Eigenkapital

Die Eigenmittelanforderungen definieren, wie viel Eigenmittel Banken mindestens halten müssen, um Verlustrisiken aus ihrer Geschäftstätigkeit angemessen zu unterlegen. Die Eigenmittelanforderungen sollen sicherstellen, dass eine Bank auch bei substanziellen Verlusten nicht insolvent wird. Für systemrelevante Banken (SIBs) gelten im Vergleich zu den übrigen Banken seit 2012 erhöhte Anforderungen, die seither mehrmals angepasst wurden. Diese teilen sich auf in

  • Going-Concern-Mittel zur Abfederung von Verlusten im laufenden Betrieb

und in

  • zusätzliche verlustabsorbierende Mittel (Gone-Concern-Mittel) für den Abwicklungsfall.

Die Eigenmittelanforderungen gibt es in zwei Ausprägungen:

  • Risikoorientiert, als Anforderung in Prozent der risikogewichteten Aktiven (Risk Weighted Assets, RWA)

  • Ungewichtete Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio, LR).

Das Problem bei der Credit Suisse

Selbst in den Monaten ihrer grössten Schwierigkeiten lagen die Eigenmittel-Kennzahlen der Credit Suisse Gruppe stets über den regulatorischen Anforderungen. Allerdings schränkte die knappe Kapitalausstattung des Stammhauses (Parent Bank) den Handlungsspielraum in der Krise drastisch ein: Das Stammhaus verfügt über eine Bankenlizenz der FINMA und hält neben dem eigenen Bankengeschäft alle wesentlichen Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften (vor allem USA und UK). Das Stammhaus musste zwar die Eigenmittelanforderungen ebenfalls erfüllen, allerdings sind dabei wesentliche Erleichterungen vorgesehen. Insbesondere muss das Stammhaus die Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften nicht vollständig mit Eigenmitteln unterlegen. In der Krise wirkte sich dies fatal aus: Verkäufe von ausländischen Beteiligungen – in einer Krisensituation wünschbar und befreiend - waren faktisch unmöglich, weil dies die Kapitalausstattung des Stammhauses substantiell geschwächt hätte. Damit war der Spielraum der Bank für eine strategische Neuausrichtung – und im späteren Krisenverlauf für eine Stabilisierung und Sanierung – stark eingeschränkt.

Vorschlag des Bundesrats

Im Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 schlägt der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen im Bereich der Eigenmittelanforderungen vor:

  • Für SIBs wird die Eigenmittelunterlegung für ausländische Beteiligungen – und damit für Stammhäuser (sog. Parent-Banken) – innerhalb einer Finanzgruppe gestärkt.

  • Zukunftsgerichtete Elemente bei institutsspezifischen Säule-2-Eigenmittelzuschlägen für SIBs einführen (insb. basierend auf Stresstests, geeignete Form der Offenlegung der Resultate zu prüfen).

  • Regulatorische Vorgaben bzgl. der vorsichtigen Bewertung und der Werthaltigkeit von bestimmten Bilanzpositionen schärfen.

Die vorgeschlagene Änderung für Stammhäuser betrifft formal alle systemrelevanten Banken (SIBs) in der Schweiz, aber wirksam wird sie nur bei international tätigen SIBs mit komplexen Strukturen und grossen ausländischen Tochtergesellschaften, konkret bei der UBS.

Von einer generellen Eigenmittelerhöhung mittels höherer Leverage Ratio oder höheren progressiven Komponenten bei Leverage Ratio und RWA-Quote sieht der Bundesrat ab.

Auswirkungen der Massnahmen im Bereich der Eigenmittelanforderungen auf die UBS

Die Eigenmittelanforderungen an die UBS sind im internationalen Vergleich bereits heute hoch:

  • Die bestehende progressive Komponente bei den Eigenmittelanforderungen ist heute sehr wirksam. Die Eigenmittelanforderungen an die neue UBS steigen dadurch bei unveränderter Grösse im Vergleich zu heute um rund 10%. Dieser Aufbau von Eigenmitteln wurde als derart herausfordernd eingestuft, dass die FINMA der UBS 2023 eine schrittweise Übergangsfrist bis 2030 gewähren musste.

