CS-Übernahme durch UBS: Finanzielle Auswirkungen auf den Bund

Ausgangslage

Der Bundesrat hat am 16. und am 19. März 2023 verschiedene Massnahmen beschlossen, um einen unmittelbar drohenden Ausfall der global tätigen und systemrelevanten Credit Suisse (CS) und damit eine Finanzkrise sowie einen ausserordentlich hohen Schaden für den Finanzplatz Schweiz und die gesamte Volkswirtschaft abzuwenden. Mit dem Massnahmenpaket, in dessen Zentrum die Übernahme der CS durch die UBS steht, konnte dieses Ziel aus Sicht des Bundesrats unter den gegebenen Umständen zu den tiefst möglichen Kosten für Staat und Steuerzahlende erreicht werden.

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Bund

Zum Massnahmenpaket gehören Garantien des Bundes gegenüber der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der UBS. Für diese Garantien wurden folgende Verpflichtungskredite gesprochen:

  • Ausfallgarantie zugunsten der SNB im Umfang von 100 Milliarden Franken für weitere Liquiditätshilfe-Darlehen der SNB an die CS. Die vom Bund garantierte zusätzliche Liquiditätshilfe kommt nur im Bedarfsfall zum Tragen und sichert die Weiterführung der Geschäftstätigkeit der CS und damit eine geregelte Übernahme durch die UBS. Diese Liquiditätsdarlehen sind zusätzlich mit einem Konkursprivileg ausgestaltet. Das heisst, dass Darlehen, die in Anspruch genommen werden, im Konkursfall vor den Ansprüchen gewisser anderer Gläubiger zurückbezahlt würden.

  • Garantie zur Verlustabsicherung für die UBS im Umfang von höchstens 9 Milliarden Franken. Um die Übernahme der CS durch die UBS zu ermöglichen, übernimmt der Bund auf einem bestimmten Portfolio von schwierig zu bewertenden Aktiven der CS eine Verlustgarantie von maximal 9 Milliarden Franken. Diese kommt allerdings erst zum Tragen, wenn die UBS beim Verkauf dieser Aktiven tatsächlich Verluste hinnehmen müsste und diese Verluste 5 Milliarden Franken übersteigen.

Beide Garantien haben unmittelbar keine finanziellen Konsequenzen für den Bund. Eine Belastung des Bundeshaushalts durch diese Garantien würde sich erst ergeben,

  • falls die CS in Konkurs geraten und die SNB auf den abgesicherten Darlehen trotz des Konkursprivilegs einen definitiven Verlust erleiden würde, der nicht aus der Konkursmasse bedient werden könnte,

  • oder falls der UBS infolge der Übernahme der CS aus der Verwertung der erwähnten Aktiven grössere Verluste als 5 Milliarden Franken entstehen.

Der Bund erachtet es als unwahrscheinlich, dass auf der Garantie über 100 Milliarden ein Verlust und damit tatsächlich eine Zahlung unter der Garantie entsteht. Zudem gilt es den langen Zeithorizont zu bedenken. Ein definitiv vom Bund zu tragender Verlust würde erst nach Abschluss des Konkursverfahrens feststehen. Ein Konkursverfahren über eine systemrelevante Bank kann zehn Jahre oder länger dauern. Und auch nach Abschluss eines allfälligen Konkurses hätte der Bund nochmals weitere fünf Jahre Zeit, die notwendigen Mittel zu beschaffen. In der Staatsrechnung muss der Bund eine Rückstellung bilden, sobald die Wahrscheinlichkeit für einen Verlust grösser als 50 Prozent eingeschätzt wird und eine Schätzung des Verlusts möglich ist.

Auch bei der Garantie an die UBS zur Verlustabsicherung abzuwickelnder Aktiven der Credit Suisse entstehen noch keine finanziellen Auswirkungen für den Bund. Die Auszahlung der Garantie zur Verlustabsicherung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, die kumulativ erfüllt werden müssen, bevor der Bund seiner Vertragsverpflichtung aus der Garantie nachkommt. Anders als bei der Ausfallgarantie für Liquiditätshilfe-Darlehen wird die Wahrscheinlichkeit eines Risikos aus der Garantie an die UBS höher eingeschätzt.

Eine direkte Belastung des Bundeshaushaltes entsteht vorerst nur durch einen Nachtragskredit im Umfang von 5 Millionen Franken für das Jahr 2023 für zusätzliche Ressourcen zur Begleitung der Massnahmen sowie zur Aufarbeitung.

Einnahmen des Bundes

Der Bund generiert durch die gesprochenen Garantien ab 2023 auch Einnahmen. Die Credit Suisse bezahlt für die Ausfallgarantie des Bundes im Umfang von 100 Milliarden Franken eine Bereitstellungsprämie. Diese beträgt aktuell 0,25 Prozent pro Jahr auf der Höhe der Ausfallgarantie von 100 Milliarden Franken. Hinzu kommt eine Risikoprämie für den Bund von 1,5 Prozent pro Jahr auf dem tatsächlich bezogenen Betrag.

Die Bereitstellungsprämie fällt auch an, wenn die Credit Suisse bei der SNB noch kein Geld aus diesen Liquiditätshilfe-Darlehen bezogen hat. Sie muss ab dem 20. März 2023 entrichtet werden, muss jedoch erst am Schluss bezahlt werden, wenn die Kreditvereinbarung mit der SNB aufgelöst wird. 0,25 Prozent pro Jahr auf 100 Milliarden Franken entsprechen jährlichen Einnahmen von 250 Millionen. Wenn die Laufzeit der Kreditvereinbarung kürzer als ein Jahr ist, so fällt nur der entsprechende Anteil an.

Die Risikoprämie ist jeweils auf das Ende eines Kalendermonats fällig und wird auf täglicher Basis auf der Bemessungsgrundlage der jeweils ausstehenden Darlehen berechnet.

Die Credit Suisse entrichtet der SNB für diese Liquiditätshilfedarlehen mit Ausfallgarantie zusätzlich eine Risikoprämie von ebenfalls 1,5 Prozent pro Jahr und einen Zins in der Höhe des SNB-Leitzinses.

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Letzte Änderung 14.04.2023

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