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Veröffentlicht am 20. Dezember 2024

Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Am 19. März 2023 verabschiedete der Bundesrat ein Massnahmenpaket, das die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ermöglichte.

Das Wichtigste in Kürze

Im März 2023 befand sich die Credit Suisse in einer akuten Vertrauenskrise. Der Bundesrat, die SNB und die FINMA mussten deshalb Mitte März sehr kurzfristig intervenieren, um die Schweizerische Volkswirtschaft zu schützen und Schäden für das Land abzuwenden. Am 19. März 2023 verabschiedete der Bundesrat ein Massnahmenpaket, das die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS ermöglichte. Mit der Kombination aus dieser Übernahme und den staatlichen Begleitmassnahmen konnte das Finanzsystem nachhaltig stabilisiert werden. Zum Massnahmenpaket im Kontext der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS gehörten unter anderem eine Verlustübernahmegarantie des Bundes an die UBS im Umfang von 9 Milliarden Franken sowie eine Garantie an die SNB zur Absicherung von Liquiditätshilfedarlehen an die Credit Suisse im Umfang von 100 Milliarden Franken.

Die UBS kommunizierte am 11. August 2023, dass sie die Verlustgarantie des Bundes ersatzlos kündet. Gleichzeitig hob sie auch die Vereinbarung zwischen der Credit Suisse und der SNB über die Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie des Bundes ersatzlos auf, nachdem diese Darlehen vollständig zurückbezahlt worden waren. Die Beendigung der Verlustgarantie und der Liquiditätshilfe-Darlehen mit Ausfallgarantie des Bundes sind endgültig.

Der Bund musste aus diesen Garantieverhältnissen keine Verluste übernehmen. Mit der Beendigung dieser Garantien entfallen für den Bund und die Steuerzahlenden auch die damit verbundenen Risiken. 

Fragen und Antworten (FAQ)

Liquiditätshilfe und Risiken für den Bund

Verlustgarantie

Public Liquidity Backstop

Notrecht

Alternative Szenarien

Regulierungen

Folgen für Dritte

Mitarbeitende und Löhne

Einnahmenübersicht

Definitiver Stand per 31. Dezember 2023

Staatlich garantiertes Liquiditätshilfe-Darlehen zugunsten der Credit Suisse (Public Liquidity Backstop PLB)

Bereitstellungsprämie 0,25 Prozent pro Jahr für Liquiditätshilfe-Darlehen von 100 Milliarden Franken:

  • Aufgelaufene Prämie (kumuliert 19. März 2023 bis 11. August 2023):
    100,7 Millionen Franken

Risikoprämie von 1,5 Prozent pro Jahr für effektiv bezogenes Liquiditätshilfe-Darlehen

  • Aufgelaufene Prämien (kumuliert seit 20. März 2023 bis 30. Mai 2023):
    60,6 Millionen Franken

Zusätzlich zur Bereitstellungsprämie und Risikoprämie an den Bund bezahlte die Credit Suisse einen Zins und eine Risikoprämie an die SNB.

Die übrigen Liquiditätshilfen der SNB (ohne staatliche Garantie) sind hier nicht aufgeführt.

UBS-Verlustgarantie: Garantiegebühr

Vertragsabschlussgebühr (initial set-up fee):

  • 40 Millionen Franken (in zwei Tranchen von je 20 Millionen Franken.)

Die Aufwände des Bundes für die UBS-Verlustgarantie (externe Beratung) betrugen 3,3 Millionen Franken.

Nicht zur Anwendung kamen aufgrund der Kündigung des Vertrags per 11. August 2023 folgende Bedingungen:

  • Jährliche Aufrechterhaltungsgebühr (annual maintenance fee) von 0,4 Prozent auf 9 Milliarden Franken d.h. 36 Millionen Franken p.a. (ab Oktober 2023).
  • Jährliche Risikoprämie (annual drawn portion fee) zwischen 0 und 4 Prozent auf 9 Milliarden Franken in Abhängigkeit der bereits realisierten und noch zu erwartenden Verluste.

Dokumentation

Sonderbotschaft zu den Verpflichtungskrediten

Medienkonferenz vom 19. März 2023

Faktenblätter

28. Februar 2024

Chronologie

Übernahme UBS/CS - Chronologischer Überblick über die Ereignisse und Massnahmen ab dem 15. März 2023.

6. März 2024

Finanzielle Auswirkungen auf den Bund

Der Bundesrat hatte im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS verschiedene Massnahmen beschlossen. Diese haben keine finanziellen Auswirkungen mehr auf den Bund.

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Verträge

Welche Verträge waren im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS erforderlich und warum?

Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Bundesgasse 3
Schweiz - 3003 Bern