Der «Blick» hat am 26. Mai 2023 unter dem Titel über «Höhere Mehrwertsteuer soll den Bund entlasten» (Print) sowie «Keller-Sutters brisanter AHV-Sparplan» (Online) über angebliche Sparvorhaben von Bundesrätin Karin Keller-Sutter berichtet.
Der «Blick» stützt sich für seinen Artikel auf Unterlagen der Ämterkonsultation. Dabei handelt es sich um verwaltungsinterne Entwürfe von Unterlagen - und nicht um die Dokumente, die vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) dem Bundesrat tatsächlich unterbreitet worden sind. Der «Blick» unterlässt es, dies in seinem Artikel entsprechend zu deklarieren.
Das EFD hält fest: Es gibt keine Pläne, der AHV Gelder zu entziehen. Und es gibt keine Pläne, die Altersrenten zu senken.
Richtig ist: Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, bis Ende 2024 Varianten für eine Entflechtung von Bundesmitteln und AHV zu prüfen und diese dem Bundesrat zu unterbreiten. Es ist klar, dass es im Falle einer Entflechtung eine Kompensation brauchen würde, weil die Finanzierung der AHV eben gerade nicht gefährdet werden darf. Es gab aber keinen Antrag des Finanzdepartements, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Auch die Altersrenten sind in keiner Weise von diesem Prüfauftrag betroffen.
Wie der Bundesrat bereits im Februar und März kommuniziert hat, will er das Urteil des Europäischen Menschenrechtgerichtshof umsetzen und damit die Diskriminierung der Witwer gegenüber den Witwen beenden. Der Bundesrat hat darum das Eidgenössische Departement für Inneres damit beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Reform der Witwen- und Witwerrenten zu erarbeiten.
Was bedeutet eine Entflechtung der AHV vom Bundeshaushalt?
Der Bundesbeitrag an die AHV ist der grösste Einzelposten in der Bundesrechnung. Er betrug 2022 9,7 Milliarden (hinzu kamen 3,2 Milliarden aus Erträgen der Mehrwertsteuer und 269 Millionen aus der Spielbankenabgabe). Der ordentliche Beitrag beträgt 20,2 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben. Wenn die Ausgaben der AHV rascher zunehmen als die Einnahmen des Bundes, so benötigt der Bund einen immer grösseren Anteil seiner Einnahmen für den AHV-Bundesbeitrag an die AHV. Dadurch wird die Finanzierung der übrigen Aufgaben des Bundes schwieriger. Mit einer Entflechtung würde der Bundesbeitrag ganz oder teilweise an die Entwicklung bestimmter Einnahmen (z.B. der Mehrwertsteuer) gekoppelt. Bei der IV ist eine solche Finanzierung bereits in Kraft. Der Bundesrat hat bereits am 1. Februar in seiner Stellungnahme auf das Postulat Bregy festgehalten, dass er eine Entflechtung prüfen werde.
Letzte Änderung 26.05.2023