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Veröffentlicht am 12. Januar 2026

Individualbesteurung

Am 8. März 2026 stimmt die Stimmbevölkerung über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ab. Das Gesetz sieht vor, dass alle Personen – unabhängig vom Zivilstand – individuell besteuert werden.

Das Wichtigste in Kürze

Am 8. März 2026 stimmt die Stimmbevölkerung über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ab. Das Gesetz sieht vor, dass alle Personen – unabhängig vom Zivilstand – individuell besteuert werden.

Bei einer Annahme würde das Gesetz über die Individualbesteuerung die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren beenden. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen, das Gesetz anzunehmen.

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Ausgangslage

Heute werden verheiratete Paare gemeinsam besteuert, während unverheiratete Paare einzeln besteuert werden.

Dieser Unterschied im Steuersystem kann dazu führen, dass Personen in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Situation je nach Zivilstand unterschiedliche Steuerbeträge zahlen.

Diese Situation ist seit vielen Jahren Gegenstand politischer Debatten. Es gab mehrere Versuche, Abhilfe zu schaffen, ohne dass diese Ungleichbehandlung dauerhaft beseitigt werden konnte. Das Gesetz über die Individualbesteuerung schlägt eine Systemänderung vor.

2020 erteilte das Parlament dem Bundesrat den Auftrag, ein Gesetz zur Einführung der Individualbesteuerung vorzulegen. Parallel dazu reichte ein Komitee 2021 die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» ein. 2025 beschloss das Parlament das Gesetz zur Einführung der Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es zu einer Volksabstimmung.

Zentrale Massnahmen

Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung sieht folgende Massnahmen bei der direkten Bundesssteuer vor:

  • Zuweisung der Einkünfte und Vermögenswerte
    Die Einkünfte und Vermögenswerte der Eheleute sollen wie heute bei den unverheirateten Paaren nach den zivilrechtlichen Verhältnissen zugewiesen werden.
  • Erhöhung der Kinderabzugs
    Der Kinderabzug soll bei der direkten Bundessteuer von 6 800 Franken auf 12 000 Franken pro Kind steigen, da der Übergang zur Individualbesteuerung die Entlastungswirkung des Kinderabzugs bei Ehepaaren reduziert.
  • Anpassung des Steuertarifs
    Ziel der Tarifanpassungen ist eine gleichmässigere Entlastungswirkung der Reform über die Einkommensklassen.
    Der Steuertarif wird so angepasst:
    • Die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen werden gesenkt.
    • Die Steuersätze für hohe Einkommen leicht erhöht werden.
  • Umsetzung auf allen Staatsebenen
    Die Individualbesteuerung ist für Bund, Kantone und Gemeinden vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen

Die geschätzten finanziellen Auswirkungen des Beschlusses des National- und Ständerates vom 20. Juni 2025 liegen bezogen auf das Steuerjahr 2026 bei Mindereinnahmen von rund 630 Mio. Franken bei der direkten Bundessteuer. Davon entfallen:

  • 78,8 % auf den Bund (ca. 500 Millionen) und
  • 21,2 % auf die Kantone (ca 130 Millionen).

Die Kantone werden die Individualbesteuerung im kantonalen Recht ebenfalls umsetzen müssen. Die finanziellen Auswirkungen hängen von der Ausgestaltung der Reform im kantonalen Recht ab, insbesondere von der Gestaltung des Tarifs. Aufgrund der Tarifautonomie der Kantone kann der Bund den Kantonen keine Vorgaben zur Tarifgestaltung machen. Der Bundesrat kann somit keine Aussagen dazu machen, welche finanziellen Auswirkungen sich bei den Kantonen und Gemeinden ergeben werden.

Auswirkungen auf die Steuerbelastungen

Ehepaare

Wie sich die Individualbesteuerung auf Ehepaare auswirkt, hängt vor allem davon ab von der Einkommensverteilung unter den Eheleuten ab:

  • Erzielen beide Eheleute ein ähnlich hohes Einkommen, bezahlt das Ehepaar mit der Reform tendenziell weniger direkte Bundessteuer als heute. Darunter fallen auch viele Ehepaare im Rentenalter.
  • Haben Ehepaare eine sehr ungleichen Einkommensverteilung, bezahlen sie tendenziell mehr direkte Bundessteuer. Das gilt insbesondere, wenn sie Kinder haben, auch wenn die Erhöhung des Kinderabzugs dem entgegenwirkt.

Die Entlastungen beziehungsweise Mehrbelastungen mit der Reform sind tendenziell umso stärker, je höher das Gesamteinkommen des Ehepaars ist.

Unverheiratete Personen

Unverheiratete werden bereits heute individuell besteuert. Sie sind dennoch von der Reform betroffen, weil der Steuertarif bei der direkten Bundessteuer angepasst wird:

  • Die meisten Unverheirateten bezahlen weniger Steuern, insbesondere Personen mit tiefen und mittleren Einkommen.
  • Personen mit hohen Einkommen bezahlen dagegen mehr Steuern.
  • Unverheiratete mit Kindern und tiefen oder mittleren Einkommen bezahlen bereits heute keine direkte Bundessteuer; dies bleibt auch nach Umsetzung der Vorlage so.

Auswirkungen Individualbesteuerung

Bei der Individualbesteuerung sollen Ehepaare künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen.

Grafiken und Tabellen

FAQ

Dokumente

  • Erläuterungen des Bundesrates

    Volksabstimmung vom 8.3.2026

  • Dossier1. November 2024

    Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung

    Ehepaare werden heute gemeinsam besteuert, was je nach Einkommensaufteilung zwischen den Ehegatten zu einer Mehr- oder Minderbelastung gegenüber unverheirateten Paaren führen kann. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, ihm eine Botschaft mit einem Wechsel zur Individualbesteuerung zu unterbreiten. Wie sieht dieser Wechsel aus?

Dossier "Individualbesteuerung" auf estv.admin.ch

Auswirkungen Individualbesteuerung auf estv.admin.ch