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Veröffentlicht am 2. April 2026

Entlastungspaket 27 (EP27)

Mit dem Entlastungspaket 27 will der Bundesrat Defizite abbauen, die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten und den Bundeshaushalt mittelfristig stabilisieren.

Aktueller Stand

Die Räte haben das Entlastungspaket in der Wintersession 2025 und der Frühjahrssession 2026 beraten. Die beschlossenen Einsparungen belaufen sich auf rund 1,4 Milliarden Franken im Jahr 2027, 1,9 Milliarden im Jahr 2028 und fast 2 Milliarden im Jahr 2029. Aktuell läuft die Referendumsfrist für diesen Rahmenbeschluss.

Der ursprüngliche Entwurf des Bundesrates sah Entlastungen von 2,4 Milliarden Franken für 2027 und von jährlich rund 3 Milliarden für 2028 und 2029 vor.

Die vom Parlament beschlossenen Massnahmen stellen einen ersten Schritt in Richtung der Stabilisierung des Bundeshaushalts dar. Sie reichen jedoch nicht aus, um das Ausgabenwachstum, insbesondere im Verteidigungsbereich, vollständig zu kompensieren. Es wird zusätzlicher Korrekturen bedürfen, damit die Schuldenbremse eingehalten wird.

Liste der Massnahmen des EP27

Botschaft Entlastungspaket 27

Botschaft und Bundesgesetz

Begleitdokumente

Hintergrund

Der Bundesrat will drohende strukturelle Defizite verhindern, die Schuldenbremse einhalten und den Bundeshaushalt mittelfristig ins Gleichgewicht bringen. Er hat dafür das Entlastungspaket 27 geschnürt, eine Vernehmlassung zu den Vorschlägen durchgeführt und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Der ursprüngliche Entwurf sah Entlastungen von 2,4 Milliarden Franken für 2027 und von rund 3 Milliarden für 2028 und 2029 vor. Die Räte einigten sich auf weniger umfangreiche Massnahmen.

Auch nach der Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Massnahmen ist ab 2029 mit grossen Defiziten zu rechnen.

Hintergrund

Chronologie

Eine Kurzzusammenfassung sowie sämtliche Medienmitteilungen zum Thema dokumentieren die Entstehungsgeschichte des Entlastungspakets 27.

Winter 2025 / Frühjahr 2026 – Beschlüsse des Parlaments

Die Räte haben das Entlastungspaket in der Wintersession 2025 und der Frühjahrssession 2026 beraten. Sie einigten sich auf Entlastungsmassnahmen, die weniger umfangreich sind als die ursprünglich vom Bundesrat unterbreiteten Massnahmen. Die beschlossenen Einsparungen belaufen sich auf rund 1,4 Milliarden Franken im Jahr 2027, 1,9 Milliarden im Jahr 2028 und fast 2 Milliarden im Jahr 2029.

Liste der Massnahmen des EP27

19. September 2025 – Verabschiedung der Botschaft

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Entlastungspaket 27 verabschiedet und dem Parlament überwiesen. Das Paket sieht Entlastungen von 2,4 Milliarden Franken im Jahr 2027 sowie rund 3 Milliarden Franken in den Jahren 2028 und 2029 vor. Die ersten Massnahmen sollen Anfang 2027 umgesetzt werden.

25. Juni 2025 – Anpassungen nach Vernehmlassung

Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Paket in mehreren Punkten – insbesondere zugunsten der Kantone – angepasst. Die Botschaft zum Entlastungspaket wird derzeit erarbeitet.

29. Januar 2025 – Vernehmlassung

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027 eröffnet (bis 5. Mai 2025). Es umfasste 59 Massnahmen mit einem Volumen von 2,7 Milliarden Franken (2027) und 3,6 Milliarden Franken (2028). 36 Massnahmen erforderten Gesetzesänderungen (Mantelerlass), die übrigen sollten im Budgetprozess umgesetzt werden.

Über 90 Prozent der Entlastung betrafen die Ausgabenseite; rund 300 Millionen Franken stammten aus höheren Einnahmen, etwa durch den Abbau von Steuervergünstigungen. Auch die Bundesverwaltung soll ihren Teil beitragen – insbesondere mit Personalmassnahmen. Dank des Einnahmenwachstums sollten die Ausgaben des Bundes dennoch mittelfristig weiter um über 2 Prozent jährlich steigen können.

