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Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»

Volksabstimmung vom 29. November 2026 - Die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» will die sogenannte «Heiratsstrafe» beseitigen. Im Gegensatz zur vom Volk angenommenen Individualbesteuerung will sie dies bei gemeinsamer Besteuerung von Ehepaaren erreichen.

Das Wichtigste in Kürze

Heute werden Ehepaare und unverheiratete Paare unterschiedlich besteuert. Mit der vom Stimmvolk am 8. März 2026 angenommenen Individualbesteuerung werden ab 2032 jedoch alle Steuerpflichtigen auf Bundes- und Kantonsebene neu individuell besteuert. Das heisst: Jede Person versteuert das eigene Einkommen und Vermögen.

Die Initiative will hingegen das Prinzip der gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren beibehalten und in der Bundesverfassung festschreiben. Sie verlangt ausdrücklich, dass bei der direkten Bundessteuer:

  • die Einkommen eines Ehepaars zusammengerechnet werden und
  • das Gesetz sicherstellt, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.

Das Parlament hat drei Jahre Zeit, die Initiative mit einem Gesetz umzusetzen. Es gibt dafür mehrere mögliche Wege, insbesondere verschiedene Splittingverfahren oder die sogenannte alternative Steuerberechnung.

Tritt bis 2030 kein Gesetz in Kraft, muss der Bundesrat die sogenannte alternative Steuerberechnung einführen: Dabei wird die direkte Bundessteuer eines Ehepaars sowohl nach der gemeinsamen Besteuerung berechnet als auch nach der Besteuerung von Unverheirateten. Das Ehepaar bezahlt dann den tieferen Betrag.

Die Initiative regelt nur die direkte Bundessteuer. Bei einer Annahme würde auf Kantonsebene ab 2032 die Individualbesteuerung gelten, falls dies bis dahin gesetzlich nicht angepasst wird.

Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Die Heiratsstrafe ist mit der Individualbesteuerung bereits abgeschafft. Die Initiative privilegiert Ehepaare gegenüber Unverheirateten und schafft neue Unsicherheiten, weil sie zu widersprüchlichen Steuersystemen bei Bund und Kantonen führen kann.

Medienkonferenz 13.10.2026

Ausgangslage

Die Frage der Ehepaarbesteuerung wird seit Jahrzehnten politisch diskutiert. Es gilt zwischen der Besteuerung nach heutigem Recht, der bereits angenommenen Individualbesteuerung (gilt ab 2032) und der vorliegenden Volksinitiative zu unterscheiden.

Steuern nach heutigem Recht

In der Schweiz werden Eheleute heute gemeinsam besteuert. Ihre Einkommen beziehungsweise Vermögen werden hierfür zusammengerechnet. Unverheiratete Personen werden dagegen stets individuell besteuert, auch wenn sie als Paar zusammenleben. Aufgrund der Steuerprogression kann dies dazu führen, dass Ehepaare bei gleichem Gesamteinkommen mehr Steuern bezahlen als ein unverheiratetes Paar in derselben wirtschaftlichen Situation. Diese Mehrbelastung wird als «Heiratsstrafe» bezeichnet.

Gleichzeitig profitieren viele Ehepaare auch von steuerlichen Vorteilen, man spricht dann von einem «Heiratsbonus». Je nach Einkommenshöhe und Einkommensverteilung der Eheleute entstehen somit entweder Mehr- oder Minderbelastungen gegenüber unverheirateten Paaren. Nach Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind bei der direkten Bundessteuer rund 690 000 Ehepaare von einer Mehrbelastung (Heiratsstrafe) und rund 630 000 Ehepaare von einer Minderbelastung (Heiratsbonus) betroffen.

Individualbesteuerung ab 2032

Am 8. März hat das Volk die Individualbesteuerung angenommen. Mit dieser würden Ehepaare und unverheiratete Personen ab 2032 auf Bundes- und Kantonsebene unabhängig vom Zivilstand und nach denselben Grundsätzen besteuert. Damit werden sowohl die Heiratsstrafe als auch Heiratsbonus abgeschafft.

