Das Wichtigste in Kürze
Die Personalpolitik des Bundesrats muss vielen Anforderungen gerecht werden: Die Digitalisierung sowie gesellschaftliche Entwicklungen verändern die Arbeitswelt in hohem Tempo und der Wettbewerb unter den Arbeitgebern hat sich verschärft. Vom Bund wird zudem erwartet, dass er ein vorbildlicher Arbeitgeber ist und umsichtig mit den öffentlichen Finanzen umgeht.
Personalstrategie
In der Personalstrategie definiert der Bundesrat für jede Legislaturperiode, in welche Richtung sich das Personalwesen der Arbeitgeberin Bundesverwaltung weiterentwickeln soll. Die Personalstrategie Bundesverwaltung 2020–2023 legt den Fokus auf die Digitalisierung der Arbeitswelt und formuliert dabei spezifische Aussagen sowie Erwartungen an Mitarbeitende, Führungskräfte und HR-Fachleute.
Die Schwerpunkte bilden dabei:
- Digitale Transformation gestalten
- Digitale Kompetenzen gewinnen und entwickeln
Für die drei Zielgruppen formuliert die Personalstrategie dabei spezifische Aussagen und Erwartungen. Daneben werden die klassischen Themen der Personalpolitik wie attraktive Arbeitsbedingungen, Personalentwicklung, Vielfalt, Vereinbarkeit zwischen Berufs- und Privatleben weiterhin vorangetrieben.
Personalbefragungen und Reporting
Fortlaufend wird überprüft, ob das Personalmanagement der Bundesverwaltung auf dem richtigen Weg ist, um die strategischen Ziele zu erreichen. Dies geschieht mit zwei Instrumenten: Zum einen werden die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung regelmässig zu ihrer Arbeitssituation befragt. Zum anderen gibt ein jährliches Reporting Auskunft darüber, ob die angestrebten Vorgaben beim Bundespersonal erreicht werden. Dabei geht es beispielsweise um die Geschlechter- oder Sprachverteilung, um Statistiken bei der Rekrutierung und Fluktuation oder um die Gesundheit der Mitarbeitenden. Dieses Monitoring zeigt auf, wo Handlungsbedarf besteht und inwiefern personalpolitische Massnahmen Wirkung zeigen.
Aufsichtsfunktion bei bundesnahen Unternehmen
Der Bundesrat beeinflusst auch teilweise die Personalpolitik privatrechtlicher Unternehmen, die der Bund kapital- und stimmenmässig beherrscht (bundesnahe Unternehmen). Für diese erlässt er Grundsätze zu den Kaderlöhnen sowie zur ausgewogenen Vertretung der Geschlechter und Sprachgemeinschaften in den obersten Leitungsorganen. Über die Einhaltung der Vorgaben berichtet der Bundesrat jährlich gegenüber der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte.
Steuerung der Personalressourcen
Der Bund wendet jährlich rund 5,9 Milliarden für das Bundespersonal auf. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) sorgt dafür, dass diese Ausgaben bundesweit nach den vorgegebenen Prozessen getätigt werden. Zudem erstellt das EPA den Voranschlag und die Rechnung für den Personalbereich. Gegenüber Bundesrat und Parlament wird Rechenschaft über die Verwendung der finanziellen Mittel abgelegt.
Sozialpartnerschaft und parlamentarische Vorstösse
Der Bundesrat gestaltet die Personalpolitik der Bundesverwaltung nicht im Alleingang: Im Sinne einer intakten Sozialpartnerschaft bezieht er die Mitarbeitenden via Personalverbände mit ein. Im ständigen Dialog werden wichtige personalpolitische Angelegenheiten sowie Lohnmassnahmen besprochen.
Auch die Mitglieder der eidgenössischen Räte nehmen mit parlamentarischen Vorstössen immer wieder Einfluss auf die Personalpolitik. Mit dem jährlichen Reporting (siehe oben) legt der Bundesrat gegenüber dem Parlament Rechenschaft über personalpolitische Entwicklungen ab.
Personalrecht im Wandel
Verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln das Arbeitsverhältnis, sowie Rechte und Pflichten im Arbeitsalltag der Bundesangestellten. Grundlage ist das Bundespersonalgesetz (BPG). Ihm sind neben den Angestellten der Bundesverwaltung auch diejenigen der Parlamentsdienste, Bundesgerichte und der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) unterstellt. Wo das Bundespersonalrecht keine spezifischen Bestimmungen vorsieht, gelten die Bestimmungen des Obligationenrechts.
Personalgewinnung
Für die Bundesverwaltung ist es essentiell, die am besten geeigneten Mitarbeitenden für die vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben sowie Dienstleistungen zu finden, sie für sich zu gewinnen und ans Unternehmen zu binden. Die Arbeitgeberin Bundesverwaltung steht dabei in enger Konkurrenz mit der Privatwirtschaft, den kantonalen Behörden und Organisationen. Um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen, bemüht sich die Bundesverwaltung um eine klare Positionierung als Arbeitgeberin. Sie bewirbt die gesuchten Zielgruppen mit gezielten Massnahmen und gestaltet das Rekrutierungsverfahren kundenfreundlich.
Aktueller Stand und Ausblick
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Letzte Änderung 29.11.2023