Chronologie
Eine Kurzzusammenfassung sowie sämtliche Medienmitteilungen zum Thema dokumentieren die Entstehungsgeschichte des Entlastungspakets 27.
8. März 2024 – Start der Analyse
Der Bundesrat hat eine Expertengruppe unter der Leitung von Serge Gaillard, dem ehemaligen Direktor der Finanzverwaltung, eingesetzt. Ziel war es, Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts um mindestens 3 Milliarden Franken ab 2027 und 4 Milliarden Franken ab 2030 vorzuschlagen. Die Gruppe hat in ihrem Bericht vom 4. September 2024 ein Entlastungspotenzial von 4 bis 5 Milliarden Franken identifiziert.
20. September 2024 – Auswahl der Massnahmen
Der Bundesrat hat entschieden, welche Massnahmen aus dem Bericht weiterverfolgt werden sollen. Der Fokus lag auf der Ausgabenseite; einzelne Massnahmen betrafen jedoch auch die Einnahmen. In die Auswahl sind auch Volksentscheide und das Projekt zur Aufgabenentflechtung eingeflossen.
29. Januar 2025 – Vernehmlassung
Der Bundesrat hat das Entlastungspaket konkretisiert und die Vernehmlassung eröffnet (bis 5. Mai). Es umfasste 59 Massnahmen mit einem Volumen von 2,7 Milliarden Franken (2027) und 3,6 Milliarden Franken (2028). 36 Massnahmen erforderten Gesetzesänderungen (Mantelerlass), die übrigen sollten im Budgetprozess umgesetzt werden.
Über 90 Prozent der Entlastung betrafen die Ausgabenseite; rund 300 Millionen Franken stammten aus höheren Einnahmen, etwa durch den Abbau von Steuervergünstigungen. Auch die Bundesverwaltung soll ihren Teil beitragen – insbesondere mit Personalmassnahmen. Dank solidem Einnahmenwachstum sollten die Ausgaben des Bundes dennoch mittelfristig weiter um über 2 Prozent jährlich steigen können.
25. Juni 2025 – Anpassungen nach Vernehmlassung
Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und das Paket in mehreren Punkten – insbesondere zugunsten der Kantone – angepasst. Die Botschaft zum Entlastungspaket wird derzeit erarbeitet.
19. September 2025 – Verabschiedung der Botschaft
Der Bundesrat hat die Botschaft zum Entlastungspaket 27 verabschiedet und dem Parlament überwiesen. Das Paket sieht Entlastungen von 2,4 Milliarden Franken im Jahr 2027 sowie rund 3 Milliarden Franken in den Jahren 2028 und 2029 vor. Nun beginnt die parlamentarische Beratung; die ersten Massnahmen sollen Anfang 2027 in Kraft treten.
Dossier EP27
Entlastungspaket 27 (EP27)
Mit dem Entlastungspaket 27 will der Bundesrat grosse Defizite verhindern, die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten und den Bundeshaushalt mittelfristig wieder ins Gleichgewicht bringen.
Hintergrund
Das Entlastungspaket 27 beruht auf Vorschlägen einer Expertengruppe, die der Bundesrat geprüft, angepasst, teilweise übernommen oder wieder verworfen hat. Nach der Vernehmlassung hat er die Botschaft am 19. September 2025 verabschiedet und dem Parlament überwiesen. Die nachfolgenden Unterlagen geben Einblick in die Entstehungsgeschichte des Pakets.
Chronologie
Eine Kurzzusammenfassung sowie sämtliche Medienmitteilungen zum Thema dokumentieren die Entstehungsgeschichte des Entlastungspakets 27.
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