Bundesrat hat sich zum Ergebnis der ausserordentlichen Session ausgetauscht

Bern, 19.04.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. April 2023 zur Kenntnis genommen, dass der Nationalrat in der ausserordentlichen Session vom 11./12. April 2023 die dringlichen Verpflichtungskredite für Garantien zugunsten der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der UBS zweimal abgelehnt hat. Das Parlament hat diese Kredite unter der Prämisse beraten, dass eine Ablehnung keine rechtliche Wirkung auf die eingegangenen dringlichen Verpflichtungen des Bundes gegenüber der SNB und der UBS entfaltet. Der Bundesrat teilt diese Rechtsauffassung. Ohne diese Verpflichtungen hätten die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und damit die Stabilisierung des Finanzsystems nicht erreicht werden können. Der Bundesrat wird jedoch die Haltung des Parlaments in seinen künftigen Arbeiten und Entscheiden bestmöglich berücksichtigen.

In der ausserordentlichen Session vom 11. und 12. April 2023 hat der Ständerat die Bundesbeschlüsse zu den vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskrediten gutgeheissen; der Nationalrat hat sie in der Gesamtabstimmung hingegen zweimal abgelehnt, womit das Geschäft formell an den Bundesrat zurückgewiesen wurde.

Der Bundesrat hat den Entscheid des Parlaments an seiner Sitzung vom 19. April 2023 zur Kenntnis genommen. Er bestätigt, dass dieser Entscheid keine rechtliche Wirkung auf bereits eingegangene Verpflichtungen des Bundes gegenüber Dritten – sprich gegenüber der SNB und der UBS – entfaltet, weil beide Verpflichtungen mit dem Erlass der Notverordnung bereits verbindlich erfolgt sind. Damit der Bund diese Verpflichtungen eingehen durfte, brauchte er gestützt auf Artikel 28 Absatz 1 des Finanzhaushaltsgesetzes jedoch die vorgängige Zustimmung durch die Finanzdelegation der eidg. Räte. Diese Zustimmung erfolgte am 19. März 2023. Der Bundesrat bekräftigt, dass die gleichentags eingegangenen Verpflichtungen bzw. Zusicherungen gegenüber der SNB und der UBS aufgrund der ausserordentlichen Umstände und der hohen Dringlichkeit nötig waren, um eine Finanzkrise und damit gravierende Schäden für die Schweizer Volkswirtschaft abzuwenden. Hätte eine Nicht-Genehmigung der Kredite durch das Parlament zur Folge, dass der Bund bereits eingegangene Verpflichtungen ganz oder teilweise rückgängig machen müsste, würde die bundesrätliche Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten erheblich beeinträchtigt, was dem Willen des Parlaments widerspräche, den es bei der punktuellen Revision des Verfahrens im Jahr 2010 äusserte. Im vorliegenden Fall hätte das Ziel der Stabilisierung des Finanzsystems nicht erreicht werden können. Das gilt sowohl für die Garantie gegenüber der SNB als auch für die Garantie des Bundes gegenüber der UBS.  

Der Bundesrat weist darauf hin, dass diese Rechtsauffassung auch den Entscheiden des Parlaments zugrunde lag. In einer Notiz vom 24. März 2023 hat das Sekretariat der Finanzkommissionen festgehalten, dass ein negativer Entscheid des Parlaments im sogenannten Aussenverhältnis keine Wirkung entfalten würde, weil die Mittel nach erfolgter Zustimmung durch die Finanzdelegation durch den Bund bereits vollumfänglich verpflichtet wurden: Einerseits mittels unterzeichnetem Vertrag zwischen Bund und SNB für eine Ausfallgarantie in der Höhe von 100 Milliarden Franken und anderseits mittels Zusicherung des Bundesrats an die UBS für eine Verlustgarantie in der Höhe von 9 Milliarden Franken, welche für die UBS eine Voraussetzung für die Übernahme der Credit Suisse war und ist. Diese Rechtsauffassung war in den parlamentarischen Beratungen vor und während der ausserordentlichen Session unbestritten, was sich auch im Eintretensvotum der Präsidentin der ständerätlichen Finanzkommission vom 11. April 2023 manifestierte.

Diese rechtliche Einschätzung des Bundesrats und des Sekretariats der Finanzkommissionen stützt sich auf die Analyse der Materialien zum Finanzhaushaltsgesetz (vgl. auch Notiz des Sekretariats der Finanzkommissionen und Faktenblatt des EFD). Die Auffassung, wonach im Aussenverhältnis die Mittel für die Garantien gegenüber der SNB und der UBS bereits verbindlich verpflichtet sind, wird auch vom Bundesamt für Justiz (BJ) geteilt.

Bundesrat wird Haltung des Parlaments berücksichtigen

Priorität für das Handeln des Bundesrats bleibt, die Schäden und Risiken für Staat, Steuerzahlende und Volkswirtschaft zu minimieren. Er wird die Haltung des Parlaments bei seinen künftigen Arbeiten und Entscheiden berücksichtigen. Dies gilt einerseits für die Verhandlungen mit der UBS über den Garantievertrag, allerdings nur soweit dies die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und damit die erreichte Stabilisierung nicht gefährdet. Und es gilt andererseits für die Arbeiten im Rahmen der gründlichen Aufarbeitung der Ereignisse sowie der Erfüllung der vom Parlament überwiesenen Postulate, die unter anderem auch Fragen des Notrechts betreffen. Der Bundesrat wird dabei auch die Frage prüfen, ob das Parlament bei dringlichen Finanzbeschlüssen gemäss heutiger Rechtslage angemessen einbezogen ist oder ob Anpassungen notwendig und möglich sind, ohne dass die verfassungsrechtlichen Kompetenzen des Bundes und damit die staatliche Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten beschnitten werden wird.




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