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Interviews, Videos & GastartikelVeröffentlicht am 13. Februar 2026

Wer füllt bei Ihnen zu Hause die Steuer­erklärung aus, Frau Keller-Sutter?

Tages Anzeiger (Iwan Städler, Arthur Grosjean, Christian Pfander) - Mit der Individual­besteuerung könne das Volk ein «Trauer­spiel» beenden und die Heirats­strafe endlich abschaffen, sagt die Finanz­ministerin. Alle Wünsche zu erfüllen, sei unmöglich.

Am 8. März stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über die Individualbesteuerung ab. Karin Keller-Sutter sieht darin einen wichtigen Meilenstein für die Frauen. Deren Unabhängigkeit werde so gestärkt, sagt die Finanzministerin im Gespräch. Sie äussert sich darin auch zu Trumps neuster Attacke und zur Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Frau Keller-Sutter, Sie scheinen Donald Trump mächtig Eindruck gemacht zu haben. In einem TV-Interview hat er Sie erneut als «aggressiv» kritisiert. Deshalb habe er nach dem Telefonat mit Ihnen den Zollsatz für die Schweiz erhöht. Wäre es Ihnen lieber, wenn er Sie vergessen würde?

Ich bin für das Erinnerungsvermögen des amerikanischen Präsidenten nicht zuständig.

Trump hat Sie bereits am WEF in Davos als Nervensäge und als harte Verhandlerin beschrieben. Was ist näher an der Realität?

Er kann sagen, was er will. Ich bleibe dabei: Die Schweizer Bevölkerung kann das selber einordnen.

Laut dem amerikanischen Präsidenten gründet unser Wohlstand darauf, dass die Schweiz die USA ausnimmt. Sind Sie dennoch zuversichtlich, bis Ende März zu einem Zollabkommen zu kommen?

Der Bundesrat hat Mitte Januar das Verhandlungsmandat verabschiedet. Nun verhandelt das Staatssekretariat für Wirtschaft. Wir werden sehen, was die Verhandlungen bringen.

Um die Armee aufzurüsten, will der Bundesrat die Mehrwertsteuer erhöhen. Gefällt dies der freisinnigen Finanzministerin?

Ich finde es richtig, wenn das Parlament und das Volk darüber entscheiden können. Der Bundesrat hat immer gesagt, dass kein Weg an Mehreinnahmen vorbeiführt, wenn das Armeebudget noch schneller und deutlicher als bisher erhöht werden soll. Und wir müssen ja noch die 13. AHV-Rente finanzieren.

Der Bundesrat hat immer darauf hingewiesen, dass die 13. AHV-Rente nicht finanziert ist.
Karin Keller-Sutter, Bundesrätin

Alles in allem könnte die Mehrwertsteuer von 8,1 auf fast 10 Prozent steigen. Ist dies für die Bevölkerung noch tragbar?

Das Volk kann diese Frage an der Urne beantworten. Persönlich finde ich es auch viel und unangenehm. Aber ich kann mich noch gut erinnern, wie Befürworter der 13. AHV-Rente im Abstimmungskampf sagten, die Finanzierung sei problemlos möglich.

Wurde das Volk in die Irre geführt?

Der Bundesrat hat immer darauf hingewiesen, dass die 13. AHV-Rente nicht finanziert ist.

Ist Sparen in anderen Bereichen keine Option?

Doch. Der Bundesrat hat seine Verantwortung wahrgenommen und ein Entlastungspaket geschnürt. Doch der Druck der Lobbys auf das Parlament ist gross – obwohl wir nicht einmal sparen, sondern nur das starke Ausgabenwachstum etwas dämpfen.

Droht bald eine weitere Mehrwertsteuererhöhung, wenn die Individualbesteuerung beim Bund zu Steuerausfällen von jährlich rund 630 Millionen Franken führt?

