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DossierVeröffentlicht am 14. Februar 2024

Besteuerung digitale Wirtschaft

Die Gewinnbesteuerung international tätiger Firmen muss an die digitale Wirtschaft angepasst werden. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet dafür Vorschläge. Beteiligt ist auch die Schweiz.

Das Wichtigste in Kürze

Die Digitalisierung verändert die Wirtschaft und viele Geschäftsmodelle. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erarbeitet deshalb Vorschläge, wie die Gewinnbesteuerung international tätiger Firmen längerfristig an die neuen Entwicklungen angepasst werden kann.

Das Projekt gliedert sich in zwei Säulen::

  • Säule 1: Mit der Säule 1 sollen die geltenden internationalen Bestimmungen über die steuerliche Zuteilung von Gewinnen grosser Unternehmensgruppen angepasst werden (Marktstaatbesteuerung). Unternehmen mit über 20 Milliarden Euro Jahresumsatz und über 10 Prozent Gewinnmarge sind vom Anwendungsbereich betroffen.

  • Säule 2: Mit der Säule 2 soll eine Mindestbesteuerung von 15% für international tätige Unternehmensgruppen die den Schwellenwert von 750 Millionen Euro Umsatz erreichen, eingeführt werden.

Die Schweiz befürwortet langfristige, breit abgestützte multilaterale Lösungen an Stelle einer Vielzahl von unübersichtlichen nationalen Massnahmen.

Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz

Weitere Informationen zum Thema sind auf dem Webauftritt des Staatssekretariats für international Finanzfragen SIF zu finden.

Medienmitteilungen zum Thema

  • 20. Oktober 2025

    Schweiz und EU unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

    Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben am 20. Oktober 2025 in Brüssel das Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten unterzeichnet. Mit dem Änderungsprotokoll wird das Abkommen an den geänderten OECD-Standard angepasst und mit neuen Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen ergänzt.

  • 30. April 2025

    Bundesrat will die Mindestbesteuerungsverordnung anpassen

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2025 die Vernehmlassung zu einer Anpassung der Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) eröffnet. Die MindStV soll um die Regeln zur internationalen Berichtspflicht (GloBE Information Return, GIR) ergänzt werden. Diese Berichtspflicht betrifft multinationale Unternehmensgruppen, die der OECD-Mindestbesteuerung unterliegen, und reduziert zugleich deren administrative Mehrbelastung.

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Bundesgasse 3
Schweiz - 3003 Bern