Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung ist seit Jahren ein Zankapfel. Insbesondere stellen sich Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzern Fragen über Sinn und Zweck der Besteuerung eines als «fiktiv» empfundenen Einkommens.
Das Wichtigste in Kürze
Der Bundesrat hat sich in der jüngeren Vergangenheit wiederholt offen gezeigt für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung, sofern diese ausgewogen, in sich konsistent und finanziell verkraftbar ausgestaltet ist. Vor diesem Hintergrund hat er in seiner Stellungnahme vom 25. August 2021 Eintreten auf die Vorlage der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (17.400) beschlossen.
In der Einigungskonferenz der Wintersession 2024 setzte sich die nationalrätliche Stossrichtung durch, wonach ein vollständiger Systemwechsel einzuschlagen ist, bei dem der Eigenmietwert auch auf Zweitliegenschaften abgeschafft werden soll. Beim allgemeinen Schuldzinsenabzug einigten sich die Räte auf eine Begrenzung, bei der nur noch beim Vorliegen vermieteter oder verpachteter Vermögenswerte eine Abzugsmöglichkeit bestehen soll. Am 20. Dezember 2024 wurde die Gesetzesvorlage in der Schlussabstimmung von beiden Räten angenommen.
Angenommen wurde von beiden Räten auch der Bundesbeschluss 22.454 über die Erhebung einer besonderen Liegenschaftssteuer Diese Verfassungsbestimmung unterliegt dem obligatorischen Referendum.
Bei einer Stimmbeteiligung von 49,5 % haben die Schweizer Stimmberechtigten anlässlich der Volksabstimmung vom 28. September 2025 die Reform der Wohneigentumsbesteuerung mit 57,7 % Ja-Stimmen gegen 42,3 % Nein-Stimmen angenommen.
Volksabstimmung vom 28. September 2025
Reform der Wohneigentumsbesteuerung
Bei einer Stimmbeteiligung von 49,5 % haben die Schweizer Stimmberechtigten anlässlich der Volksabstimmung vom 28. September 2025 die Reform der Wohneigentumsbesteuerung mit 57,7 % Ja-Stimmen gegen 42,3 % Nein-Stimmen angenommen.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen entnehmen Sie der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV):
Medienmitteilungen zum Thema
Bundesrat und Parlament empfehlen Reform der Wohneigentumsbesteuerung zur Annahme
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften am 28. September 2025 anzunehmen. Die Vorlage ist die Voraussetzung für eine umfassende Reform der Wohneigentumsbesteuerung in der Schweiz, mit der auch der Eigenmietwert abgeschafft werden soll. An der Medienkonferenz vom 15. August 2025 legte Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter die Argumente von Bundesrat und Parlament für die Annahme der Vorlage dar.
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