Zollgesetzrevision

Das Zollgesetzt wird total revidiert, damit der Schweizer Zoll digitaler und infolge organisatorisch flexibler und attraktiver wird. Ziel sind einheitlichere, einfachere und digitalisierte Prozesse.

Das Wichtigste in Kürze

Im Rahmen des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT wird die Zollgesetzgebung revidiert. Eine grundlegende Überarbeitung (Totalrevision) ist notwendig, damit die Prozesse und Systeme konsequent vereinheitlicht, vereinfacht und digitalisiert werden und damit das neue Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die erforderliche organisatorische Flexibilität erhält.


Gegenstand der Gesetzesrevision

Die angestrebte Gesetzesrevision besteht aus drei Elementen:

  1. Die Schaffung eines neuen Rahmengesetzes (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, kurz: BAZG-VG). Dieses vereinfacht und vereinheitlicht sämtliche Prozesse zur Abgabenerhebung und zur Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das BAZG. Das BAZG-VG sieht ein einheitliches, durchgängig digitales Verfahren vor und fördert die möglichst automatisierte Prüfung der nichtabgaberechtlichen Erlasse. Es harmonisiert und modernisiert die Grundlagen in den Bereichen Datenschutz, Risikoanalyse, Kontrolle und Befugnisse sowie Strafverfolgung.

  2. Die Reduktion des heutigen Zollgesetzes (ZG) zu einem reinen Abgabeerlass (Zollabgabengesetz, kurz: ZoG), welches insbesondere die Zollpflicht, die Zollbemessung und die Strafbestimmungen regelt.

  3. Die Anpassung von abgabe- und nichtabgaberechtlichen Erlassen, die mit dem BAZG-VG und dem ZoG verbunden sind (z.B. Heilmittel-, Umweltschutz- oder Biersteuergesetz). Keine Veränderung erfahren die Abgabepflicht und die Höhe der Abgaben.

Stand der Arbeiten

Den aktuellen Stand der Arbeiten können Sie der Website des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) entnehmen:

Gesetzesrevision

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Letzte Änderung 13.02.2024

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Beratungen im Parlament

Zollgesetz. Totalrevision

https://www.efd.admin.ch/content/efd/de/home/zoll/zollgesetzevision.html