Boni

Definition

Variable Vergütung (Boni) ist ein Oberbegriff für eine Vielzahl von Instrumenten der Gesamtvergütung, welche die Grundvergütung der Mitarbeitenden ergänzen. Die Modelle können, je nach Zielsetzung, auf unterschiedlichen Parametern wie Leistung, Umsatz oder Gewinn und unterschiedliche Zeithorizonte basieren und in unterschiedlicher Form ausgerichtet werden. Die FINMA hat entsprechend den internationalen Standards bereits 2010 ein Rundschreiben (2010/1) erlassen, das zehn Grundsätze zu den Vergütungssystemen bei Finanzinstituten festhält. In der Schweiz existieren Stand heute jedoch keine gesetzlichen Regelungen zu Boni.

Vorschlag des Bundesrats

Im Bericht zur Bankenstabilität vom 10. April 2024 schlägt der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen zur variablen Vergütung vor. Klare, rechtliche Grundlagen müssen zum Ziel haben, dass die Vergütungssysteme eng auf den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg eines Instituts ausgerichtet sind und keinerlei Anreiz für übertriebene Risiken bilden.

  • Wer für Missmanagement verantwortlich ist, soll durch die FINMA zur Verantwortung gezogen werden können durch die Einführung eines Senior Managers Regime. Boni sollen zudem an Kriterien des langfristigen wirtschaftlichen Erfolgs gebunden sein und auch Sperrfristen unterliegen können. Im Fall von Missmanagement sollen Boni gestrichen werden, auch rückwirkend, unabhängig davon, ob sie bereits ausbezahlt wurden (Clawbacks).

  • Zu diesem Zweck soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die für systemrelevante Banken gilt.

  • Es ist zu prüfen, ob auch weitere Banken darunterfallen sollen.

Keine Limitierung der variablen Vergütungen

Eine Limitierung oder ein Verbot variabler Vergütungen schätzt der Bundesrat als nicht zielführend ein. Wissenschaftliche Studien zeigen deutliche Nachteile auf. Beispielsweise werden höhere Fixgehälter als Nebeneffekt beobachtet. Damit steigen die Fixkosten für das Unternehmen, was insbesondere in Krisenzeiten die Möglichkeit zur Kostensenkung einschränkt.

Boni-Kürzungen nach CS-Krise

Im Nachgang zur staatlich abgesicherten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hatte der Bundesrat am 5. April 2023 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, alle ausstehenden variablen Vergütungen der drei obersten Führungsebenen der Credit Suisse zu streichen (Geschäftsleitung), beziehungsweise um 50 Prozent (erste Führungsebene unter GL) oder 25 Prozent (zweite Führungsebene unter GL) zu kürzen. Betroffen waren rund 1000 Mitarbeitende, denen mit diesen Massnahmen ein Gesamtbetrag von insgesamt 62 Millionen Franken entzogen wurde. 

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Letzte Änderung 10.04.2024

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