Für die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und die teilweise staatlich garantierten Liquiditätshilfe-Darlehen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie die staatliche Verlustabsicherung bei der UBS sind mehrere Verträge zwischen verschiedenen Vertragspartnern erforderlich. Diese Verträge werden nicht publiziert, da sie vertrauliche Informationen, u. a. teilweise geschäftsrelevante Zahlen enthalten.
Eine Übersicht
Übernahmevertrag UBS – Credit Suisse
Unterzeichnet am 19. März 2023 durch die beiden betroffenen Banken. Der Bund ist nicht Partei dieses Vertrages.
Darlehensverträge Credit Suisse – SNB
Diese Verträge regeln die Modalitäten der verschiedenen Liquiditätsdarlehen der SNB. Der Bund ist nicht Partei dieser Verträge.
Garantievertrag Bund – SNB zu Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie
Abgeschlossen am 19. März 2023. Die SNB gewährt der Credit Suisse u. a. Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie. Mittels Garantievertrag zwischen Bund und SNB wird sichergestellt, dass die SNB diese Liquiditätshilfe-Darlehen gewähren kann. Vgl. auch Artikel 4 Abs. 6 der Notverordnung.
Garantievertrag Bund – UBS zur Verlustabsicherung
Gemäss Artikel 14a der Notverordnung vom 19. März 2023 trägt die UBS die ersten 5 Milliarden Franken an allfälligen definitiven Verlusten aus dem Verkauf von schwer zu bewertenden Aktiven, die die UBS im Rahmen der Transaktion von der Credit Suisse übernimmt. Die nächsten allfälligen Verluste im Umfang von höchstens 9 Milliarden Franken trägt der Bund. Hierfür ist eine Garantievereinbarung zwischen Bund und UBS auszuarbeiten. Betreffend allfällige Verluste, die 14 Milliarden Franken übersteigen würden, wurde zwischen den Parteien vereinbart, dass diese Frage im Rahmen des zu erarbeitenden Garantievertrags weiter vertieft wird. Es geht dabei nicht nur um mögliche Verluste, sondern auch um allfällige Gewinne auf diesen Positionen. In jedem Fall hat sich der Bund bisher lediglich zu einer Garantie in der Höhe von 9 Milliarden Franken verpflichtet. Allfällige weitergehende Garantien würden die Zustimmung des Parlaments benötigen.
Letzte Änderung 06.04.2023