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Veröffentlicht am 10. April 2024

Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität

Gestützt auf Artikel 52 des Bankengesetzes und Aufträge des Parlaments hat der Bundesrat eine eingehende Evaluation der Regulierung systemrelevanter Banken durchgeführt.

Too-Big-To-Fail-Regulierung stärken

Gestützt auf Artikel 52 des Bankengesetzes und Aufträge des Parlaments hat der Bundesrat eine eingehende Evaluation der Regulierung systemrelevanter Banken durchgeführt. An seiner Sitzung vom 10. April 2024 hat er den entsprechenden Bericht zur Bankenstabilität verabschiedet. Die umfassende Analyse der Krise der Credit Suisse zeigt, dass das bestehende Too-Big-To-Fail-Dispositiv weiterentwickelt und gestärkt werden muss, um die Risiken für die Volkswirtschaft, den Staat und die Steuerzahlenden zu reduzieren. Der Bundesrat schlägt hierzu ein breites Massnahmenpaket vor. Bei dessen Umsetzung sollen auch die Ergebnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) berücksichtigt werden.

Stossrichtungen

In seinem Bericht nach Artikel 52 des Bankengesetzes hat der Bundesrat das bestehende Too-Big-To-Fail-Dispositiv nun gestützt auf breit angelegte behördeninterne und -externe Analysen evaluiert. Er kommt zum Schluss, dass sich viele der national und international bereits eingeführten Massnahmen zur Erhöhung der Finanzstabilität grundsätzlich bewährt haben. Die Analyse zeigt aber auch Lücken im bestehenden Dispositiv und somit Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung und Stärkung der Regulierung. Der Bundesrat adressiert mit dem Bericht auch überwiesene oder hängige parlamentarische Vorstösse.

Zur gezielten Stärkung und Weiterentwicklung des Too-Big-To-Fail-Dispositivs schlägt der Bundesrat ein Paket von 22 Massnahmen zur direkten Umsetzung vor. Sieben weitere Massnahmen sollen weiter vertieft werden. Mit der Umsetzung des Pakets soll die Wahrscheinlichkeit deutlich reduziert werden, dass erneut eine systemrelevante Bank in der Schweiz in eine schwere Krise gerät und staatliche Notmassnahmen notwendig werden. Im Falle einer Krise soll zudem die Abwicklungsfähigkeit einer systemrelevanten Bank als glaubwürdige Option gesichert sein. Der Bundesrat will damit die Risiken und Kosten für den Staat, die Volkswirtschaft und die Steuerzahlenden minimieren. Das Massnahmenpaket des Bundesrates gliedert sich in drei Stossrichtungen:

  • Die Prävention stärken: Mit expliziten regulatorischen Anforderungen und einem erweiterten Instrumentarium der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA sollen die gute Unternehmensführung (Corporate Governance) und ein verantwortungsvolleres Risikomanagement von systemrelevanten Banken eingefordert werden. Dies umfasst unter anderem ein Senior Managers Regime (klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten) und Bonusregelungen (wie bspw. Sperrfristen und Rückforderungsklauseln). Eine Bussenkompetenz der FINMA wird geprüft. Zudem sollen die Eigenmittelanforderungen für systemrelevante Banken gezielt quantitativ und qualitativ gestärkt und um eine vorausschauende Komponente ergänzt werden. Damit sollen die Kapitalbasis gestärkt und die Abwickelbarkeit verbessert werden. Schliesslich sind die Möglichkeiten und Pflichten der FINMA für Frühinterventionen auszubauen.

  • Die Liquidität stärken: Per Januar 2024 regulatorisch bereits umgesetzt ist die Stärkung der bankeigenen Liquiditätshaltung der systemrelevanten Banken. Im Weiteren soll das Potenzial zur Liquiditätsversorgung durch die Schweizerische Nationalbank deutlich ausgebaut werden. Zudem soll die Möglichkeit für eine staatliche Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop) im Rahmen einer allfälligen Sanierung einer systemrelevanten Bank ins ordentliche Recht überführt werden, wie es der Bundesrat dem Parlament bereits im September 2023 vorgeschlagen hat.

  • Das Kriseninstrumentarium erweitern: Im Krisenfall müssen systemrelevante Banken geordnet aus dem Markt ausscheiden können. Um die Abwickelbarkeit zu stärken, sollen die Abwicklungsplanung erweitert und die mit der Umsetzung verbundenen Rechtsrisiken weiter minimiert werden. Zudem sollen die Krisenorganisation und Zusammenarbeit der Behörden geprüft und wenn nötig klarer geregelt werden.

Massnahmen zur Erhöhung der Finanzstabilität

Prävention stärken: Corporate Governance, Aufsicht, gezielte Eigenmittelanforderungen, Frühintervention und Stabilisierungsplanung

Liquiditätsausstattung ausbauen: Bankeigene Liquiditätsquellen, Liquiditätshilfe der Nationalbank, Public Liquidity Backstop

Kriseninstrumentarium erweitern: Abwicklungsplanung, Krisenorganisation und Zusammenarbeit Behörden

Medienkonferenz

Medienmitteilung

Bankenstabilität: Bundesrat will Lücken in der Too-Big-To-Fail-Regulierung schliessen
Bern, 10.4.2024 - Gestützt auf Artikel 52 des Bankengesetzes und Aufträge des Parlaments hat der Bundesrat eine eingehende Evaluation der Regulierung systemrelevanter Banken durchgeführt. An seiner Sitzung vom 10. April 2024 hat er den entsprechenden Bericht zur Bankenstabilität verabschiedet.

Dokumentation

10. April 2024

Liquidität

Im Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 schlägt der Bundesrat deshalb eine Reihe von Massnahmen für eine umfassende Liquiditätssicherung vor.

10. April 2024

Eigenkapital

Im Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 schlägt der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen im Bereich der Eigenmittelanforderungen vor

10. April 2024

Externe Berichte/Gutachten

Das EFD wurde vom Bundesrat explizit beauftragt, externe Gutachten in die Arbeiten zum Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität einzubeziehen.

10. April 2024

Boni

Im Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 schlägt der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen zur variablen Vergütung vor.

20. Dezember 2024

Fragen und Antworten

Bericht des Bundesrates zur Bankenstabilität vom 10. April 2024