Liquidität

Systemrelevante Banken (SIBs) müssen in der Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen auch in aussergewöhnlichen Belastungssituationen nachzukommen. Sie müssen neben den für alle Banken geltenden Anforderungen erhöhte Liquiditätsanforderungen erfüllen. Die beispiellosen Abflüsse bei der Credit Suisse sowie bei einzelnen Banken in den USA haben die Bedeutung einer umfassenden Liquiditätssicherung in einer Krise verdeutlicht. Sofort und weit verbreitbare Informationen können insbesondere bei einer Bank, die schon in einer Krise ist, zu rasanten und sehr hohen Liquiditätsabflüssen führen. Diese neuen Gegebenheiten sind bei der Weiterentwicklung des TBTF-Dispositivs zu berücksichtigen.

Vorschlag des Bundesrates

Die 2022 und 2023 bei der Credit Suisse festgestellten Geldabflüsse in bisher nicht gekanntem Ausmass und Tempo erfordern eine stärkere Liquiditätshaltung. Im Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 schlägt der Bundesrat deshalb eine Reihe von Massnahmen für eine umfassende Liquiditätssicherung vor. Konkret braucht es

  • mehr Liquidität bei den Banken selber,

  • mehr Möglichkeiten für die Liquiditätsversorgung durch die Nationalbank und auch

  • eine staatliche Liquiditätssicherung, um für den schlimmsten Fall Schäden vom Land abzuwenden.

Bankeigene Liquidität

Im Unterschied zu Vergleichsbanken in führenden ausländischen Jurisdiktionen und im Gegensatz zu den übrigen Schweizer Banken müssen SIBs in der Schweiz seit dem 1. Januar 2024 regulatorisch vorgegebene Grundanforderungen erfüllen. Zusammen mit den ebenfalls neu eingeführten risikobasierten, institutsspezifischen Zusatzanforderungen müssen SIBs neu rechtlich geregelte zusätzliche Liquiditätspuffer halten (sog. TBTF-Liquiditätsanforderungen). Die FINMA hat diese institutsspezifischen Zuschläge festgelegt. Sie hat dabei die individuellen Risiken der SIBs berücksichtigt wie bspw. aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften, Finanzierungen einer Gruppengesellschaft oder ungenügendem Risikomanagement in Bezug auf die Liquidität. Die Zuschläge hat die FINMA den SIBs mitgeteilt. Die Höhe der Zuschläge ist nicht öffentlich. Die Erhöhung der Liquiditätsanforderungen ist aber substantiell. Die Schweizer SIBs werden deutlich mehr Liquidität halten müssen als ausländische Vergleichsbanken. Die UBS und die restlichen SIBs haben bis Ende 2024 Zeit für den Aufbau der Liquidität. Dann wird man die Liquiditätsausstattung in den Bilanzen der SIBs sehen.

Damit wird für SIBs die Stärkung der bankeigenen Liquiditätshaltung als erste Verteidigungslinie bereits umgesetzt. Die neuen Bestimmungen müssen bis Ende 2026 vom Eidgenössischen Finanzdepartement auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

Liquiditätsversorgung durch die Schweizerische Nationalbank

Die bestehenden rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen sollen im Rahmen der Umsetzung eines parlamentarischen Postulats (23.3445 «Überprüfung des Instrumentariums der SNB») überprüft und gegebenenfalls präzisiert und weiterentwickelt werden. Ziel ist es, das Potenzial der Liquiditätsversorgung in einer Krise durch die Nationalbank sowohl über den Einsatz ordentlicher als auch ausserordentlicher Fazilitäten zu erweitern.

Staatliche Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop, PLB)

Der Bundesrat hat am 6. September 2023 die Botschaft zur Einführung einer staatlichen Liquiditätssicherung (Public Liquidity Backstop, PLB) für SIBs verabschiedet. Die Eckwerte für einen PLB zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors hatte der Bundesrat bereits im März 2022 beschlossen. Im März 2023 wurde der PLB im Rahmen der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS per Verordnung in Kraft gesetzt. Jetzt soll der PLB ins ordentliche Recht überführt werden.

Ein PLB gehört international zum Standard-Instrumentarium bei Bankenkrisen: Er erhöht die Erfolgschancen einer allfälligen Sanierung einer SIB, trägt damit zur Finanzstabilität bei und schliesst eine Lücke im bestehenden TBTF-Dispositiv.

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Letzte Änderung 10.04.2024

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