Bundesrat verabschiedet 16 Nachtragskredite zum Voranschlag 2023

Bern, 29.03.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. März 2023 den ersten ordentlichen Nachtrag zum Budget 2023 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament 16 Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 433,8 Millionen Franken. Diese betreffen schwergewichtig den Asylbereich (166,1 Mio.), den Hilfsaktionsplan für die Ukraine und die Republik Moldau (113 Mio.) sowie die Abgeltungen im Regionalen Personenverkehr (87 Mio.). Die Verpflichtungskredite im Zusammenhang mit der Credit Suisse werden dem Parlament in einer separaten Botschaft vorgelegt.

Der Bundesrat hat am 24. Februar 2023 beschlossen, die vom Krieg betroffenen Menschen in der Ukraine und den Nachbarregionen (insbesondere die Republik Moldau) mit einem Hilfspaket von insgesamt 140 Millionen Franken zu unterstützen. 27 Millionen davon können mit budgetierten Mitteln finanziert werden, es resultiert daher ein Nachtragskredit von 113 Millionen.

Aufgrund der Schutzsuchenden aus der Ukraine sind das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie die Kantone und Gemeinden seit Frühling 2022 mit einer ausserordentlichen Lage konfrontiert. Gleichzeitig steigt die Anzahl der Asylgesuche. Für 2023 wird neu von 30’000 Asylgesuchen ausgegangen. Um einen weiteren Pendenzenanstieg bei den Asylgesuchen zu vermeiden, soll die monatliche Bearbeitungskapazität des SEM befristet um 180 zusätzliche Stellen erhöht werden (26,2 Mio.). Die weiteren Mehrausgaben betreffen die Bundesasylzentren und die Bereitstellung von Unterbringungsplätzen in militärischen Infrastrukturen (139,9 Mio.).

Im regionalen Personenverkehr ist 2023 mit deutlich höheren ungedeckten Kosten der Transportunternehmen zu rechnen (87 Mio.). Der Mehrbedarf wird verursacht durch nicht eingeplante Auswirkungen der Covid-Pandemie und des Krieges in der Ukraine.

Was sind Nachtragskredite und Verpflichtungskredite?

Nachtragskredite
ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, eine Verzögerung zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.

Ein Verpflichtungskredit setzt den Höchstbetrag fest, bis zu dem der Bundesrat für ein bestimmtes Vorhaben finanzielle Verpflichtungen eingehen kann. Er wird dann benutzt, wenn die Ausführung eines Vorhabens über das Voranschlagsjahr hinaus Zahlungen verursacht. Das Finanzhaushaltgesetz nennt die Fälle, in denen ein Verpflichtungskredit einzuholen ist. Entsprechende Begehren werden den eidgenössischen Räten entweder mit besonderer Botschaft oder mit den Beschlüssen über den Voranschlag und seine Nachträge unterbreitet.


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