Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Seit Jahren wird das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung von Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzern stark kritisiert. Ein Systemwechsel soll Abhilfe schaffen.

Das Wichtigste in Kürze

Das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung ist seit Jahren ein Zankapfel. Insbesondere stellen sich Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzern Fragen über Sinn und Zweck der Besteuerung eines als «fiktiv» empfundenen Einkommens. Der Bundesrat hat sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt offen gezeigt für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung, sofern diese ausgewogen, in sich konsistent und finanziell verkraftbar ausgestaltet ist. Vor diesem Hintergrund hat er in seiner Stellungnahme vom 25. August 2021 Eintreten auf die Vorlage der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) beschlossen. Der Ständerat hat am 21. September 2021 als Erstrat dem vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt. Der Nationalrat stimmte der Vorlage am 14. Juni 2023 ebenfalls zu. Das Geschäft befindet sich in der Differenzbereinigung.


Aktueller Stand

Den aktuellen Stand der Arbeiten können Sie der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) entnehmen:

Besteuerung des Wohneigentums

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Letzte Änderung 14.02.2024

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