Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung ist seit Jahren ein Zankapfel. Insbesondere stellen sich Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzern Fragen über Sinn und Zweck der Besteuerung eines als «fiktiv» empfundenen Einkommens.
Abstimmung
Reform der Wohneigentumsbesteuerung
Am 20. Dezember 2024 hat das Parlament zwei selbst initiierte Vorlagen verabschiedet, die beide zentrale Weichenstellungen im Bereich der Besteuerung von Wohneigentum vornehmen: das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und der Bundesbeschluss über die kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften. Weil letzterer eine neue Verfassungsbestimmung beinhaltet, stimmen wir am 28. September 2025 über diesen Bundesbeschluss ab. Wird er abgelehnt, kann auch das Bundesgesetz nicht in Kraft treten, weil das Parlament die beiden Vorlagen rechtlich miteinander verknüpft hat.
Medienmitteilungen zum Thema
Bundesrat und Parlament empfehlen Reform der Wohneigentumsbesteuerung zur Annahme
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften am 28. September 2025 anzunehmen. Die Vorlage ist die Voraussetzung für eine umfassende Reform der Wohneigentumsbesteuerung in der Schweiz, mit der auch der Eigenmietwert abgeschafft werden soll. An der Medienkonferenz vom 15. August 2025 legte Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter die Argumente von Bundesrat und Parlament für die Annahme der Vorlage dar.
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV
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