Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Nachtrag zum Voranschlag 2022

Bern, 30.03.2022 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. März 2022 den ordentlichen Nachtrag Ib zum Voranschlag 2022 verabschiedet. Er unterbreitet dem Parlament 17 Nachtragskredite im Umfang von 2,7 Milliarden Franken, die vorwiegend mit der Corona-Pandemie zusammenhängen.

2,4 Milliarden Franken von total 2,7 Milliarden sind ausserordentlicher Zahlungsbedarf zur Bewältigung der Coronakrise. Mit 2,1 Milliarden Franken entfällt der grösste Mehrbedarf auf den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung für die Kurzarbeitsentschädigung. Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides muss der Bund Nachzahlungen für die letzten beiden Jahre leisten. Ein weiterer grösserer Nachtrag entfällt auf die Beschaffung von Impfstoffen (314 Mio.).

Im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg hat der Bundesrat beschlossen, 80 Millionen Franken für die humanitäre Hilfe bereitzustellen. Dafür ist ein Nachtragskredit von 61 Millionen Franken notwendig.

Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern, wurden für das Jahr 2022 bisher Ausgaben von 7,3 Milliarden Franken bewilligt. Unter Einschluss des vorliegenden Nachtrags Ib steigt der Gesamtbetrag auf 10 Milliarden Franken. Davon entfallen 9,1 Milliarden auf den ausserordentlichen Haushalt. In den Jahren 2020 und 2021 hat der Bund zur Bewältigung der Corona-Pandemie bereits Ausgaben von rund 29 Milliarden getätigt.

Für das laufende Jahr 2022 beträgt das budgetierte Finanzierungsdefizit unter Einschluss der bisherigen Nachtragskredite Ia und Ib insgesamt 8,6 Milliarden Franken.

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft. Aufgrund der ausserordentlichen Lage sind auch in diesem Jahr wieder zusätzliche Nachträge nötig, die in der jeweils nächsten Session vom Parlament beraten werden.
 


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