13.12.2018 - Bei Betrugs- und Hinterziehungsdelikten im Bereich der indirekten Steuern leisten sich die Schweiz, die EU und ihre Mitgliedstaaten gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Zwar haben noch nicht alle EU-Mitglieder das entsprechende Abkommen ratifiziert. Dennoch wendet es die Schweiz seit Januar 2009 vorzeitig an.