Erneute Volksabstimmung

Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung befand sich in der parlamentarischen Beratung, als die vorliegende Volksinitiative 2024 zustande kam. Im Gegensatz zur Individualbesteuerung will die Initiative weiterhin eine gemeinsame Besteuerung der Eheleute. Deshalb kommt es erneut zu einer Volksabstimmung.

Zentrale Forderungen

Die Initiative ergänzt die Bundesverfassung um zwei zentrale Vorgaben:

  • Die Einkommen eines Ehepaars werden bei der direkten Bundessteuer zusammengerechnet.
  • Das Gesetz muss sicherstellen, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden.

Das Parlament müsste die Forderungen der Initiative in einem Gesetz umsetzen. Hierfür könnte das Parlament unterschiedliche Steuermodelle anwenden. Möglich wären beispielsweise:

  • ein Vollsplitting, bei dem Ehepaare gegenüber unverheirateten Personen systematisch entlastet werden;
  • ein Teilsplitting;
  • eine alternative Steuerberechnung, bei der sowohl die gemeinsame Besteuerung als auch eine individuelle Berechnung simuliert werden und jeweils der tiefere Steuerbetrag zur Anwendung kommt.

Finanzielle Folgen und Folgen für die Individualbesteuerung

Argumente von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, weil sie Verheiratete gegenüber Unverheirateten privilegieren würde. Sie ist zudem mit der vom Volk angenommenen Individualbesteuerung nicht vereinbar und schafft Unsicherheiten im Steuersystem:

  • Das Ziel der Initiative, die Heiratsstrafe abzuschaffen, ist bereits mit der Individualbesteuerung erreicht. Zusätzlich wird damit nicht nur die Heiratsstrafe abgeschafft, sondern auch der Heiratsbonus. Das ist im Gegensatz zur Initiative ausgewogen.
  • Mit der Initiative würden unverheiratete Paare in vielen Fällen höher belastet als Ehepaare. Die Individualbesteuerung hingegen behandelt alle Personen gleich, unabhängig vom Zivilstand. Sie entlastet neben Verheirateten auch Unverheiratete.
  • Bei einer Annahme der Initiative könnten widersprüchliche Systeme entstehen: gemeinsame Besteuerung beim Bund, Individualbesteuerung bei den Kantonen und Gemeinden. Das wäre komplex und administrativ äusserst aufwendig. Zudem müssten die Kantone die Umsetzung der Individualbesteuerung vorantreiben, ohne zu wissen, ob sie tatsächlich eingeführt wird. Das schafft Unsicherheiten.
  • Die gemeinsame Besteuerung schafft weniger Anreize als die Individualbesteuerung, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder auszubauen. Höhere steuerliche Hürden bei der gemeinsamen Besteuerung halten verheiratete Zweitverdienende davon ab, ihr Erwerbspensum zu erhöhen.
  • Die steuerlichen Hürden für Zweitverdienende schwächen die finanzielle Unabhängigkeit beider Eheleute. Sie wirken sich negativ auf die Altersvorsorge und die Absicherung im Fall einer Scheidung aus. All dies erschwert die Gleichstellung von Frau und Mann.
  • Je nachdem, wie die Initiative umgesetzt wird, drohen bei der direkten Bundessteuer hohe Mindereinnahmen von bis zu drei Milliarden Franken pro Jahr.

Fragen und Antworten

Die Initiative

Unterschiedliche Besteuerung

Steuermodelle

Folgen für Steuereinnahmen, Steuerpflichtige und Erwerbsanreize

Folgen für die Kantone

Argumente von Bundesrat und Parlament

Dokumentation

  • Erläuterungen des Bundesrates

    Volksabstimmung 29. November 2026

  • 8. März 2026

    Individualbesteuerung

    Bei einer Stimmbeteiligung von 55,6 % haben die Schweizer Stimmberechtigten anlässlich der Volksabstimmung vom 8. März 2026 das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit 54,23 % Ja-Stimmen gegen 45,77 % Nein-Stimmen angenommen.