Bundesrat konkretisiert Entlastungsmassnahmen bei den gebundenen Ausgaben

Bern, 29.03.2023 - Der Bundesrat hat am 25. Januar und am 15. Februar 2023 Entscheide zur Entlastung des Haushalts gefällt. Für 2024 hat er bereits Bereinigungsmassnahmen von 2 Milliarden Franken beschlossen. Da diese Massnahmen jedoch nicht ausreichen, um die strukturellen Defizite ab 2025 zu beseitigen, will er auch bei den stark gebundenen Ausgaben ansetzen. An seiner Sitzung vom 29. März 2023 hat der Bundesrat diesen Beschluss konkretisiert: Er sieht befristete Senkungen der Bundesbeiträge an die ALV, den Bahninfrastrukturfonds sowie eine Senkung des Kantonsanteils an der Direkten Bundessteuer vor. Die Vernehmlassungsvorlage ist für den Juni geplant. Leistungsseitige Massnahmen in der AHV insbesondere im Bereich der Witwenrenten sollen mit einer separaten Vorlage an die Hand genommen werden und den Bundeshaushalt ab 2026 entlasten. Mit diesem Massnahmenpaket soll der Bundeshaushalt ab 2025 mit rund 600 bis 700 Millionen pro Jahr entlastet werden. Es verbleibt damit in den Finanzplanjahren weiterhin ein Defizit.

Der Bundeshaushalt weist ab 2025 hohe strukturelle Defizite auf. Ursache dafür sind wachsende sowie neue, nicht gegenfinanzierte Ausgaben. Das Massnahmenpaket zur Abwendung eines Ausfalls der Credit Suisse, das nötig war, um enorme volkswirtschaftliche Schäden von der Schweiz abzuwenden, hat keinen Einfluss auf den ordentlichen Finanzhaushalt und erhöht damit auch in keiner Weise den Bereinigungsbedarf. Der Bundesrat hat bereits verschiedene gezielte Massnahmen sowie lineare Kürzungen bei den schwach gebundenen Ausgaben beschlossen, mit denen der Haushalt um bis zu 2 Milliarden pro Jahr entlastet wird. Trotz dieser Massnahmen verbleiben ab 2025 Fehlbeträge von über 1 Milliarde pro Jahr. Da fast zwei Drittel der Bundesausgaben gesetzlich gebunden sind, will der Bundesrat jetzt Gesetzesänderungen in die Wege leiten, um die Haushaltskonsolidierung ab 2025 auf breiterer Basis vornehmen zu können. Das Paket umfasst folgende Massnahmen:

  • Der Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung soll – befristet auf fünf Jahre – um 250 Millionen pro Jahr gekürzt werden. Die ausserordentlichen Bundesbeiträge von insgesamt 16 Milliarden während der Covid-Pandemie haben dazu beigetragen, dass sich die ALV in diesen Jahren trotz starkem Ausbau der Kurzarbeitsentschädigungen nicht verschulden musste und das Kapital des ALV-Fonds in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen dürfte. Deshalb soll die ALV vorübergehend einen Beitrag an die Entlastung des Bundeshaushalts leisten. Eine Ventilklausel sorgt dafür, dass die ALV bei einer starken Zunahme der Arbeitslosigkeit aufgrund der Kürzung nicht in eine finanzielle Schieflage gerät.

  • Das Parlament berät derzeit eine parlamentarische Initiative zur familienergänzenden Kinderbetreuung, die den Bund ab 2025 gegen 800 Millionen pro Jahr kostet. Es besteht ein starkes Ausgabenwachstum in den Folgejahren. Weil es sich um eine kantonale Aufgabe handelt, lehnt der Bundesrat die Vorlage grundsätzlich ab.  Er beantragte daher, die Vorlage stark zu redimensionieren (Halbierung der Beiträge an die Eltern, Verzicht auf Programmvereinbarungen). Zudem sollen sich die Kantone an der Finanzierung beteiligen. Dafür schlägt der Bundesrat eine Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer um 0,7 Prozentpunkte auf 20,5 Prozent vor. Dies entspricht rund 200 Millionen. Zudem ist die Option auf eine Senkung um weitere 0,4 Prozentpunkte vorzusehen, wenn die Vorlage den Bund trotz Senkung des Kantonsanteils aufgrund der steigenden Kosten dereinst um mehr als 200 Millionen belasten sollte.

  • Die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds soll befristet für drei Jahre um mindestens 150 Millionen pro Jahr gekürzt werden. Dies kann ohne Gesetzesänderung umgesetzt werden. Dabei soll der geplante Ausbau der Infrastruktur nicht in Frage gestellt werden. Auch hier ist eine Sicherung vorgesehen: Gemäss der Vernehmlassungsvorlage zur Nachhaltigen Finanzierung der SBB sollen die Mittel des Bundes aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe künftig vollständig in den BIF eingelegt werden, bis dessen Reserven mindestens 300 Millionen erreichen. Die Kürzung der BIF-Einlage kann gestützt darauf daher nur umgesetzt werden, wenn die Vorgabe einer ausreichenden Reserve von 300 Millionen erfüllt ist.

Bei der AHV besteht Handlungsbedarf in Zusammenhang mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Um die Ungleichbehandlung von Witwern gegenüber Witwen zu beseitigen, sollen insbesondere die Witwenrenten in Anlehnung an die heutige Regelung für Witwer befristet werden: Grundsätzlich sollen künftig Witwen und Witwer nur noch solange Anspruch auf eine Rente haben, bis das jüngste Kind 25 Jahre alt ist. Zudem werden Anpassungen bei den Kinderrenten für Pensionierte geprüft. Übergangsfristen für bestehende Renten sollen eine möglichst sozialverträgliche Umsetzung erlauben. Ziel der Reform sind ausgabenseitige Entlastungen für die AHV von mindestens 500 Millionen und für den Bund von mindestens 100 Millionen ab 2026. Die konkreten Massnamen werden vom EDI erarbeitet.

Dieses Massnahmenpaket wird nicht ausreichen, um die strukturellen Defizite vollständig und nachhaltig zu beseitigen. Das erwartete hohe Ausgabenwachstum in der sozialen Wohlfahrt (insbesondere AHV, Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen, neu auch familienexterne Kinderbetreuung) und bei den Armeeausgaben sowie die hohe Unsicherheit über die Migrationsausgaben dürften spätestens ab 2025 weitere Bereinigungsmassnahmen nötig machen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass er, unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Massnahmen, ein ausgewogenes Paket präsentiert. Die Vernehmlassung soll im Juni 2023 eröffnet werden.


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