf Massnahmen zur allgemeinen Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen, die er als weniger geeignet beurteilt. Mit dieser Vorlage setzt der Bundesrat Eckwerte um, die er am 6. Juni 2025 mit dem Gesamtpaket zur Verbesserung der Too-Big-To-Fail-Regulierung beschlossen hat (siehe Medienmitteilung vom 6.Juni). Die Eigenkapitalunterlegung von Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Stammhaus von systemrelevanten Banken ist eine Kernmassnahme des Too-Big-To-Fail-Regelwerks. Eine Regelung auf Gesetzesstufe trägt dieser Bedeutung Rechnung. Die Massnahme soll möglichst zeitnah umgesetzt und den restlichen Massnahmen auf Gesetzesstufe zeitlich vorgezogen werden. Der Bundesrat wird die Vernehmlassung zu den restlichen Massnahmen im ersten Halbjahr 2026 eröffnen.

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