Integrität des Finanzplatzes
Für die Schweiz ist ein gesunder Finanzplatz bedeutend, und sie arbeitet auf internationaler Ebene aktiv an der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung mit.
Das Wichtigste in Kürze
Die Schweiz misst einem gesunden Finanzplatz grosse Bedeutung bei und beteiligt sich auf internationaler Ebene aktiv an der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Schweiz schrittweise ein solides und umfassendes System zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung errichtet, welches präventive mit repressiven Massnahmen verbindet.
Die Schweiz beteiligt sich auf internationaler Ebene aktiv an der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Insbesondere wirkt sie in der Financial Action Task Force (FATF) mit. Die FATF überprüft regelmässig, ob ihre Mitgliedstaaten die Standards einhalten. Die Schweiz wurde 2016 zum vierten Mal geprüft. Obwohl die FATF die insgesamt gute Qualität des schweizerischen Dispositivs anerkannte, identifizierte sie gewisse Schwachstellen und gab entsprechende Empfehlungen ab.
Am 1. Januar 2023 ist das revidierte Geldwäschereigesetz in Kraft getreten. Mit der Revision wurden die wichtigsten Empfehlungen aus dem Länderbericht umgesetzt und das Abwehrdispositiv der Schweiz zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verbessert. Mit der Revision wurden konkret Massnahmen für Finanzintermediäre in den Bereichen wirtschaftliche Berechtigung, Aktualität der Kundendaten und Geldwäschereiverdachtsmeldungen eingeführt. Zudem wurden die Transparenz von Vereinen und die Aufsicht und Kontrollen im Bereich der Edelmetalle verstärkt.
Die neueste Vorlage zur Geldwäschereibekämpfung beinhaltet die Einführung eines eidgenössischen Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen, Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen sowie andere Massnahmen, die für ein wirksameres Bekämpfen von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung erforderlich sind. Die vorgeschlagenen Massnahmen entsprechen den Anforderungen internationaler Standards.
Weitere Informationen zum Thema sind auf dem Webauftritt des Staatssekretariats für international Finanzfragen SIF zu finden
Medienmitteilungen zum Thema
Bundesrat genehmigt Strategie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. März 2026 die Strategie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gutgeheissen. Mit dieser erstmals erstellten Gesamtsicht stärkt der Bundesrat das Dispositiv, mit dem die Integrität des Schweizer Finanzplatzes auch in Zukunft geschützt wird.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Verordnungen über die Transparenz juristischer Personen und die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 eine Vorlage zur Geldwäschereibekämpfung in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage konkretisiert das vom Parlament beschlossene Register der wirtschaftlich Berechtigten sowie die Ausweitung des Geldwäschereigesetzes auf bestimmte Beratungstätigkeiten auf Verordnungsstufe. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. Januar 2026.
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