«Man kann nicht ständig die Mehrwertsteuer erhöhen»
Tages Anzeiger (Iwan Städler, Arthur Grosjean) - Die Finanzministerin mahnt vor den Folgen der Mitte-Initiative. Sie befürchtet eine Benachteiligung der Unverheirateten, eine schizophrene Steuerveranlagung und ein Loch in der Bundeskasse.
Am 29. November stimmt das Volk schon wieder über die Heiratsstrafe ab. Eigentlich hat es diese mit seinem Ja zur Individualbesteuerung bereits abgeschafft. Aber die Fairnessinitiative der Mitte zieht andere Modelle vor – ohne Individualbesteuerung. Davor warnt Bundesrätin Karin Keller-Sutter – und äussert sich auch kurz zu den bevorstehenden Bundesratswahlen.
Nach dem Rücktritt von Guy Parmelin sind mehrere Frauen für die Nachfolge im Gespräch. Würden Sie sich über eine dritte Frau im Bundesrat freuen?
Die Nomination der Nachfolge von Guy Parmelin ist allein Sache der SVP-Fraktion, die Wahl erfolgt durch die Vereinigte Bundesversammlung. Als Bundesrätin äussere ich mich hierzu nicht.
Es stellt sich auch die Frage, ob die Romandie weiterhin mit zwei Sitzen im Bundesrat vertreten sein soll. Würden Sie dies begrüssen?
In unserer Verfassung steht, es sei darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen im Bundesrat vertreten seien. Ich habe Vertrauen in die Vereinigte Bundesversammlung, dass sie diese Bestimmung klug auslegt.
Zuvor stimmt das Volk schon wieder über das Besteuern von Ehepaaren ab. Vor einem halben Jahr hat es Ja gesagt zur Individualbesteuerung. Nun muss es faktisch nochmals darüber befinden. Bedauern Sie das?
Nein. Es ist das gute Recht der Mitte, ihre Initiative zur Abstimmung zu bringen. Sie hat genügend Unterschriften gesammelt. In der Zwischenzeit hat das Volk aber die Heiratsstrafe bereits abgeschafft. Würde nach der Individualbesteuerung auch noch die Mitte-Initiative angenommen, würde es sehr kompliziert.
Hätten Sie es begrüsst, wenn die Mitte ihre Initiative zurückgezogen hätte?
Natürlich wäre es einfacher gewesen, vor allem für die Kantone. Sie müssen jetzt die Individualbesteuerung vorbereiten – im Unwissen, ob sich mit der Mitte-Initiative die Situation ändert.
Die Initianten argumentieren, das Volk habe im März die Heiratsstrafe abschaffen wollen. Es habe aber nicht wählen können, mit welchem Modell. Nun müsse dies nachgeholt werden. Sehen Sie das auch so?
Ja und nein.
Inwiefern ja?
Das Volk wollte die Heiratsstrafe abschaffen, da sind sich alle einig.
Und warum nein?
Es ging eben auch um das konkrete Modell, nämlich um die Individualbesteuerung. Die Abstimmungsnachbefragung durch die VOX-Analyse ergab, dass die Abschaffung der Heiratsstrafe nicht das stärkste Argument war. Noch wichtiger war den Abstimmenden die Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren. Sie wollten auch die Gleichstellung von Mann und Frau stärken und Anreize zur Erwerbsarbeit schaffen.
Hätte man das Volk besser gleichzeitig über die Individualbesteuerung und die Mitte-Initiative abstimmen lassen?
Das war nicht möglich.
Warum nicht? Man hätte doch über beide Anliegen im September abstimmen können. Jetzt sieht es nach Trickserei aus.
Der Bundesrat kann nicht beliebig lange warten, bis er eine Vorlage des Parlaments dem Volk unterbreitet. Man muss auch sehen: Die Arbeiten zur Individualbesteuerung wurden bereits 2020 lanciert, die Mitte-Initiative wurde dagegen erst 2024 eingereicht. Und es wäre gar nicht zulässig gewesen, zwei sich widersprechende Vorlagen gleichzeitig zur Abstimmung zu bringen.
Ist Ihnen klar, wie die Fairnessinitiative die Heiratsstrafe konkret abschaffen will?
