Bundesrat will Greenwashing im Finanzmarkt vorbeugen

Bern, 16.12.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 das weitere Vorgehen zur Vermeidung von Greenwashing im Finanzmarkt festgelegt. Unter Greenwashing im Finanzsektor wird die Täuschung von Kundinnen und Kunden bezüglich nachhaltiger Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen verstanden. Der Bundesrat vertritt den Standpunkt, dass es für das Funktionieren des Marktes ein klares, allgemeines Verständnis braucht, wann ein Finanzprodukt oder eine Finanzdienstleistung als nachhaltig angeboten werden kann. Eine Arbeitsgruppe soll prüfen, wie dieser Standpunkt effizient umgesetzt werden kann.

Der Bundesrat hat in einem Positionspapier seine Haltung zu Greenwashing im Finanzmarkt präzisiert. Finanzprodukte oder -dienstleistungen sollen nur dann als nachhaltig angeboten werden, wenn sie mit mindestens einem spezifischen Nachhaltigkeitsziel verträglich sind oder dazu beitragen, ein Nachhaltigkeitsziel zu erreichen. Damit soll gewährleistet werden, dass Finanzprodukte und ‑dienstleistungen, die allfällige ESG-Risiken reduzieren sollen, nur als nachhaltig bezeichnet werden, wenn sie neben einem rein finanziellen auch ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen. Anbieter nachhaltiger Produkte oder Dienstleistungen sollen darlegen, wie sie das angestrebte nachhaltige Anlageziel zu erreichen gedenken. Die Anbieter sollen zudem periodisch über die gewählten nachhaltigen Anlageziele Rechenschaft ablegen und die Einhaltung der Transparenzanforderungen soll durch einen unabhängigen Dritten überprüft werden können. Schliesslich sollen Kundinnen und Kunden ihre Rechte auf dem Rechtsweg geltend machen können.

Der Bundesrat beauftragt eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), zu prüfen, wie der Standpunkt des Bundesrates bezüglich Greenwashing-Prävention am besten umzusetzen ist. In der Arbeitsgruppe sollen nebst dem EFD das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA), die Branche sowie Nichtregierungsorganisationen vertreten sein. Das EFD wird dem Bundesrat auf Basis der Arbeiten bis Ende September 2023 das weitere Vorgehen vorschlagen.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 46 16, info@sif.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.efd.admin.ch/content/efd/de/home/das-efd/nsb-news_list.msg-id-92279.html