Das Wichtigste in Kürze
Um den Fortschritt bei der Digitalisierung der Verwaltung zu beschleunigen, haben der Bundesrat und die Kantonsregierungen per 1. Januar 2022 die Zusammenarbeitsorganisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) geschaffen. Die DVS gestaltet die strategische Steuerung und Koordination der Digitalisierungsaktivitäten von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Aktueller Stand
Die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die Digitale Verwaltung Schweiz trat per 1. Januar 2022 in Kraft. Sie regelt die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Bereich der digitalen Transformation ihrer Verwaltungen.
BBl 2021 3030 - Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die Digitale Verwaltung Schweiz
Peppino Giarritta, Beauftragter von Bund und Kantonen für die Digitale Verwaltung Schweiz, gestaltet die DVS im Rahmen der politischen Vorgaben. Er leitet insbesondere das operative Führungsgremium, die Delegiertenversammlung sowie die Geschäftsstelle, die administrativ beim GS-EFD angesiedelt ist.
Die DVS erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen eines vierjährigen Strategiezyklus. Für die operative Tätigkeit dient ein rollender Umsetzungsplan. Darin werden Projekte und Leistungsschwerpunkte definiert. Der Umsetzungsplan wird jährlich aktualisiert.
Grundlagen
Seit 2008 arbeiten Bund, Kantone und Gemeinden zusammen, um die digitale Verwaltung in der Schweiz zu etablieren. Sie haben dafür eine gemeinsame E-Government-Strategie definiert, deren Umsetzung bis Ende 2021 die tripartite Organisation E-Government Schweiz koordinierte. Bis zur Verabschiedung der Strategie DVS bleibt die E-Government-Strategie Schweiz 2020−2023 für die Digitale Verwaltung Schweiz handlungsanleitend. Weitere Organisationen wie der Standardisierungsverein eCH fördern den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik in der Verwaltung. So haben Bund, Kantone und Gemeinden viele Grundlagen und elektronische Behördenleistungen in den vergangenen Jahren aufgebaut.
Harmonisierungsauftrag
Im internationalen Vergleich kommt die Digitalisierung von Diensten und Prozessen der Verwaltung in der Schweiz jedoch eher langsam voran. Zudem stellen sich neue Anforderungen an die Verwaltungstätigkeit, wie das Prinzip Once-Only bei der Datenverwaltung oder eine weitgehende Automatisierung von administrativen Abläufen. Eine stärkere Steuerung der Aktivitäten über die drei Staatsebenen in einer neuen Organisation war daher aus Sicht des Bundesrates und der KdK nötig. Anfang April 2020 haben sie den Auftrag zum etappenweisen Aufbau dieser neuen Organisation erteilt.
Meilenstein | Zeitpunkt |
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Der Bundesrat beauftragt das EFD, in Zusammenarbeit mit der KdK mögliche verbindlichere Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden abzuklären. | November 2018 |
Plenarversammlung der KdK und Bundesrat heissen das Projekt gut. | März 2019 (KdK) bzw. April 2019 (Bundesrat) |
Schlussbericht des EFD und der KdK zum Projekt «Digitale Verwaltung». | Oktober 2019 |
Bundesrat und KdK beschliessen umfassendes Projekt zur Stärkung der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich «Digitale Verwaltung». | April 2020 |
Bund und Kantone ernennen Peppino Giarritta zum Beauftragten Digitale Verwaltung Schweiz. | August 2020 |
Eröffnung politische Konsultation zu Grundlagen DVS bei Bund, Kantonen, SGV und SSV. | Frühjahr 2021 |
Entscheid Finanzierung Agenda DVS und politischer Grundsatzentscheid zur Umsetzung der DVS durch Bundesrat. | 11. Juni 2021 |
Politischer Grundsatzentscheid zur Umsetzung der DVS durch Kantonsregierungen (Plenarversammlung KdK). | 25. Juni 2021 |
Genehmigung der Rahmenvereinbarung durch Plenarversammlung KdK und Bundesrat. | 23. bzw. 24. September 2021 |
Vertretungen des Bundes in den Gremien der DVS bestimmt | 3. Dezember 2021 |
Ratifizierung der Rahmenvereinbarung durch die Kantone und Bestimmung der Vertretungen der Kantone im politischen Führungsgremium der DVS. | 17. Dezember 2021 |
DVS ist operativ | Ab 01. Januar 2022 |
Weitere Entwicklung
Die DVS wird etappenweise aufgebaut. Die erste Etappe ab 2022 sieht die Umsetzung einer politischen Plattform mit Standardentwicklung vor. Für eine Weiterentwicklung der DVS in Richtung politische Plattform mit verbindlicher Standardsetzung (zweite Etappe) sind neue rechtliche Grundlagen nötig. Die dritte Etappe setzt eine Behörde voraus, die ein breites Mandat und entsprechende Kompetenzen hat. Nach jeder Etappe erfolgt eine Evaluation des Erreichten durch den Bundesrat und die Plenarversammlung der KdK. Anschliessend wird über die jeweils nächste Etappe entschieden.
Weiterführende Informationen
Medien
Aktuellste Medienmitteilungen
Dokumentation
«Digitale Verwaltung»: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die bundesstaatliche Steuerung und Koordination (PDF, 903 kB, 29.10.2021)Rechtsgutachten im Auftrag des Eidgenössischen Finanzdepartements und der Konferenz der Kantonsregierungen
Letzte Änderung 09.06.2023
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