Die Initiative lässt das offen. Unter den Promotorinnen und Promotoren gibt es verschiedene Vorstellungen. Einige favorisieren die alternative Steuerberechnung. Dabei berechnet man die geschuldete Steuer von Ehepartnern auf zwei Arten: zum einen gemeinsam als Ehepaar, zum anderen als fiktives Konkubinatspaar. Verrechnet wird dann der niedrigere Betrag. Andere bevorzugen ein Splitting. Dabei werden die Einkommen eines Ehepaars wie bisher zusammengezählt, aber fürs Festlegen des Steuerbetrags halbiert (Vollsplitting) – oder durch einen anderen Divisor wie etwa 1,7 oder 1,9 geteilt (Teilsplitting).
Welches Modell wäre Ihnen am liebsten?
Das Volk hat die Individualbesteuerung gutgeheissen. Diese behandelt alle Paare gleich – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht. Dies wäre bei der Mitte-Initiative nicht der Fall. Der Bundesrat und das Parlament lehnen sie daher ab.
Und wenn die Initiative trotzdem angenommen wird?
Dann würde sich der Bundesrat wohl an der alternativen Steuerberechnung orientieren, wie sie in den Übergangsbestimmungen der Initiative vorgesehen ist. Ich gehe aber davon aus, dass der Bundesrat auch die anderen Modelle darlegen wird. Man kann heute nicht sagen, wie die Initiative am Ende umgesetzt würde.
Müsste man mit hohen Steuerausfällen rechnen?
Ausgehend von den heutigen Tarifen der direkten Bundessteuer schwanken unsere Schätzungen je nach Modell zwischen 680 Millionen und 3 Milliarden Franken pro Jahr. Am günstigsten ist die alternative Steuerberechnung, wenn man gleichzeitig den Unverheirateten mit Kindern den privilegierten Tarif streicht. Das würde aber Alleinerziehende hart treffen. Am teuersten ist das Vollsplitting mit Ausfällen bis zu 3 Milliarden.
Andererseits lassen sich so Familien entlasten, die stark unter den hohen Krankenkassenprämien und Benzinpreisen leiden. So könnte der Bund Ehepaaren entgegenkommen, die jahrzehntelang steuerlich bestraft wurden.
Es stimmt, dass viele Ehepaare unfair behandelt wurden. Das ändert nun aber dank der Individualbesteuerung. Warum aber sollen wir in Zukunft Unverheiratete – mit und ohne Kinder – schlechter behandeln? Es ist nicht Sache des Steuerrechts, eine Lebensform zu bevorzugen. Die Mitte-Initiative verlangt aber genau dies.
Wie gedenkt der Bund die Mindereinnahmen auszugleichen, wenn die Initiative angenommen wird? Muss dann die Mehrwertsteuer noch stärker erhöht werden?
Das sehe ich gar nicht. Das Volk stimmt jetzt über eine Mehrwertsteuererhöhung für die 13. AHV-Rente ab. Womöglich kommt noch ein Anstieg für die Armee hinzu. Bei einem Ja zur Mitte-Initiative müsste das Parlament entscheiden, wie es diese umsetzen und finanzieren will. Zum Beispiel über Einsparungen oder Umpriorisierungen. Man kann nicht ständig die Mehrwertsteuer erhöhen, um sich noch einen Wunsch zu erfüllen.
Das darf nur der Bundesrat?
Der Bundesrat war gegen die 13. AHV-Rente. Er hat auch betont, diese sei nicht finanziert. Das Volk hat anders entschieden. Und wenn man bestellt, muss man auch bezahlen.
Würden Sie und Ihr Mann persönlich von einem Ja zur Fairnessinitiative profitieren?
Das weiss ich nicht, und es ist auch nicht relevant. Der Bundesrat handelt für das Volk, nicht für sich selbst.
Die Mitte argumentiert, ein Ehepaar solle frei entscheiden können, wie es die Erwerbsarbeit, die Kinderbetreuung und die Haushaltsarbeit aufteilen wolle. Steuerlich dürfe dies keine Rolle spielen. Können Sie das nachvollziehen?
