WoZ Richtigstellung

Abstimmungsvorlage zur OECD-Mindestbesteuerung vom 18. Juni 2023: Richtigstellung des von der WochenZeitung am 25. Mai 2023 publizierten Artikels.

Am 24. Mai online und am 25. Mai 2023 im Print hat die «WochenZeitung» einen Artikel unter dem Titel «Keller-Sutter verheimlicht ‘Plan B’» publiziert. Sie behauptet, Bundesrätin Karin Keller-Sutter halte für den Fall eines Neins einen «Plan B» bereit und habe eine «gestellte Frage» nicht beantwortet und damit die Öffentlichkeit «in die Irre geführt». Diese Darstellung der WochenZeitung ist falsch und irreführend.

Richtig ist:

Es gibt keinen Plan B, mit dem das EFD die Einführung der Mindestbesteuerung per 1. Januar 2024 sicherstellen könnte, wenn die Vorlage am 18. Juni 2023 an der Urne abgelehnt würde. Das haben Abklärungen des Departements bei der Steuerverwaltung ergeben. Das gilt unabhängig davon, ob eine Rückwirkung rein rechtlich möglich wäre. Folglich kann Bundesrätin Keller-Sutter auch keinen Plan B verheimlichen. Entgegen der Darstellung der WochenZeitung wurde Bundesrätin Karin Keller-Sutter auch nie danach gefragt, ob eine Rückwirkung rein rechtlich möglich wäre. Das ist auch der WochenZeitung bekannt.

Das EFD kann sich zur Frage der Rückwirkung wie folgt äussern:

Rein rechtlich ist eine Rückwirkung naturgemäss möglich, wenn sie direkt in der Verfassung verankert würde. Ob eine Rückwirkung in der Verfassung verankert würde, wäre jedoch das Ergebnis eines demokratischen Prozesses, das nicht vorweggenommen werden kann.

Die korrekte Antwort auf die Frage, was im Falle einer Ablehnung der Vorlage am 18. Juni geschehen würde, bleibt darum unverändert die Folgende:

Die Stimmbevölkerung entscheidet am 18. Juni über die Vorlage, die das Parlament im Dezember verabschiedet hat. Eine Annahme würde sicherstellen, dass die Schweiz die Mindestbesteuerung per 1. Januar 2024 einführen könnte, wenn dies nötig wäre, um Steuereinahmen in der Schweiz zu sichern. Das weitere Vorgehen im Falle einer Ablehnung dieser Vorlage könnte hingegen erst im Lichte einer Analyse des Abstimmungsergebnisses abschliessend beurteilt werden. Jedenfalls ist es nicht möglich, schon vor der Abstimmung Rechtssicherheit über ein allfälliges alternatives Vorgehen zu schaffen.

Die Tatsache, dass eine Rückwirkung rein rechtlich möglich ist, wenn man diese Rückwirkung direkt in der Verfassung verankern würde, ändert an der Gültigkeit dieser Aussage nichts.

Im Falle eines Neins müsste die Frage einer Neuauflage und einer allfälligen Rückwirkung demokratisch – und unter Einbezug der Kantone und Gemeinden – neu verhandelt werden; es bräuchte erneut eine Volksabstimmung sowie eine Zustimmung von Volk und Ständen zu dieser Neuauflage, damit die Schweiz die Mindestbesteuerung tatsächlich einführen könnte. Das Resultat dieses demokratischen Prozesses kann das EFD nicht vorwegnehmen.

Fazit: Wird die Vorlage am 18. Juni vom Volk oder von den Ständen abgelehnt, wäre unklar, ob und wann die Schweiz die Mindestbesteuerung einführen könnte.

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Letzte Änderung 25.05.2023

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