Samnaun und Tschlin: Neuregelung der Kompensation der Mehrwertsteuerausfälle

Bern, 02.12.2005 - Seit dem 1. Januar 2001 zahlen die beiden bündnerischen Gemeinden Samnaun und Tschlin dem Bund Kompensationszahlungen auf entgangene Mehrwertsteuer-Einnahmen. Auf Grund der gemachten Erfahrungen hat sich die bisherige Regelung zwischen dem Bund und den beiden Gemeinden als verbesserungswürdig erwiesen. Dem neu ausgehandelten Vertrag hat der Bundesrat heute zugestimmt.

Solange die beiden bündnerischen Talschaften Samnaun und Sampuoir aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeschlossen sind, gilt das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Mehrwertsteuergesetz in diesen beiden Talschaften nur für Dienstleistungen und Leistungen des Hotel- und Gastgewerbes, nicht aber für Lieferungen von Gegenständen. Die dem Bund dadurch entstehenden Steuerausfälle sind durch die Gemeinden Samnaun und Tschlin zu kompensieren.

Der zwischen dem Bund und den beiden genannten Gemeinden abgeschlossene Vertrag ist seit dem 1. Januar 2001 wirksam. Nach drei Jahren Erfahrungen hat es sich gezeigt, dass Berechnungsbasis und Berechnungsmethode zu verbessern sind. Um der Realität möglichst nahe kommende Kompensationszahlungen zu erhalten, wurden mit den Gemeindevertretern entsprechende Verhandlungen geführt. Dem von der Eidg. Steuerverwaltung ESTV ausgearbeiteten neuen Vertragsentwurf stimmten beide Gemeinden zu.


Adresse für Rückfragen

Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325 77 40



Herausgeber

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.efd.admin.ch/content/efd/de/home/das-efd/nsb-news_list.msg-id-977.html