Die aktuellen Verzugs- und Vergütungszinsätze auf den vom Bund erhobenen Abgaben und Steuern finden sich in der Zinssatzverordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD.
Ab dem 1. Januar 2024 betragen der Verzugszinssatz und der Vergütungszinssatz auf Rückerstattungen aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus neu 4,75 Prozent (bisher jeweils 4 Prozent). Der Vergütungszinssatz auf freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer steigt auf 1,25 Prozent (bisher 0 Prozent).
Diese Zinssätze gelten für:
- Zoll
- Stempelabgaben
- Mehrwertsteuer
- Tabaksteuer
- Biersteuer
- Automobilsteuer
- Mineralölsteuer
- Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
- direkte Bundessteuer
- Verrechnungssteuer
- Steuer auf gebrannten Wassern
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Letzte Änderung 14.02.2024