Nationaler Finanzausgleich

Der Nationale Finanzausgleich basiert auf der Idee, dass wirtschaftlich starke Kantone und der Bund den finanziell schwächeren Kantonen helfen. Durch diesen Ausgleich sollen staatliche Aufgaben effizienter erbracht werden.

Das Wichtigste in Kürze

Der Föderalismus ist ein tragendes Prinzip der Schweiz. Die 26 Kantone und die rund 2200 Gemeinden verfügen über weitreichende Kompetenzen. Deshalb ist auch der Finanzausgleich wichtig für den Zusammenhalt des Landes. Ihm liegt die Idee der Solidarität zugrunde: Die wirtschaftlich starken Kantone und der Bund helfen den finanziell schwächeren.

Der nationale Finanzausgleich verfolgt zwei Hauptziele:

  • die kantonalen Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zu verringern

  • staatliche Aufgaben effizienter zu erbringen

Das geltende Ausgleichsystem wurde 2008 eingeführt und 2020 angepasst. Es besteht hauptsächlich aus dem Ressourcen- und dem Lastenausgleich. Der Bund finanziert rund zwei Drittel und die Kantone einen Drittel der Ausgleichszahlungen.


Der Ressourcenausgleich

Der Ressourcenausgleich soll sicherstellen, dass jeder Kanton genügend finanzielle Mittel hat, um seine Aufgaben wahrzunehmen. Gemessen wird dies mit dem Ressourcenpotenzial, das die Wirtschaftskraft eines Kantons widerspiegelt. Es wird auf der Basis der steuerbaren Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen und der steuerbaren Gewinne der juristischen Personen berechnet.

Wird das Ressourcenpotenzial pro Einwohner ins Verhältnis zum schweizerischen Mittel gesetzt, resultiert daraus der Ressourcenindex. Kantone mit einem Ressourcenindex grösser als 100 gelten als ressourcenstark und zahlen in den Finanzausgleich ein. Kantone mit einem Ressourcenindex kleiner als 100 sind ressourcenschwach und erhalten Mittel aus dem Ressourcenausgleich.

Die Mittel aus dem Ressourcenausgleich werden so verteilt, dass sie auf die ressourcenschwächsten Kantone konzentriert werden. Kantone mit einem Ressourcenindex von weniger als 70 Punkten erreichen dank dem Ausgleich genau die garantierte gesetzliche Mindestausstattung von 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels. Die übrigen ressourcenschwachen Kantone erreichen einen Wert zwischen 86,5 und 100 Indexpunkten. Der Ressourcenausgleich wird vom Bund zu 60 und von den ressourcenstarken Kantonen zu 40 Prozent finanziert.

Mit dem Ressourcenausgleich wird die Ungleichheit in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen merklich abgebaut. Sie verringert sich dank dem Finanzausgleich um rund einen Drittel.
Die Ausgleichssumme für den Ressourcenausgleich wird seit 2020 regelgebunden über gesetzliche Vorgaben festgelegt. Zuvor hatte jeweils das Parlament darüber entschieden.

Lastenausgleich

Der Lastenausgleich wird durch den Bund finanziert. Er unterstützt Gebirgs- und Zentrumskantone, die überdurchschnittliche Kosten tragen müssen, die sie nicht beeinflussen können:

  • Einerseits sind dies Kosten aufgrund der Bevölkerungsstruktur (Armut, Alter und Ausländerintegration) oder der Zentrumsfunktion, die im soziodemografischen Lastenausgleich berücksichtigt werden.

  • Andererseits werden mit dem geografisch-topografischen Lastenausgleich Kantone mit Kosten aufgrund der Höhenlage, der Steilheit des Geländes oder der geringen Besiedlungsdichte entlastet.

Die Lastenausgleichszahlungen sind unabhängig vom Ressourcenausgleich.

Ein Kanton erhält Mittel aus dem geografisch-topografischen Lastenausgleich, wenn seine Lasten über dem nationalen Durchschnitt liegen. Die Mittel werden zu je einem Drittel für die Höhenlage, die Steilheit und die geringe Bevölkerungsdichte ausgerichtet.

Beim soziodemografischen Lastenausgleich werden zwei Drittel der Mittel für überdurchschnittliche Lasten aufgrund der Bevölkerungsstruktur und ein Drittel aufgrund der Zentrumsfunktion verteilt. Letztere misst Kosten der «Dichte» und betrifft im Wesentlichen die urbanen Zentren Zürich, Genf und Basel.

Bedeutendste Empfänger
Bedeutendste Empfänger
© EFD / DFF

Temporäre Instrumente

Drei temporäre Instrumente dämpfen die Auswirkungen dreier Reformen ab. Das erste Instrument, der Härteausgleich, stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er endet spätestens 2034 und wird seit 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert sein Anrecht auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.

Das zweite Instrument mildert die Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020. Die Zahlungen werden proportional zur Bevölkerung auf die ressourcenschwachen Kantone verteilt. Die Zahlungen erfolgen in den Jahren 2021 bis 2025 und nehmen Jahr für Jahr ab. Sie werden vom Bund finanziert.

Im Jahr 2024 wird ein weiteres temporäres Instrument eingeführt. Es glättet die Auswirkungen der Anpassungen des Ressourcenausgleichs im Rahmen der AHV-Steuervorlage (STAF). Während sechs Jahren werden dazu jährlich 180 Millionen eingesetzt. Diese Mittel werden vom Bund zur Verfügung gestellt.

Finanzströme des Finanzausgleichs

Die Zahlungen des Finanzausgleichs belaufen sich im Jahr 2024 auf rund 0,7 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Davon entfallen 76 Prozent auf den Ressourcenausgleich, 15 Prozent auf den Lastenausgleich und 8 Prozent auf die temporären Instrumente.

Finanzströme des Finanzausgleichs
Finanzströme des Finanzausgleichs

Zahlungen 2024 in Mrd. Franken (in % der Ausgleichszahlungen total)
© EFD / DFF

Weiterführende Informationen

Dossier der zuständigen Stellen

Ausgleichszahlungen (EFV)

 

https://www.efd.admin.ch/content/efd/de/home/finanzpolitik/nationaler-finanzausgleich.html