Personalpolitik

Personalpolitik auf Basis einer richtungsweisenden Strategie – Diese Prämisse gilt auch in der Bundesverwaltung. Zusätzlich spielen in der Personalpolitik des Bundes Personalbefragungen und regelmässige Reportings eine tragende Rolle.

Das Wichtigste in Kürze

Die Personalpolitik des Bundesrats muss vielen Anforderungen gerecht werden: Die Digitalisierung, die demographische Entwicklung sowie gesellschaftliche Trends verändern die Arbeitswelt in hohem Tempo und der Wettbewerb unter den Arbeitgebern hat sich verschärft. Vom Bund wird zudem erwartet, dass er ein vorbildlicher Arbeitgeber ist und umsichtig mit den öffentlichen Finanzen umgeht.


Personalstrategie

In der Personalstrategie definiert der Bundesrat für jede Legislaturperiode, in welche Richtung sich das Personalwesen der Arbeitgeberin Bundesverwaltung weiterentwickeln soll. Die Personalstrategie Bundesverwaltung 2024–2027 legt den Fokus auf den demographischen Wandel im digitalen Arbeitsumfeld und formuliert Ziele und Massnahmen in den folgenden Bereichen:

  • Mitarbeitende gewinnen und halten
  • Nachwuchs sicherstellen und Perspektiven aufzeigen
  • Wissen erhalten und transferieren
  • Innovationen fördern und Digitalisierung nutzen

Neben diesen Schwerpunkten werden die klassischen Themen der Personalpolitik wie attraktive Arbeitsbedingungen, Personalentwicklung, Vielfalt, Vereinbarkeit zwischen Berufs- und Privatleben, Gesundheit und berufliche Grundbildung weiterhin vorangetrieben.

Personalbefragungen und Reporting

Fortlaufend wird überprüft, ob das Personalmanagement der Bundesverwaltung auf dem richtigen Weg ist, um die strategischen Ziele zu erreichen. Dies geschieht mit zwei Instrumenten: Zum einen werden die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung regelmässig zu ihrer Arbeitssituation befragt. Zum anderen gibt ein jährliches Reporting Auskunft darüber, ob die angestrebten Vorgaben beim Bundespersonal erreicht werden. Dabei geht es beispielsweise um die Geschlechter- oder Sprachverteilung, um Statistiken bei der Rekrutierung und Fluktuation oder um die Gesundheit der Mitarbeitenden. Dieses Monitoring zeigt auf, wo Handlungsbedarf besteht und inwiefern personalpolitische Massnahmen Wirkung zeigen.

Aufsichtsfunktion bei bundesnahen Unternehmen

Der Bundesrat beeinflusst auch teilweise die Personalpolitik privatrechtlicher Unternehmen, die der Bund kapital- und stimmenmässig beherrscht (bundesnahe Unternehmen). Für diese erlässt er Grundsätze zu den Kaderlöhnen sowie zur ausgewogenen Vertretung der Geschlechter und Sprachgemeinschaften in den obersten Leitungsorganen. Über die Einhaltung der Vorgaben berichtet der Bundesrat jährlich gegenüber der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte.

Steuerung der Personalressourcen

Der Bund wendet jährlich rund 6,1 Milliarden für das Bundespersonal auf. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) sorgt dafür, dass diese Ausgaben bundesweit nach den vorgegebenen Prozessen getätigt werden. Zudem erstellt das EPA den Voranschlag und die Rechnung für den Personalbereich. Gegenüber Bundesrat und Parlament wird Rechenschaft über die Verwendung der finanziellen Mittel abgelegt.

Sozialpartnerschaft und parlamentarische Vorstösse

Der Bundesrat gestaltet die Personalpolitik der Bundesverwaltung nicht im Alleingang: Im Sinne einer intakten Sozialpartnerschaft bezieht er die Mitarbeitenden via Personalverbände mit ein. Im ständigen Dialog werden wichtige personalpolitische Angelegenheiten sowie Lohnmassnahmen besprochen.

Auch die Mitglieder der eidgenössischen Räte nehmen mit parlamentarischen Vorstössen immer wieder Einfluss auf die Personalpolitik. Mit dem jährlichen Reporting (siehe oben) legt der Bundesrat gegenüber dem Parlament Rechenschaft über personalpolitische Entwicklungen ab.

Personalrecht im Wandel

Verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln das Arbeitsverhältnis, sowie Rechte und Pflichten im Arbeitsalltag der Bundesangestellten. Grundlage ist das Bundespersonalgesetz (BPG). Ihm sind neben den Angestellten der Bundesverwaltung auch diejenigen der Parlamentsdienste, Bundesgerichte und der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) unterstellt.

Personalgewinnung

Für die Bundesverwaltung ist es essentiell, die am besten geeigneten Mitarbeitenden für die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben sowie Dienstleistungen zu finden, sie zu gewinnen und zubinden. Die Arbeitgeberin Bundesverwaltung steht dabei in enger Konkurrenz mit der Privatwirtschaft, den kantonalen Behörden und Organisationen. Um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, bemüht sich die Bundesverwaltung um eine klare Positionierung als Arbeitgeberin. Sie bewirbt die gesuchten Zielgruppen mit gezielten Massnahmen auf geeigneten Kanälen und gestaltet das Rekrutierungsverfahren kundenfreundlich.

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Letzte Änderung 02.04.2024

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Verantwortliche Stelle

Eidgenössisches Personalamt EPA

https://www.efd.admin.ch/content/efd/de/home/personal-bau-logistik/management-und-personal.html