Nein. Die Individualbesteuerung würde voraussichtlich erst 2032 umgesetzt. Bis dann steigen auch die Einnahmen des Bundes weiter stark an. Wir haben kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Und mit der Individualbesteuerung soll ja ein rechtswidriger Zustand behoben werden. Die heutige Heiratsstrafe verstösst gegen die Verfassung. Es geht nicht an, dass ein Ehepaar mit zwei Einkommen deutlich mehr Steuern zahlen muss als ein nicht verheiratetes Paar mit denselben Einkommen.

Das Bundesgericht rügte schon vor mehr als 40 Jahren, Ehepaare würden diskriminiert. Warum brauchte der Bund so lange, bis er nun einen Lösungsvorschlag vorlegt?

Der Bundesrat hat diverse Versuche unternommen, die Heiratsstrafe zu mildern oder abzuschaffen – etwa mit einem Teilsplitting oder zuletzt mit der alternativen Steuerberechnung, die auch von den Kantonen abgelehnt wurde. Alle diese Versuche sind gescheitert. Immer fand jemand, es gäbe noch eine bessere Variante. Das ist ein Trauerspiel. Jetzt aber kann das Volk die Heiratsstrafe mit der Individualbesteuerung beseitigen. Das stärkt auch die Gleichstellung von Mann und Frau.

Inwiefern?

Heute wird das Zweiteinkommen – meistens jenes der Ehefrau – steuerlich bestraft. Mit der Individualbesteuerung wird das korrigiert. Damit stärken wir die Unabhängigkeit der Frauen. Das ist unter anderem deshalb wichtig, weil das Bundesgericht 2021 festgehalten hat, Frauen müssten nach einer Scheidung weitgehend auf eigenen Beinen stehen können. Das gelingt nur, wenn sie erwerbstätig bleiben.

Wer füllt bei Ihnen zu Hause die Steuererklärung aus? Sie oder Ihr Mann?

Bis ich im Bundesrat war, habe ich es gemacht. Jetzt habe ich keine Zeit mehr, weshalb mein Mann zuständig ist.

Würde die Individualbesteuerung daran etwas ändern?

Nicht wesentlich.

Ihr Mann würde also gleich beide Steuererklärungen ausfüllen – jene für sich und jene für Sie?

Es gibt ja in der Steuererklärung bereits heute teilweise zwei Spalten für die beiden Ehepartner. Neu würde man diese und weitere Angaben einfach auf zwei Formularen machen.

Sie bagatellisieren den Mehraufwand.

Ich sehe wirklich nicht, was daran so kompliziert sein soll.

Die Kantone nehmen für sich in Anspruch, die Heiratsstrafe bereits abgeschafft zu haben – durch ein Splitting der Ehepaareinkommen und spezielle Tarife. Kommt die Individualbesteuerung durch, müssten die Kantone auch ihre Steuersysteme umstellen, wogegen sie sich heftig wehren.

Die Kantone haben die Heiratsstrafe zwar gemildert, aber nicht komplett abgeschafft. Das wäre mit der Individualbesteuerung jetzt möglich. Sie behandelt alle Personen gleich, ob verheiratet oder nicht. Selbstverständlich führt die Umstellung vorübergehend zu Mehrarbeit. Aber ich finde es kein gutes Argument, den betroffenen Ehepaaren zu sagen: Ihr zahlt zwar zu viel Steuern, aber für die Steuerämter ist es zu aufwendig, dies zu ändern.

Mit der Individualbesteuerung entstünden neue Ungerechtigkeiten. Nehmen wir zwei Ehepaare mit demselben Gesamteinkommen: Beim ersten verdienen beide etwa gleich viel. Beim zweiten arbeitet vor allem der Mann, während die Frau in erster Linie zu Hause zum Rechten sieht. Warum soll das zweite Paar deutlich mehr Steuern zahlen als das erste?

