Internationale Steuerkonformität
Internationale Zusammenarbeit prägt das Steuerwesen. Auch die Schweiz arbeitet an der Entwicklung multilateraler Lösungen mit und setzt internationale Standards im Bereich Steuern um.
Die OECD definiert Steueroasen als Orte, an denen internationale Standards im Steuerbereich nicht eingehalten werden und in denen Steuerpraktiken angewendet werden, die international als schädlich eingestuft sind.
- Die Schweiz ist ein attraktiver Wirtschaftsstandort, der sämtliche internationalen Standards in Steuersachen erfüllt.
- Mit der Einführung der Unternehmenssteuerreform 2019 hat die Schweiz sämtliche von der OECD als schädlich eingestufte Steuermodelle abgeschafft und durch international kompatible Regeln ersetzt. Dies hat die OECD der Schweiz 2020 schriftlich bestätigt.
- Seit 2019 haben internationale Gremien der Schweiz mehrfach attestiert, die internationalen Standards im Steuerbereich korrekt umzusetzen:
- Country-by-Country-Reporting
- automatischer Informationsaustausch
- spontaner Informationsaustausch
- Informationsaustausch auf Ersuchen (Amtshilfe)
- Umsetzung BEPS-Mindeststandards.
Medienmitteilungen zum Thema
Too-Big-To-Fail-Regulierung: Bundesrat verabschiedet Botschaft und Eigenmittelverordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. April 2026 die Botschaft zur Revision des Bankengesetzes verabschiedet. Systemrelevante Banken in der Schweiz sollen ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Eigenkapital unterlegen müssen. Diese zielgerichtete Massnahme ist zentral zur Stärkung der Finanzstabilität. Das Parlament kann ab Sommer 2026 über die Gesetzesvorlage beraten. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Eigenmittelverordnung angepasst. Die Anpassungen betreffen die Eigenmittelunterlegung gewisser Bilanzpositionen wie Software und treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Hier geht der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse weniger weit als vorgesehen. Damit ergibt sich bei den Eigenmittelanforderungen ein ausgewogenes Gesamtpaket, das den Stellungnahmen Rechnung trägt.
Die Schweiz an der Frühjahrstagung 2026 des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank sowie am Treffen der G20 Finanzministerinnen und -minister in Washington
Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrätin Karin Keller-Sutter sowie Nationalbankpräsident Martin Schlegel nehmen vom 15. bis 17. April 2026 in Washington an der Frühjahrstagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank teil. Während der Tagung finden zudem ein G20-Treffen der Finanzministerinnen und -minister und der Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure sowie ein Ministertreffen der Financial Action Task Force (FATF) statt. Die von Bundesrätin Karin Keller-Sutter geleitete Schweizer Delegation nutzt den Anlass auch für bilaterale Gespräche.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter zu Besuch bei ihrer Amtskollegin im Vereinigten Königreich
Bundesrätin Karin Keller-Sutter wird am 24. März 2026 in London ihre britische Amtskollegin, Schatzkanzlerin Rachel Reeves, treffen. Die Ministerinnen werden unter anderem über das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung im Finanzbereich und über aktuelle geopolitische Herausforderungen sprechen.
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
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Schweiz - 3003 Bern