  • Wenn die Übergangsfrist bis 2030 abgeschlossen ist, wird die UBS ähnlich hohe Going-Concern-Anforderungen und deutlich höhere Anforderungen an das total verlustabsorbierende Kapital (TLAC) als die ausländischen Vergleichsbanken haben. Konkret sind die Anforderungen an die RWA-Quote des total verlustabsorbierenden Kapitals der UBS bei 27.6% (ab 2030), bei Deutsche Bank bspw. bei 24.2% und bei Morgan Stanley bei 21.5%.

  • Die Anforderungen an die ungewichtete Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio, LR) sind in der Schweiz bereits heute höher als die entsprechenden Anforderungen für die ausländischen Vergleichsbanken. Konkret sind die Leverage Ratio Anforderungen an das total verlustabsorbierende Kapital der UBS bei 9.6% (ab 2030), bei Deutsche Bank bspw. bei 7% und bei Morgan Stanley bei 9.5%.

  • Mit der Umsetzung der finalen Basel-III-Standards in der Schweiz, welche voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft treten sollen, werden die Eigenmittelanforderungen zusätzlich grundlegend revidiert und risikosensitiver gestaltet. Zudem führen der Wegfall gewisser Erleichterungen («regulatorische Filter»), die der Credit Suisse gewährt wurden, zu höheren Anforderungen und damit höheren Eigenmitteln bei der UBS.

Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu einer erheblichen Erhöhung der Eigenmittelanforderungen an die UBS:

  • Erstens soll die FINMA bei den institutsspezifischen Eigenmittelzuschlägen (sog. Säule-2-Zuschlag) auch zukunftsgerichtete Elemente berücksichtigen und basierend auf Stresstests und der laufenden Aufsicht regelmässig festlegen. Wie hoch diese Zuschläge bei der UBS sein werden, legt die FINMA fest.

  • Zweitens sollen die Eigenmittelanforderungen für das Stammhaus (Parent-Bank) der UBS gezielt gestärkt werden. Die UBS soll dafür ihre ausländischen Beteiligungen mit mehr Eigenmittel unterlegen müssen. Eine Erhöhung der Eigenmittelunterlegung für Beteiligungen erhöht die Kapitalisierung des Stammhauses, vermindert die Anreize für komplexe Firmenstrukturen und verbessert die Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Sanierung der Bank.
    Das Stammhaus muss gemäss den heute geltenden Anforderungen eine Beteiligung an einer ausländischen Tochtergesellschaft zu ca. 60 Prozent mit Eigenmitteln unterlegen. Der Bundesrat strebt unter Abwägung der weiteren Massnahmen eine deutliche Erhöhung dieser Eigenmittelunterlegung an. Diese Massnahme alleine wird zu einer substanziellen Eigenmittelerhöhung bei der UBS führen.

  • Drittens sollen die regulatorischen Vorgaben bzgl. der vorsichtigen Bewertung und der Werthaltigkeit von bestimmten Bilanzpositionen geschärft werden. Es geht dabei um die Bewertung von Aktiven, die in einer Krise rasch an Wert verlieren können, wie bspw. firmeneigene Software, Steueransprüche oder Anleihen mit langer Restlaufzeiten. Wie hoch der daraus resultierende Bedarf an zusätzlichen Eigenmitteln der UBS ist, muss noch im Detail geprüft werden.

Kontakt
Letzte Änderung 10.04.2024

Zum Seitenanfang

https://www.efd.admin.ch/content/efd/de/home/finanzplatz/too-big-too-fail-bericht/faktenblatt-eigenkapital-tbtf-bericht.html