20. September 2024 – Auswahl der Massnahmen

Der Bundesrat hat entschieden, welche Massnahmen aus dem Bericht weiterverfolgt werden sollen. Der Fokus lag auf der Ausgabenseite; einzelne Massnahmen betrafen jedoch auch die Einnahmen. In die Auswahl sind auch Volksentscheide und das Projekt zur Aufgabenentflechtung eingeflossen.

8. März 2024 – Start der Analyse

Der Bundesrat hat eine Expertengruppe unter der Leitung von Serge Gaillard, dem ehemaligen Direktor der Finanzverwaltung, eingesetzt. Ziel war es, Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts um mindestens 3 Milliarden Franken ab 2027 und 4 Milliarden Franken ab 2030 vorzuschlagen. Die Gruppe hat in ihrem Bericht vom 4. September 2024 ein Entlastungspotenzial von 4 bis 5 Milliarden Franken identifiziert.

Medienmitteilungen

  • Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Entlastungspaket 27

    Bern, 19.09.2025 - Es umfasst ein Entlastungsvolumen von 2,4 Milliarden im Jahr 2027 und rund 3 Milliarden in den Jahren 2028 und 2029. Die Ausgaben werden aber auch mit dem Entlastungspaket weiterhin stark steigen.

  • Bundesrat passt Eckwerte des Entlastungspakets 27 an und verabschiedet das Budget 2026

    Bern, 25.06.2025 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung die Eckwerte für die Botschaft zum Entlastungspaket 27 angepasst. Das Entlastungspaket ist nötig, um in den kommenden Jahren Einnahmen und Ausgaben des Bundes ins Gleichgewicht zu bringen. Der Bundesrat hält im Grundsatz am Paket fest, kommt aber in einigen Punkten insbesondere den Kantonen entgegen. Ab 2029 droht trotz Entlastungspaket ein Milliardendefizit, vor allem aufgrund des stärkeren Wachstums bei der Armee. Zudem hat der Bundesrat den Voranschlag 2026 und den Finanzplan 2027–2029 verabschiedet.

  • Entlastungspaket 2027: Bund will Dialog mit Kantonen weiterführen und erwartet deren Vorschläge

    Bern, 16.04.2025 — Der Bundesrat nimmt das Dialogangebot der Kantone gerne an und lädt sie ein, sich konkret zu einzelnen Massnahmen zu äussern und Ersatzvorschläge für die von ihnen abgelehnten Massnahmen zu unterbreiten.

  • Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Entlastungspaket 27

    Bern, 29.01.2025 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 die Vernehmlassungsvorlage zum Entlastungspaket 27 (EP27) verabschiedet. Die Vorlage soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen. Mehr als die Hälfte der insgesamt 59 vorgeschlagenen Massnahmen bedingt eine Gesetzesänderung. Die Bundesausgaben werden trotz des Entlastungspakets mittelfristig weiterhin um mehr als 2 Prozent pro Jahr wachsen. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai 2025.

  • Bundesrat legt Eckwerte des Entlastungspakets für den Bundeshaushalt fest

    Bern, 20.09.2024 - An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat der Bundesrat festgelegt, welche Entlastungsmassnahmen aus dem Bericht der von ihm eingesetzten Expertengruppe «Ausgaben- und Subventionsüberprüfung» weiterverfolgt werden sollen. Der Bundesrat will hauptsächlich Massnahmen auf der Ausgabenseite ergreifen, er sieht aber auch einnahmenseitige Massnahmen vor. Gleichzeitig berücksichtigt er jüngere Volksentscheide und trägt dem Projekt zur Aufgabenentflechtung mit den Kantonen Rechnung. Voraussichtlich im Januar 2025 soll die Vernehmlassung eröffnet werden.

  • Aufgaben- und Subventionsüberprüfung: Bundesrat begrüsst Bericht der Expertengruppe

    Bern, 5.9.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 den Bericht der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung entgegengenommen und eine erste Diskussion dazu geführt. Die Expertengruppe zeigt im Bericht zahlreiche Massnahmen auf, mit denen der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren um 4 bis 5 Milliarden Franken entlastet werden kann.

  • Bundesrat setzt externe Expertengruppe zur Bereinigung des Bundeshaushalts ein

    Bern, 8.3.2024 - Die strukturellen Defizite im Bundeshaushalt belaufen sich gemäss Finanzplanung mittelfristig auf bis zu 4 Milliarden Franken pro Jahr. Der Bundesrat will wieder strategischen Handlungsspielraum gewinnen und nicht weiterhin jährlich mit linearen Kürzungen arbeiten müssen, um einen schuldenbremsenkonformen Haushalt zu erreichen.

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

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Schweiz - 3003 Bern