Übernahme UBS/CS: Verträge

Welche Verträge waren im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS erforderlich und warum?

Für die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und die teilweise staatlich garantierten Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie die staatliche Verlustabsicherung bei der UBS waren mehrere Verträge zwischen verschiedenen Vertragspartnern erforderlich. 

Eine Übersicht

Übernahmevertrag UBS – Credit Suisse

Unterzeichnet wurde dieser Vertrag am 19. März 2023 durch die beiden betroffenen Banken. Der Bund war nicht Partei dieses Vertrages. Die Fusion zwischen den beiden Banken wurde am 12. Juni 2023 vollzogen.

Darlehensverträge Credit Suisse – SNB

Diese Verträge regelten die Modalitäten der verschiedenen Liquiditätshilfe-Darlehen der SNB. Der Bund war nicht Partei dieser Verträge.

Garantievertrag Bund – SNB zu Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie

Abgeschlossen wurde dieser Vertrag am 19. März 2023. Die SNB gewährte der Credit Suisse u. a. Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie. Mittels Garantievertrag zwischen Bund und SNB wurde sichergestellt, dass die SNB diese Liquiditätshilfe-Darlehen gewähren konnte. Vgl. auch Artikel 4 Absatz 6 der Notverordnung vom 16. März 2023 in der Fassung vom 19. März 2023.

Der Vertrag wurde per 11. August 2023 von der UBS und Credit Suisse beendet.

Garantievertrag Bund – UBS zur Verlustabsicherung

Gemäss Artikel 14a der Notverordnung vom 16. März 2023  in der Fassung vom 19. März 2023 hätte der Bund 9 Milliarden Franken an allfälligen definitiven Verlusten aus dem Verkauf von bestimmten Aktiven tragen müssen, die die UBS im Rahmen der Transaktion von der Credit Suisse übernehmen musste. Es handelte sich um Aktiven, die nicht zur Strategie der UBS passen. In jedem Fall aber hätte die UBS die ersten fünf Milliarden Franken an allfälligen Verlusten getragen. Hierfür wurde eine Garantievereinbarung zwischen Bund und UBS unterzeichnet.

Der Vertrag wurde von der UBS per 11. August 2023 gekündet, womit der Bund keine Risiken mehr für allfällige Verluste der UBS aus der Verwertung dieser Aktiven trägt.

Kontakt
Letzte Änderung 05.03.2024

Zum Seitenanfang

https://www.efd.admin.ch/content/efd/de/home/finanzplatz/uebernahme-credit-suisse-ubs/vertraege-cs-ubs.html