Absolut. Das sollte aber auch für unverheiratete Paare gelten, nicht nur für Ehepaare. Auch unverheiratete Paare haben Kinder, teilen sich Erwerbstätigkeit auf, pflegen Angehörige und verrichten Hausarbeiten. Warum soll für sie etwas anderes gelten als für die Verheirateten? Das ist der Vorteil der Individualbesteuerung. Diese behandelt alle gleich, ob verheiratet oder unverheiratet. Die Mitte-Initiative richtet sich hingegen nur an Ehepaare.
Bei einem Ja zur Initiative müsste sie das Parlament in drei Jahren umsetzen. Ist das machbar?
Das ist sportlich. Das Parlament müsste sich ja auf ein Modell einigen. Dies hat sich in der Vergangenheit als schwierig erwiesen. 20 Jahre lang hat das Parlament gestritten, bevor die Individualbesteuerung in den Räten – knapp – durchkam. Liegt innert drei Jahren nach einem allfälligen Ja zur Mitte-Initiative kein neues Gesetz vor, muss der Bundesrat die alternative Steuerberechnung per Verordnung einführen. So steht es in den Übergangsbestimmungen. Gleichzeitig müssten die Kantone die Individualbesteuerung umsetzen, die 2032 in Kraft tritt.
Moment: Wenn das Volk die Mitte-Initiative annimmt, ist die Individualbesteuerung doch erledigt?
Nicht auf Kantonsebene. Die Mitte-Initiative ändert nur die Bundessteuern. So steht es ja auch in ihrem Titel.
Aber der Volkswille wäre doch klar.
Ich glaube nicht, dass der Bundesrat dem Parlament beantragen wird, die Individualbesteuerung auch auf kantonaler und kommunaler Ebene nicht in Kraft zu setzen. Sie wurde im März vom Volk klar angenommen. Mit welcher Legitimation soll der Bundesrat davon abrücken?
Genügt der Volkswille nicht? Mit einem Ja zur Mitte-Initiative spräche sich das Volk ja explizit gegen die Individualbesteuerung aus.
Nur auf Bundesebene.
Jetzt argumentieren Sie aber sehr formal. Es will doch niemand die Ehepaare auf Bundesebene gemeinsam veranlagen und kantonal getrennt. Müsste man in einem solchen Fall nicht den gesunden Menschenverstand walten lassen und akzeptieren, dass das Volk der gemeinsamen Besteuerung gegenüber der Individualbesteuerung den Vorzug gegeben hat?
Wir müssten uns an den Verfassungstext halten, der nur die direkte Bundessteuer betrifft. Und zugleich an einen weiterhin gültigen Volksentscheid für die Individualbesteuerung auf Kantonsebene. Sicher ist, dass der Bundesrat diese Diskrepanz nicht per Verordnung aus der Welt schaffen könnte. Wenn schon, müsste das Parlament die Individualbesteuerung per Gesetz aufheben – wogegen wiederum das Referendum ergriffen werden könnte. Es würde also sehr kompliziert.
Chaos pur.
Ich würde von einer höchst anspruchsvollen Ausgangslage sprechen – auch für die Kantone. Diese fürchten sich vor einem solchen Szenario. Stellen Sie sich vor: In den Kantonen wird über die konkrete Umsetzung der Individualbesteuerung im Jahr 2032 diskutiert, während auf Bundesebene um ein Modell für die gemeinsame Besteuerung gerungen wird.
Wäre eine solch schizophrene Steuerveranlagung überhaupt praktikabel?
Wenn die Bürgerinnen und Bürger das wollen, dann machen wir das. Ich glaube aber nicht, dass das Volk diese ewige Diskussion will.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter

Biografie
Bundesrätin Karin Keller-Sutter ist seit Januar 2023 Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartments EFD und ist seit 2019 im Bundesrat. Zuvor war sie Ständerätin des Kanton St. Gallen.

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Interviews und Beiträge
Eine Auswahl an Interviews von Bundesrätin Karin Keller-Sutter.

Reden
Reden von Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Wortlaut.

Präsidialjahr 2025
Die Highlights aus dem Präsidialjahr von Bundesrätin Karin Keller-Sutter.