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DossierVeröffentlicht am 14. Februar 2024

Steuerlicher Informationsaustausch

Steuerbehörden tauschen Informationen aus, um die Transparenz zu erhöhen und grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern. Der Informationsaustausch erfolgt auf Basis internationaler Standards.

Medienmitteilungen zum Thema

  • 20. Oktober 2025

    Schweiz und EU unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

    Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben am 20. Oktober 2025 in Brüssel das Änderungsprotokoll zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten unterzeichnet. Mit dem Änderungsprotokoll wird das Abkommen an den geänderten OECD-Standard angepasst und mit neuen Bestimmungen zur Amtshilfe bei der Einziehung von Mehrwertsteuerforderungen ergänzt.

  • 13. August 2025

    Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum automatischen Informationsaustausch mit acht weiteren Partnerstaaten

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. August 2025 die Vernehmlassung zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit acht weiteren Staaten eröffnet. Das Inkrafttreten des AIA mit diesen Partnerstaaten ist per 1. Januar 2027 vorgesehen, ein erster Datenaustausch soll 2028 erfolgen. Mit der Erweiterung ihres AIA-Netzwerks bekräftigt die Schweiz ihr Engagement zur Einhaltung der internationalen Standards. Die Vernehmlassung dauert bis am 14. November 2025.

  • 6. Juni 2025

    Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Genehmigung der Liste der 74 Partnerstaaten für den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Juni 2025 die Botschaft zur Genehmigung der Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten verabschiedet. Das Inkrafttreten ist für 2026 geplant mit einem ersten Datenaustausch 2027.

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Bundesgasse 3
Schweiz - 3003 Bern