Unterschied zu Stabilisierung UBS, Swiss, Axpo und zu Covid-19-Krediten

Welches sind die Unterschiede der verschiedenen staatlichen Interventionen zur Rettung oder Unterstützung von Unternehmen seit der UBS-Rettung im Jahre 2008?

Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 16. und am 19. März 2023 verschiedene Massnahmen beschlossen, um einen unmittelbar drohenden Ausfall der global tätigen und systemrelevanten Credit Suisse und damit eine Finanzkrise sowie einen ausserordentlich hohen Schaden für den Finanzplatz Schweiz und die gesamte Volkswirtschaft abzuwenden. Mit dem Massnahmenpaket, in dessen Zentrum die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS stand, konnte dieses Ziel aus Sicht des Bundesrats unter den gegebenen Umständen zu den tiefst möglichen Kosten für Staat und Steuerzahlende erreicht werden. In diesem Faktenblatt werden die Unterschiede zu bisherigen staatlichen Interventionen erläutert.

UBS-Rettung 2008

Die Krise der Credit Suisse unterschied sich grundlegend von jener der UBS im Jahr 2008. Die UBS hatte damals auf der Aktivseite ihrer Bilanz hohe, jedoch klar erkennbare und abtrennbare Risikopositionen, deren Verluste die Stabilität der Bank gefährdeten. Die Rettung der UBS erfolgte im Verlaufe der internationalen Finanzkrise, als weltweit zahlreiche Finanzinstitute mit Steuergeldern gerettet oder stabilisiert wurden.

Der Plan zur Rettung der UBS sah die Übertragung illiquider Vermögenswerte der Bank von 45,9 Milliarden Franken in einen von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) kontrollierten Stabilisierungsfonds vor, den StabFund. Gleichzeitig stärkte der Bund die Kapitalbasis der UBS mit 6 Milliarden Franken, wodurch deren Bilanz stark entlastet wurde. Letztendlich kostete die Rettung der UBS die Steuerzahlenden jedoch nichts. Nachdem der Bund ein beträchtliches Risiko für die Bank eingegangen war, verkaufte er seine Beteiligung im Sommer 2009 mit einem Gewinn von 1,2 Milliarden Franken. Was die SNB betrifft, so verkaufte sie Ende 2013 den StabFund an die UBS selbst weiter und erzielte dabei einen Gewinn von 3,76 Milliarden Dollar.

Die Probleme der Credit Suisse waren anders gelagert als bei der UBS. Kunden und Investoren hatten das Vertrauen in die Credit Suisse verloren, was sich darin äusserte, dass ein eigentlicher Bank Run begann und sich die Bank darüber hinaus mit grösseren Widerständen von zentralen Gegenparteien konfrontiert sah. Die Credit Suisse befand sich somit in einer akuten Vertrauenskrise, die insbesondere die Liquiditätssituation der Bank unmittelbar bedrohte.

Im Gegensatz zur UBS im Jahre 2008 war bei der Credit Suisse keine erfolgsversprechende Lösung absehbar, bei der man einzelne Aktiven in einem Stabilisierungsfonds hätte abwickeln können.

Rettungsschirm Axpo 2022

Aufgrund der extremen Preissteigerungen auf den Energiemärkten nach dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine geriet die Axpo in einen Liquiditätsengpass, die Energieversorgung der Schweiz war dadurch gefährdet. Aus diesem Grund hat die Axpo Ende August 2022 beim Bundesrat ein Gesuch um temporäre Liquiditätsunterstützung eingereicht. Im Rahmen eines Rettungsschirmes für die systemrelevanten Stromkonzerne (Verpflichtungskredit von 10 Milliarden Franken) erhielt Axpo einen Kreditrahmen im Umfang von 4 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt. Der Rettungsschirm ist bis Ende 2026 befristet. Bisher hat die Axpo den Kreditrahmen nicht beansprucht. Analog zum Public Liquidity Backstop (PLB) handelt es sich um eine temporäre Liquiditätshilfe (Überbrückung). Die Liquidität und das Darlehen wurden aber anders als beim PLB direkt vom Bund vergeben.

