Vernehmlassung zur Individualbesteuerung eröffnet

Bern, 02.12.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 die Vernehmlassung zur Individualbesteuerung eröffnet. Alle Personen sollen eine eigene Steuererklärung ausfüllen, auch wenn sie verheiratet sind. Die Vorlage dient als indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative, welche der Bundesrat ablehnt.

Die Individualbesteuerung verfolgt das Ziel, möglichst hohe Arbeitsanreize für Zweitverdienende zu setzen und die Chancengleichheit der Geschlechter zu fördern. Zudem wird die als «Heiratsstrafe» bekannte Höherbelastung von bestimmten Ehepaaren gegenüber unverheirateten Paaren beseitigt, in dem Ehepaare wie unverheiratete Paare getrennt besteuert werden. Für alle steuerpflichtigen Personen gilt der gleiche Tarif. Im Interesse einer ausgewogenen Besteuerung schlägt der Bundesrat verschiedene Begleitmassnahmen bei der direkten Bundessteuer vor:

  • Für Eltern: Der Kinderabzug soll von heute 6500 Franken auf 9000 Franken pro Kind steigen, da der Übergang zur Individualbesteuerung die Entlastungswirkung des Kinderabzugs bei Ehepaaren reduziert.

  • Für Alleinstehende und Alleinerziehende: Hier ist ein Abzug von 6000 Franken vorgesehen, weil Haushalte, die aus mindestens zwei erwachsenen Personen bestehen, Haushaltsersparnisse (z. B. tiefere Wohnkosten) erzielen.

  • Für Ehepaare mit nur einem Haupteinkommen: Für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem geringen Zweiteinkommen stellt der Bundesrat eine Variante mit und eine ohne Korrektiv zur Diskussion. Die Variante ohne Korrektiv fördert den Erwerbsanreiz für Zweitverdienende besonders stark. Die Variante mit Korrektiv wirkt der Höherbelastung von Einverdiener- gegenüber Zweiverdienerehepaaren entgegen, in dem sie einen Abzug für Einverdiener-Ehepaare erlaubt. Der Abzug kann bis zu 14 500 Franken betragen und nimmt mit steigendem Zweiteinkommen ab.

Positive Beschäftigungseffekte erwartet

Der Bundesrat erwartet bei der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von einer Milliarde Franken. Davon trägt der Bund 78,8 Prozent (rund 800 Mio. Franken) und die Kantone 21,2 Prozent (rund 200 Mio. Franken). Offen sind die Auswirkungen auf die kantonalen Steuern.  Der Bund rechnet mit positiven Beschäftigungseffekten, da es insbesondere für verheiratete Zweitverdienende attraktiver wird, mehr zu arbeiten. Die Umsetzung der Individualbesteuerung auf allen Staatsebenen könnte bis zu 47 000 Vollzeitstellen führen.

Auswirkungen auf die Steuerlast

Bei der direkten Bundessteuer wird die Reform für die Mehrheit der Personen zu einer Entlastung führen. Diese ergibt sich insbesondere für verheiratete Personen mit eher gleichmässiger Einkommensaufteilung, darunter auch zahlreiche Rentnerehepaare. Höherbelastungen können sich demgegenüber für alleinstehende Personen mit Kindern und verheirateten Paaren mit nur einem Einkommen oder nur einem geringen Zweiteinkommen ergeben.

Indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative

Da das Gesetzesprojekt zur Einführung der Individualbesteuerung bereits fortgeschritten ist und die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» erst am Anfang steht, empfiehlt der Bundesrat, diese abzulehnen. Er stellt ihr das vorliegende Gesetzesprojekt als indirekten Gegenvorschlag gegenüber.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. März 2023.


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