Die Schuldenbremse

Das Wichtigste in Kürze

Die Schuldenbremse ist ein einfacher Mechanismus zur Steuerung der Gesamtausgaben des Bundes. Sie soll chronische Defizite und damit einen Schuldenanstieg verhindern. In der Bevölkerung geniesst sie starken Rückhalt: 85 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatten 2001 die Verfassungsbestimmung zur Schuldenbremse gutgeheissen, und Umfragen zufolge ist die Zustimmung noch immer sehr gross.

Die Schweiz steht heute mit einer Schuldenquote von unter 30 Prozent im internationalen Vergleich exzellent da. Die Schuldenbremse hat eine namhafte Reduktion der Bundesschulden ermöglicht. Durch den Schuldenabbau der vergangenen Jahre können jährlich Zinsausgaben in beträchtlicher Höhe eingespart werden. Das schafft Spielraum für Investitionen und neue wichtige Aufgaben.


Die Hauptelemente

Die Elemente der Schuldenbremse sind in Artikel 126 der Bundesverfassung verankert:

  • Grundsatz: Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.

  • Ausgabenregel: Der Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben richtet sich unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage nach den geschätzten Einnahmen.

  • Ausnahme: Bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf kann der Höchstbetrag nach Absatz 2 angemessen erhöht werden.

  • Sanktionen: Überschreiten die in der Staatsrechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben den Höchstbetrag nach Absatz 2 oder 3, so sind die Mehrausgaben in den Folgejahren zu kompensieren.

  • Umsetzung: Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Warum eine Schuldenbremse?

In den 1990er-Jahren gerieten die Bundesfinanzen aus dem Gleichgewicht. Innerhalb weniger Jahre führten Milliardendefizite zu einem starken Anstieg der Verschuldung, der durch die Ausfinanzierung der Pensionskassen des Bundes und der bundesnahen Betriebe noch verstärkt wurde.

Schon damals war in der Verfassung der Grundsatz verankert, dass der «Fehlbetrag der Bilanz des Bundes abzutragen» sei. Aber der verlangte Schuldenabbau blieb toter Buchstabe, ein häufiges Phänomen in der Politik: Im Grundsatz herrscht Einigkeit, sobald es aber um die Umsetzung und den konkreten Einzelfall geht, gibt es immer wieder Gründe, davon abzuweichen.

Mit dieser finanzpolitischen Erfahrung wuchs die Bereitschaft von Bundesrat und Parlament, sich in der Finanzpolitik durch eine konkrete, griffige Ausgabenregel einschränken zu lassen, so dass der gute Vorsatz auch tatsächlich eingehalten wird: Die Schuldenbremse begrenzt die Ausgaben auf das Niveau der strukturellen, das heisst konjunkturell bereinigten Einnahmen. Die Ausgaben können nur erhöht werden, wenn ihre Finanzierung durch Einnahmen oder entsprechende Verzichte gesichert ist, und Steuersenkungen müssen mit entsprechenden Ausgabenkürzungen einhergehen.

Die Wirkung der Schuldenbremse

Das Ziel der Schuldenbremse ist eine Stabilisierung der Schulden. Von 2003 bis 2019 konnten die Bundesschulden sogar um rund 27,4 Milliarden Franken reduziert werden. Der Grund dafür waren strukturelle Überschüsse. Diese kamen zustande, weil einerseits die Einnahmen höher und andererseits die Ausgaben tiefer ausfielen als budgetiert.

Die Prognosefehler bei den Einnahmen dürften dank verbesserten Schätzmethoden künftig abnehmen. Da aber auch in Zukunft die budgetierten Ausgaben in der Regel nicht vollständig ausgeschöpft werden, wird es langfristig weiterhin zu einem schrittweisen Schuldenabbau kommen. Die Massnahmen zur Abfederung der Corona-Pandemie führen jedoch vorübergehend zu einem deutlichen Anstieg der Bundesschulden.

So funktioniert die Schuldenbremse

Mittelfristig, das heisst über einen Konjunkturzyklus hinweg, ist der Bundeshaushalt mit der Schuldenbremse ausgeglichen: In der Hochkonjunktur müssen Überschüsse erwirtschaftet werden, um die Defizite der darauf folgenden Rezession zu kompensieren. Die Ausgaben werden auf das Niveau der strukturellen, das heisst der konjunkturell bereinigten Einnahmen begrenzt. Dies ermöglicht eine stetige Ausgabenentwicklung und verhindert eine Stop-and-Go-Politik.

Schuldenbremse
© EFD / DFF

Flexibel und dennoch griffig

Damit eine finanzpolitische Regel wirkt, muss sie streng und verbindlich sein; sie muss aber auch genug Spielraum lassen, um auf äussere Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Diese Flexibilität gewährleistet die Schuldenbremse durch die Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage, wie die vorherige Grafik illustriert. Ausserdem hat die Schuldenbremse eine Ausnahmebestimmung: In aussergewöhnlichen Situationen (so etwa bei Naturkatastrophen, schweren Rezessionen und anderen nicht steuerbaren Entwicklungen) ist es möglich, von der Regel abzuweichen und ausserordentliche Ausgaben zu tätigen. Diese ausserordentlichen Ausgaben müssen in den Folgejahren kompensiert werden, wenn sie nicht durch ausserordentliche Einnahmen der vergangenen Jahre gedeckt werden können. Dadurch soll verhindert werden, dass von der Ausnahme über Gebühr Gebrauch gemacht wird.

Die Schuldenbremse wird auf das Budget angewendet und mit dem Jahresabschluss neu berechnet und kontrolliert. Die konjunkturell bereinigten Überschüsse und Defizite werden auf dem sogenannten Ausgleichskonto festgehalten. Wurden die Vorgaben im Budgetvollzug nicht eingehalten (z.B. durch zu hohe Budgetnachträge) und entsteht auf dem Ausgleichskonto ein Defizit, enthält das Regelwerk einen klaren Sanktionsmechanismus: Das Defizit des Ausgleichskontos muss vollumfänglich wieder kompensiert werden.

Finanzpolitische Herausforderungen

Die Schuldenbremse und der politische Wille zur Einhaltung ihrer Vorgaben haben einen wesentlichen Beitrag zur Gesundung der Bundesfinanzen geleistet.

Die langfristige finanzpolitische Herausforderung wird es sein, angesichts der Wachstumsdynamik in gesetzlich stark gebundenen Aufgabengebieten (z.B. soziale Wohlfahrt aufgrund der Alterung der Bevölkerung) auch anderen Ansprüchen gerecht zu werden und trotzdem dafür zu sorgen, dass die Finanzierung der Staatsleistungen für die öffentlichen und privaten Haushalte verkraftbar bleibt.

Die budgetierten Ausgaben wurden seit Einführung der Schuldenbremse fast immer unterschritten, was auch auf eine sparsame Mittelverwendung zurückzuführen ist. Die so erzielten Überschüsse führen unter den geltenden Regeln automatisch zu einer Schuldenreduktion. Vor diesem Hintergrund werden immer wieder Überlegungen darüber angestellt, ob neben dem automatischen Schuldenabbau auch eine andere Verwendung möglich sein soll.

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Letzte Änderung 25.01.2023

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