Das Darlehen an die Axpo ist nachrangig und an strenge Bedingungen geknüpft (z. B. Dividendenverbot, so lange Darlehen oder Zinszahlungen ausstehend sind). Das Verlustrisiko für den Bund wird aufgrund der hohen Profitabilität der Stromunternehmen als tragbar eingestuft. Allfällige Verluste auf Darlehen werden zur Hälfte durch Kantone getragen.

Rettungsschirm Luftfahrt 2020

Die Covid-19-Pandemie führte zu einem drastischen Rückgang der Flugreisen. Swiss und Edelweiss drohten deshalb temporäre Liquiditätsengpässe. Da es sich bei der Luftfahrtindustrie um eine volkswirtschaftlich kritische Infrastruktur handelt und eine länger andauernde Unterbrechung der internationalen Anbindung der Schweiz mit substantiellen volkswirtschaftlichen Einbussen verbunden gewesen wäre, hat der Bund Swiss und Edelweiss finanziell unterstützt. Auch diese Unterstützung wurde an strenge Bedingungen wie ein Dividendenverbot geknüpft.

Insgesamt wurde ein Verpflichtungskredit von 1,875 Milliarden Franken gesprochen, nämlich 1,275 Milliarden Franken zur Sicherung der Darlehen an Schweizer Fluggesellschaften und 600 Millionen Franken zur Unterstützung von flugnahen Betrieben an den Landesflughäfen.

Swiss/Edelweiss erhielten 2020 von den bereits involvierten Banken einen Kreditrahmen von 1,5 Milliarden Franken, der Bund hat mit einer Bürgschaft 85 Prozent davon gesichert, d. h. 1,275 Milliarden. Die Kreditlinie hatte eine Frist von maximal 7 Jahren. Das Verlustrisiko für den Bund war vorhanden, wurde aufgrund der Vertragskonstruktion, geleisteten Sicherheiten (z. B. Aktienpfand) sowie einem Aufsichtskonzept aber als tragbar eingestuft.

Swiss/Edelweiss konnten den Kredit im Mai 2022 vorzeitig zurückzahlen. Für den Bund ist kein Verlust entstanden.

SR Technics erhielt einen Bankkredit von 120 Millionen Franken, der Bund verbürgte 60 Prozent davon. Der Kredit hatte eine Laufzeit bis Ende 2023.

Covid-19-Kredite 2020

Der Bund unterstützte die Wirtschaft und die Unternehmen während der Covid-19-Krise unter anderem mit sogenannten Covid-19-Krediten, um ihre temporären Liquiditätsprobleme zu überbrücken.

Die Unternehmen erhielten von den Banken rasch und unkompliziert Kreditbeträge für bis zu 10 Prozent des Umsatzes und bis maximal 20 Millionen Franken. Beträge bis 0,5 Millionen Franken wurden vom Bund gegenüber den Banken zu 100 Prozent garantiert und darüberhinausgehende Beträge zu 85 Prozent.

Insgesamt wurden rund 17 Milliarden Franken an Krediten vergeben mit einer Laufzeit von maximal 10 Jahren. Bisher wurden 6,5 Milliarden Franken zurückbezahlt. Im Umfang von gut 600 Millionen Franken wurden bisher Bürgschaften in Anspruch genommen.

Ein Verlustrisiko für den Bund besteht weiterhin. Aufgrund der schwierigen Pandemiesituation wurde dieses Verlustrisiko als tragbar eingestuft. Im Rahmen der Botschaft wurde geschätzt, dass 10 bis 20 Prozent der Kredite nicht mehr zurückbezahlt werden und die Bürgschaft des Bundes dafür in Anspruch genommen wird. Dies ist aber noch kein definitiver Verlust für den Bund, da er via Bürgschaftsorganisationen für jedes betroffene Unternehmen eine Einzelfalllösung suchen wird. Wie hoch die effektiven Verluste ausfallen werden, kann erst nach dem Ende des Kreditprogramms und nach Abschluss der Forderungsbewirtschaftung festgestellt werden.

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Letzte Änderung 01.03.2024

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