Es ist so, dass Einverdienerehepaare durch die Reform stärker belastet werden können. Die Gesellschaft hat sich allerdings gewandelt: Früher war es normal, dass vor allem der Mann erwerbstätig war. Heute gehen bei 70 Prozent der Ehepaare beide einer Erwerbstätigkeit nach. Und sie werden vom heutigen System eben oft benachteiligt. Eine steuerliche Gleichstellung von Unverheirateten und Verheirateten und gleichzeitig auch von Einverdiener- und Zweiverdienerpaaren schliesst sich jedoch gegenseitig aus. «Einmal mit allem» gibt es beim Döner, nicht aber bei den Steuern. Schätzungen zeigen allerdings, dass mit der Reform insgesamt gut 50 Prozent der Steuerpflichtigen profitieren würden. Bei 36 Prozent würde sich nichts ändern. Und für 14 Prozent gäbe es eine gewisse Mehrbelastung, vor allem bei höheren Einkommen.

Am stärksten könnten verheiratete Rentnerinnen und Rentner profitieren. Nach der 13. AHV-Rente und der Abschaffung des Eigenmietwerts würden sie gleich ein drittes Mal begünstigt. Ist das gerecht?

Die Individualbesteuerung zielt nicht in erster Linie auf die Rentnerinnen und Rentner. Aber sie kommen relativ gut weg, weil sie oft ähnlich hohe Einkommen haben und heute deshalb auch häufig von der Heiratsstrafe betroffen sind. Weil ihre Einkommen in der Regel tiefer sind als jene von Erwerbstätigen, profitieren viele von ihnen auch von der Absenkung des Tarifs für die unteren und mittleren Einkommen.

Würden Sie persönlich vom Wechsel zur Individualbesteuerung profitieren? Oder müssten Sie und Ihr Mann mehr Steuern bezahlen?

Ich habe es nicht ausgerechnet und es spielt auch keine Rolle. Es geht um einen Grundsatzentscheid und nicht um Einzelinteressen.

Als Finanzministerin sind Sie auch für die Bargeldvorlagen zuständig. Da geht es um weniger als bei der Individualbesteuerung, richtig?

In der Bevölkerung ist dies eine sehr emotionale Frage. Obwohl nur noch 30 Prozent hauptsächlich mit Bargeld bezahlen, wollen es 95 Prozent nicht missen. Es geht bei diesen Vorlagen auch um ein Signal.

Können Sie uns sagen, warum der Bundesrat einen Gegenvorschlag zur Bargeldinitiative ausgearbeitet hat, in dem fast dasselbe steht wie in der Initiative?

Der Bundesrat und die Nationalbank halten das Anliegen für berechtigt. Die Versorgung mit Bargeld ist wichtig. Der Gegenvorschlag ist aber präziser formuliert und vermeidet damit Rechtsunsicherheit. Zudem verzichtet er auf unnötige Verdoppelungen. Bereits heute wird der Franken in der Verfassung mehrmals erwähnt. Sollte ihn der Bund irgendwann abschaffen wollen, bräuchte es zwingend eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr. Das muss man nicht extra noch einmal in die Verfassung schreiben.

Über eine Bargeldannahmepflicht für Geschäfte stimmen wir ja nicht ab …

… genau. Es gab eine andere Volksinitiative, die dies verlangte. Sie kam aber nicht zustande.

Würden Sie eine solche Annahmepflicht begrüssen?

Grundsätzlich besteht heute eine solche Pflicht. Aber man kann davon abweichen, wenn man dies zum Beispiel am Eingang oder an der Kasse deklariert.

Sollten Geschäfte künftig nicht mehr davon abweichen dürfen?

Nein, das wäre ein zu starker Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Und er wäre auch unnötig: Als Konsumentin kann ich ja wählen, wo und wie ich einkaufen will.

Bundesrätin Karin Keller-Sutter

Bundesrätin Karin Keller-Sutter zu Beginn der Debatte im Nationalrat

Biografie

Bundesrätin Karin Keller-Sutter ist seit Januar 2023 Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartments EFD und ist seit 2019 im Bundesrat. Zuvor war sie Ständerätin des Kanton St. Gallen.

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