Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts

Das Wichtigste in Kürze

Am 21. Juni 2019 haben National- und Ständerat die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet. Zurzeit werden Umsetzungsinstrumente erarbeitet. Die beiden revidierten Erlasse sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.


Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens ist die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) ein interdepartementales Strategie- und Koordinationsorgan. Die BKB ist im BBL angesiedelt und unter anderem verantwortlich für die Weiterentwicklung des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes. Am 21. Juni 2019 haben National- und Ständerat die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet. Parallel dazu hat das Parlament das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) angenommen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2020 die revidierte Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) verabschiedet. Die beiden revidierten Erlasse sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Das öffentliche Beschaffungsrecht regelt ein bedeutendes Segment der Schweizer Volkswirtschaft. Allein die zentrale Bundesverwaltung hat im Jahr 2020 Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 7,2 Milliarden Franken beschafft. Das revidierte WTO-Übereinkommen erweitert das Marktzugangspotential um rund 80 bis 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr.

Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts (BBL)

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Letzte Änderung 26.10.2022

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