Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung (DBA)

Die Schweiz hat weltweit bereits über 100 Doppelbesteuerungsabkommen, sogenannte DBA, abgeschlossen. Sie verringert damit die ungewünschte doppelte Besteuerung und Hürden in grenzüberschreitenden Wirtschaftsaktivitäten.

Das Wichtigste in Kürze

Wenn Firmen oder Privatpersonen ihren Sitz in verschiedenen Ländern haben oder wenn sie Einkünfte aus einem anderen Staat beziehen, kann unerwünschte doppelte Besteuerung entstehen. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verringern die doppelte Besteuerung und damit auch Hürden im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr. Sie regeln zudem die Amtshilfe in Steuersachen. Die Schweiz hat mit über 100 Abkommen eines der dichtesten DBA-Netze der Welt.


Eine Doppelbesteuerung entsteht typischerweise, wenn zwei Staaten die gleichen Einkünfte oder Vermögenssteile eines Steuerpflichtigen besteuern. Die meisten Bestimmungen eines DBA widmen sich der Vermeidung der Doppelbesteuerung, indem sie den Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht für die einzelnen Einkommens- und Vermögensarten zuteilen. Sie schränken das Besteuerungsrecht der Vertragsstaaten indessen bloss ein. Die Grundlage für die Besteuerung liegt im innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten.

Eine wesentliche Funktion haben DBA zudem für Investitionen im Ausland aller Art, da sie Doppelbesteuerungen auf den Gewinnen und Erträgen aus Auslandinvestitionen vermeiden. Zusätzlich enthält ein DBA in der Regel auch gewisse Diskriminierungsverbote, einen Streitbeilegungsmechanismus sowie eine Klausel über den Informationsaustausch auf Ersuchen.

Weitere Informationen zum Thema sind auf dem Webauftritt des Staatssekretariats für international Finanzfragen SIF zu finden:

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Letzte Änderung 12.03.2024

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